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Autor Thema: Eilrechtsschutz abgelehnt, wie die Zahlung verweigern und wie insg. weiter?  (Gelesen 1862 mal)

F
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Hallo,

in einem anderen Beitrag hatte ich den damaligen Sachstand von Person A mitgeteilt. Zusammengefasst ist der so:

Verfahren vor dem VG geteilt in 1 Hauptverfahren und 1 Eilrechtsschutzverfahren. Die Hauptsache steht nun zur Entscheidung an, das VG hat aber bereits vorab mitgeteilt, dass es gegen Person A entscheiden wird ("Klage hat keinerlei Aussicht auf Erfolg").

In der Eilrechtsschutzsache hat das VG nun einenn Beschluss an Person A geschickt, in dem Person A auferlegt wird, 20 € + 5% Zinsen (angeblich für Auslagen, etc.) an die Rundfunkanstalt zu zahlen und mitgeteilt, dass der Betrag zwangsvollstreckt werden kann, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen  an die Anstalt gezahlt wird. Die Anstalt hat sich auch gleich bei Person gemeldet und eine Zahlungsfrist gesetzt.

Person A will aber nicht zahlen  >:D. Was soll Person A nun tun? Kann sie gefahrlos die Zahlung verweigern? Und wenn ja, wie?

Und in der Hauptsache:

Wie geht es weiter, wenn das VG Person A das Urteil gegen Person A bald zuschickt? Geht es dann bei Berufung automatisch in die nächste Instanz, das OVG (das hier auch bereits mehrmals gegen die Kläger in Sachen Zwangsbeitrag entschieden hat) oder kann Person A irgendwie sofort zum Bundesverwaltungsgericht?

Und herrscht ab OVG-Ebene Anwaltszwang?

Was kostet denn RA Bölck? So Pi mal Daumen.

Person A hat mittlerweile über 500 € - verfassungswidrige - Schulden bei den Rundfunkbütteln. Das beunruhigt Person A sehr. Person A ist ja kein reiches Fräulein :( und möchte auch nicht mehr ohne Anwalt kämpfen, aber der kostet ja auch wieder Geld.

Laut einem Beitrag hier im Forum kann eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht ja noch einige Zeit, vielleicht Jahre, auf sich warten lassen und beim Bundesverwaltungsgericht auch.
Bis dahin sind die Rundfunkbüttel mit dem Geld von Person A längst über alle Berge.

Grüße von
Fridolinchen


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P
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Könnte eine Person A noch anfragen das Verfahren ruhend zu stellen, dann sollte das gemacht werden.
Dazu gibt es im forum bereits mehre Themen.

Das Ruhend stellen hat Vorteile, das nicht direkt selbst in die nächste Instanz gegangen werden muss.

Zu den Kosten, wegen dem Eilrechtsschutz gibt es hier auch Themen, Stichwort für die Suche war wohl Darmstadt bzw. ähnlich.

Thema: FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen  (Gelesen 25521 mal)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.msg59401.html#msg59401
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


In der nächsten Instanz besteht Pflicht für Anwalt, ob es ohne Umwege in die nächste Instanz gehen kann, hängt aber von der Entscheidung des Gerichts auf Zulassung der Berufung etc. ab.
Möglich könnte auch sein, falls sich eine Person A eh einen Anwalt nehmen möchte zu prüfen, in wie weit eine Verfahrensrüge wegen fehlendem rechtlichen Gehörs bereits in der ersten Instanz also auf VG Ebene möglich und respektive sinnvoll wäre.

In einem anderen Punkt, könnte eine Person A noch versuchen, dass sich das VG in den Punkten der Verfassungsfragen direkt für nicht zuständig erklärt, weil diese ja laut den Regeln darüber nicht entscheiden können, weil Sie es gar nicht dürfen -> das wäre also ungefähr so, als würde eine Person A das Gericht direkt und unmittelbar dazu auffordern das Verfahren in diesem Punkt wegen fehlender Zuständigkeit an die Stelle abzugeben, welche tatsächlich darüber entscheiden kann, anderen falls soll das VG das Verfahren in diesen Punkten aussetzen.

VG Kosten mit RA Bölck, laut Spenden waren es ca. 1000,- bei der nächsten Stufe war es wohl etwas mehr, kann in den Themen zu den Spenden verfolgt werden.

Thema: >> Spendenaufruf - zwei Berufungen vor dem OVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12377.0.html

Verfahrensruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82338.html#msg82338
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12857.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 22:27 von PersonX«

 
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