Hallo,
in einem anderen Beitrag hatte ich den damaligen Sachstand von Person A mitgeteilt. Zusammengefasst ist der so:
Verfahren vor dem VG geteilt in 1 Hauptverfahren und 1 Eilrechtsschutzverfahren. Die Hauptsache steht nun zur Entscheidung an, das VG hat aber bereits vorab mitgeteilt, dass es gegen Person A entscheiden wird ("Klage hat keinerlei Aussicht auf Erfolg").
In der Eilrechtsschutzsache hat das VG nun einenn Beschluss an Person A geschickt, in dem Person A auferlegt wird, 20 € + 5% Zinsen (angeblich für Auslagen, etc.) an die Rundfunkanstalt zu zahlen und mitgeteilt, dass der Betrag zwangsvollstreckt werden kann, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen an die Anstalt gezahlt wird. Die Anstalt hat sich auch gleich bei Person gemeldet und eine Zahlungsfrist gesetzt.
Person A will aber nicht zahlen
. Was soll Person A nun tun? Kann sie gefahrlos die Zahlung verweigern? Und wenn ja, wie?
Und in der Hauptsache:
Wie geht es weiter, wenn das VG Person A das Urteil gegen Person A bald zuschickt? Geht es dann bei Berufung automatisch in die nächste Instanz, das OVG (das hier auch bereits mehrmals gegen die Kläger in Sachen Zwangsbeitrag entschieden hat) oder kann Person A irgendwie sofort zum Bundesverwaltungsgericht?
Und herrscht ab OVG-Ebene Anwaltszwang?
Was kostet denn RA Bölck? So Pi mal Daumen.
Person A hat mittlerweile über 500 € - verfassungswidrige - Schulden bei den Rundfunkbütteln. Das beunruhigt Person A sehr. Person A ist ja kein reiches Fräulein
und möchte auch nicht mehr ohne Anwalt kämpfen, aber der kostet ja auch wieder Geld.
Laut einem Beitrag hier im Forum kann eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht ja noch einige Zeit, vielleicht Jahre, auf sich warten lassen und beim Bundesverwaltungsgericht auch.
Bis dahin sind die Rundfunkbüttel mit dem Geld von Person A längst über alle Berge.
Grüße von
Fridolinchen