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Autor Thema: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde  (Gelesen 11220 mal)

g
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Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
Autor: 22. März 2015, 16:25
Hallo :D

Ich habe mal eine Frage an die Gemeinschaft.

Wenn jemand diesen wohl hier schon bekannten neuen Brief der Städte und Gemeinden bekommt, also nicht der rote, dann sind da ja schon einige Anpassungen des Urteil LG Thübingen drinnen.

Wie ich dem Kontext hier entnehmen konnte, berufte man sich in der Vergangenheit seitens des "Schuldners" ja darauf, das der BS ja keine Rechtsfähigkeit habe und demnach gar kein außergerichtliches Vollstreckungsersuchen bei der Stadt/Gemeinde stellen darf.

Wie verhält es sich nun, wenn in der Zwangsvollstreckung nunmehr als Gläubiger die Rundfunkanstalt selbst benannt ist? Ist es hier überhaupt möglich ohne gerichtliches Mahnverfahren ein Vollstreckungsersuchen bei der Behörde zu beantragen? Welche Rechtsmittel verbleiben eigentlich in einem solchen Fall?

Bitte um Aufklärung falls möglich

Danke
 


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g
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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#1: 23. März 2015, 20:50
Tja dann Antworte ich mir eben selbst wenn hier keiner dazu bereit ist.

Person A war bei der Vollstreckungsbehörde. Akteneinsicht. Was lag vor? NICHTS! Ein ganz normales Schreiben des BS "ohne Alles" mit der Bitte zu Vollstrecken. Nachweis? NICHTS! Ein Ausdruck des Beitragskontos mit den jeweiligen Fälligkeitsdaten. Nichtmal ein ordentlicher Briefkopf( nur das ARD/ZDF Logo).

Beschwerde! Völlig rote Gesichter, zurückschicken des Ersuchens aber Fehlanzeige. "Es käme ja immer wieder zurück wie ein Boomerang" die Antwort.

Tja, nun ist das Verfahren ausgesetzt und ich soll mit einer Frist von 4 Wochen selber mit dem BS klären was da los ist.


ACH Du schöne Stadt, Hauptsache immer gleich die Leute Aufhängen und danach kann man evtl. fragen ob das überhaupt rechtens war....Rechtliches Gehör? Was ist das? MAN MAN MAN!

Was sollte Person A jetzt tun?


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T
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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#2: 23. März 2015, 20:57
Vielleicht hilft es mit dem Vorgesetzten der Stadtverwaltung zu sprechen. Es kann doch nicht sein, dass die Gemeinde gegen ihre Bürger grundlos vorgeht (ohne offizielle Dokumente).


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#3: 23. März 2015, 21:00
Hallo,

Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13567.0.html

Zitat
Zu den Voraussetzungen, damit eine Vollstreckung im Verwaltungswege überhaupt begonnen werden darf, gehört es, dass dem Land NRW, den Gemeinden, den Gemeindeverbänden, den sonstigen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eine Geldforderung gegenüber jemandem zusteht. Es muss also einen Gläubiger geben, der rechtsfähig ist. Das Land, die Gemeinden, die Gemeindeverbände sowie die sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht sind rechtsfähig - aber eben auch nur diese. Andere „Gebilde“ wie die nichtrechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft „Beitragsservice“ gehören nicht hierzu. Deshalb können solche „Gebilde“ mangels Rechtsfähigkeit nicht Gläubiger einer Geldforderung gegenüber jemandem sein.

Ausdrucken und wieder hin...
Bitte erzähl es uns   :laugh:

EDIT >
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.0.html#top


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

G

Gast

Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#4: 23. März 2015, 21:03
@grobi1212

am besten mal das/die Schreiben anonymisiert posten.
Dann kann man sich ein Bild machen...und mal in das VwVG des jeweiligen Landes schauen... ;)


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g
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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#5: 23. März 2015, 21:21
Hi!

Hui, danke für die Antworten ;D

Jawoll! Ich halte euch definitiv auf dem Laufenden. Ich muss in der Sache auch schon ganzschön lachen muss ich sagen.....die roten Gesichter alla Ulli.H wird Person A nie vergessen glaub ich.

@ich

Welches Schreiben meinst du? Das von der Stadt zur VS? ist in etwa so wie im Ausgangspost beschrieben. Stichwort Gläubigerkennung Klar gelogen! Pers. A war richtig entsetzt und konnte sich innerlich wohl kaum das Lachen noch verkneifen ;D

@Miklap

Thank you! Person A ist informiert...wird gemacht....und Berichtet!

Das Ding ist ja, wie sinnlos kann dieses Ersuchen nur sein...Person A hat eine gültige EV beim AG, DA IS NIX MEHR ZU HOLEN! Ausser Spesen.....Aber das Recht ist bereits gebeugt, da der "Beamte" VOLL unterschrieben hat und mit Erzwingungshaft gedroht hat ;) Die wussten bei der Vorsprache überhaupt nicht mehr was die noch sagen sollten...und Pers. A war von 3 "Dienstherren" umzingelt und trotzdem hats denen ALLEN die Sprache verschlagen

@ThisIsSparta

Natürlich ist das eine große Schweinerei. Deshalb gibt es dieses Forum ja auch. Damit will ich allerdings noch warten, da meine 3 "Freunde" schon ganzschön eingeknickt sind und mir die Möglichkeit zur Aufklärung gelassen haben Stichwort= VS ausgesetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2015, 21:26 von grobi1212«

d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#6: 23. März 2015, 21:30
Das Vollstreckungsersuchen muss mindestens enthalten:
-die Bezeichnung und das Dienstsiegel der Vollstreckungsbehörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten,
-die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes unter Angabe der erlassenden Behörde, des Datums und des Aktenzeichens,
-die Angabe des Grundes und der Höhe der Geldforderung,
-die Angabe, dass der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist oder die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entfällt,
-die Bezeichnung der Person, gegen die sich die Vollstreckung richten soll,
-die Angabe, wann der Pflichtige gemahnt worden ist oder aus welchem Grund die Mahnung unterblieben ist.
Wird das Vollstreckungsersuchen mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt, ist es mit einem Dienstsiegel zu versehen; einer Unterschrift bedarf es nicht.


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g
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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#7: 23. März 2015, 22:03
Hi

Dienstsiegel- Fehlanzeige

Bezeichnung- Fehlanzeige

Unterschrift des Behördenleiters und andere - Fehlanzeige

Verwaltungsakt anfechtbar oder nicht - Fehlanzeige

Die Gründe? Nur das nicht bezahlt worden ist...

Verwaltungsakt? Behörde? Datum? Az? alles nicht existent......

Tja :-[ Schade Liebe Stadt....das war dann wohl nix

By the Way:

Kann mir mal jemand Forum kundig helfen? Ich suche die ganze Zeit diesen Link, der war in einem Post, da ging es um das Musterschreiben mit der Begründung für die Zwangsvollstreckung wegen der Voraussetzung der Prüfbarkeit seitens der Behörden. Da wurde auch VG Hannover zitiert.....

Kann mir jemand halefen das wieder zu finden? will mir das auch noch ausdrucken...

Danke


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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#8: 24. März 2015, 07:15


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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#9: 24. März 2015, 11:36
Meine aktuelle Lage zu diesem Thema:

Person S hat von der Samtgemeide eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" erhalten.
Hier war als Gläubiger "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" angeben.

1. Brief (Person S) an Vollstreckungsbeamte der Behörde in kürze:
Kein Bescheide vom Gläubiger erhalten (Behörde hat Beweislast) + Gläubiger nicht rechtsfähig.
Antwort der Behörde: Gläubiger übernimmt bei Vollstreckung volle Verantwortung.
2. Brief (Person S) an Behörde: gleicher Text wie in Brief Nr.1
--> seit dem ist bei Person S seit 2 Wochen nichts gekommen.  ???

Dann hat die Behörde eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" an Person D (Mitbewohner von Person S) gesendet.
In dieser ist aber der Gläubiger nun der "NDR" (keine weiteren Angaben, nur NDR)  :o

1. Brief (Person D) an die Behörde in kürze:
Kein Bescheide vom Gläubiger erhalten (Behörde hat Beweislast) + Bitte um Bestätigung das der Gläubiger der "NDR" ist.
Seit 2 Wochen keine Antwort.

Bei jemand was ähnliches im Gang ??? Oder hat jemand andere Infos ?



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six2seven

Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#10: 24. März 2015, 12:25
Hallo,

…ein Passant meint, weiter am Ball bleiben und absolut zeitgleich,
wenn möglich gleicher Tag, auf alle Drohungen reagieren.
Für Einschreiben/Übergabe immer die 3 € investieren.
Der Passant hat mitunter 3 - 4 Monate Ruhe und bis dato noch keinen
rechtmittelfähigen Bescheid erhalten.


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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#11: 24. März 2015, 12:42
Alle Briefe der beiden Personen sind per Einschreiben rausgegangen.

Was halt sehr lustig ist das bei Person S der Gläubiger "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und bei Person D dann der Gläubiger "NDR" angegeben wurde.
Beide Personen habe nie irgenwelche Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" oder dem "NDR" erhalten.

::)




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  • Kein Geld für Volksverdummung!
Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#12: 24. März 2015, 13:34
Ich saß gestern im Park auf einer Bank und belauschte ein Gepräch zwischen Person 1 und Person 2.
Dabei ging es um eine
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
vom Finanzamt (Zentrale Vollstreckungsstelle)
Forderung: Rundfunkbeitrag / -gebühren
Gläubiger: ARD ZDF Deutschlandradio
Gesamtbetrag: xxx,xx €
In der Ankündigung der Zwangsvollstreckung wird Person 2 mit Pfändung von Forderungen (z.B. Bankkonto, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen) bedroht - wurde noch extra in rotem Stift von Herrn oder Frau Finanzamt unterstrichen (jaaahaaaa, denn unterschrieben ist das ganze Ding mit
Mit freundlichen Grüßen   Ihr Finanzamt
  :laugh: |-
Ein Anruf von Person 2 beim Finanzamt (es gab in dem Schreiben so etwas wie einen Briefkopf mit Aktenzeichen und Namen eines Sachbearbeiters)
war sehr erfreulich, denn es wurde dort mitgeteilt, dass es hunderte solcher Vollstreckungsersuchen vom BS an das Finanzamt gibt (knigger, knigger  :laugh: )
und das man keine Zeit hätte, alle Ersuchen zu prüfen  ??? ::) .......
Person 2 solle bitte alles schriftlich an Herrn oder Frau Finanzamt senden, und man werde das Vollstreckungsersuchen dann wieder an den BS zurück schicken  8) :laugh:
Ich liebe die Parkbank  ;)


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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#13: 24. März 2015, 14:19
Bei allen "Passanten" hier gilt immer das gleiche: Ein Beamter hat zu prüfen! Vollstreckt dieser einen ungeprüften oder gar nicht prüfbares Ersuchen handelt dieser in VOLL Haftung eigenverantwortlich bzw. sein Dienstherr(Falls beauftragt durch diesen). Eine Vollstreckung setzt einen Verwaltungsakt voraus in dem die Forderung überhaupt erst geschaffen wird.

WIDERSTAND! WEHREN! GESTZE VORLEGEN! Persönlich Vorsprechen damit keine "Flucht" begangen werden kann. Urteile vorlegen argumentieren belehren!
Bei mir hat es gewirkt!

Ein Unding das die Schuldner die Beamten über Recht und Gesetz aufklären müssen.
Ein Unding das der Schuldner die Korrespondenz mit dem Gläubiger zu führen hat.
Ein Unding das der Schuldner den Gläubiger darüber informieren muss, welche Beweise der Gläubiger dem Schuldner zu überbringen hat.
Die Ausrede der Überlastung ist ein Schuldeingeständnis, "Kann nicht prüfen, da überlastet" heißt: Ja, ich habe nichts geprüft.

Noch ein ernster Rat zur Taktik: Bitte nicht zu viel Info rausrücken, was denn da alles so falsch ist an dem Ersuchen, da helft ihr eurem Feind nur gegen euch alles richtig zu machen. Lasst Sie die Fehler begehen! Immer nur abweisen und nicht akzeptieren. Die Info das kein Festsetzungbescheid bzw. kein Verwaltungsakt ergangen ist oder zugegangen ist reicht völlig.

P.S

Weiß wirklich niemand wo dieses Musterschreiben zu finden ist? Gibt es hier denn keine Download Rubrik "Musterschreiben"?



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P
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Re: Zwangsvollstreckung Stadt/Gemeinde
#14: 25. März 2015, 00:25
Hallo Grobi,

ist das evtl. der gesuchte Link?
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

Viele Grüße
Phil-de


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