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Autor Thema: Bei schriftlicher Kommunikation "Beitragskontonummer" einfach weglassen  (Gelesen 7484 mal)

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Die Angabe dieser Beitragsnummer habe ich bisher immer weggelassen. Allein schon deswegen, weil ich mich nicht angemeldet habe. Die Zuteilung einer Beitragsnummer erfolgte in Folge der Zwangsanmeldung (Brief "Bestätigung der Anmeldung" vom April 2014).
Wer diese Zwangsanmeldung bzw. "Bestätigung der Anmeldung", wie der BS den Vorgang beschönigend beschreibt, so wie ich ablehnt, sollte meiner Meinung nach konsequenterweise auch von der Nennung der dazugehörigen Beitragsnummer absehen.


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  • Cry for Justice
Warum denn überhaupt noch mit BS kommunizieren , im Notfall maximal bezüglich Widerspruch mit "seiner zuständigen LRA". Letzten Endes wird doch eh alles mit dem GV geklärt , mehr oder weniger sinnvoll.
BS ist so was von unnütz und inkompetent , da kann man auch gleich mit der Wand reden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2015, 12:13 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 710
Das mit dem "nicht aneignen von irgendwas von denen" kann man nachher bei der Klagebegründung immer noch erwähnen...vorher findet es eh keine Sau interessant, obs fehlt oder nicht.


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