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Autor Thema: Die Folgen von übermäßigen Medienkonsum - Ein anderer Ansatz  (Gelesen 5178 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Jeder kennt sie Zigarettenwerbung, Produktwarnungen, Apothekerwarnungen, Allergenewarnungen, …

Der Gesetzgeber steuert gegen und klärt die Bürger über Folgen von übermäßigen oder falschem Gebrauch auf.

Was ist mit den Medien?
Dieses Produkt macht dumm, faul, träge, unentschlossen, vorurteilsfrei, folgsam, anspruchslos, hörig, es hemmt die Entfaltung ihrer Individualität und kann bei manipulativem Gebrauch ihre Meinung durch eine Medien-dominante Meinung ersetzen. Übermäßiger Konsum der Medien macht denkfaul, verstümmelt die Fähigkeit des Hinterfragens und fördert das widerspruchslose Adaptieren von Medien-gesteuerten Interessen.

Diese Gefahr des Mißbrauchs ist umso mehr eminent wie es einen massiv staatlich geförderten Mediengiganten wie die ÖRR erlaubt ohne wirksame Kontrolle und Definition eines Grundauftrages sich grenzenlos zu entfalten. (Das ist wirklich nicht aus der Wikipedia für die Definition eines Krebsgeschwürs entnommen!)

Hier sollte überlegt werden, diesen Gedanken auszuformulieren und einmal als Flyer zur Aufklärung einzusetzen und zum anderen als Grundrechtspetition einzureichen.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

I
  • Beiträge: 434
Mein Lieblingsthema, dass auf sehr viele Bürger Deutschlands zutrifft.

Letzlich machen es sich sehr viele, manchmal zu oft vor dem Fernseher bequem (sog. Couchpotatos). Diese Personen werden dadurch natürlich immer träger, vernachlässigen Sport, ernähren sich u. U. immer ungesünder (schnell mal was in die Mikrowelle schieben, um bloß nichts zu verpassen), etc.... Sprich fernsehen wirkt sich je mehr man es konsumiert, umso negativer auf die Gesundheit aus. Dagegen bildet lesen und fördert sogar noch die Fantasie / Vorstellungsvermögen.

Wie kann man also etwas per Grundgesetz absichern, dass wahrscheinlich einen Großteil der Bürger durch den Suchtfaktor in seiner Gesundheit so beeinträchtigt??? Vor allem der Bürger dazu gezwungen wird, per Zwangsabgabe die ungesunde Lebensweise zu unterstützen.

Die Presse ist vohanden und auch per Grundgesetz abgesichert, jeder der möchte kann durch einen kleinen Betrag an der individuellen freien Meinungsbildung teilnehmen. Zudem kann sich jeder ungehindert aus dem Internet informieren.


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T
  • Beiträge: 268
Es macht aus meiner Sicht Sinn solche Kritik mit z.B. Statistik zu untermauern: so und so viele Bürger sind davon betroffen...
Aber eine ähnliche Argumentation gab es schon mal beim Gericht und eine nicht näher genannte Person hat selbst gehört, dass seitens Richter(in) sowas kam wie: "Na es wird doch niemand gezwungen den Rundfunk zu konsumieren... Außerdem gibt es ja die privaten, welche genauso gutes oder schlechtes Zeug veranstalten wie ÖRR". Die weitere sinnvolle Schilderung durch Kläger, samt dem Unterschied und Auswirkungen, wurden einfach ignoriert...


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I
  • Beiträge: 434
"Na es wird doch niemand gezwungen den Rundfunk zu konsumieren...

Es wird auch niemand gezwungen Luft zu atmen, was wäre die Alternative??? Wenn ein Medium abhängig macht und daraus negative Folgen (sei es körperlich, geistig, beruflich, etc...) entstehen, kann man dafür nicht noch Geld verlangen, dass man süchtig gemacht wurde.

Die Frage ist meines Erachtens auch, wieviele Gründe beim VG aufgeführt werden. Wenn hier 10 Gründe aufgeführt werden, ist es ein leichtes für den Richter, sich auf zwei Gründe zu stürzen und diese zu zerlegen. Wenn man allerdings 2 - 3 Gründe stichhaltig ausarbeitet, kann sich der Richter nicht so leicht aus der Sache winden.


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P
  • Beiträge: 4.011
So gesehen reicht bereits genau auch genau ein Grund.
Der ÖRR wurde in dieser Form nicht einmal durch minimal 75 % der Bürger, der Wahlberechtigten
ausreichend legitimiert.
Aus Sicht von PersonX fehlt die Grundlage und der Rückhalt in der Bevölkerung dazu.

siehe hier für alle Beteiligungen ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Ergebnisse_der_Landtagswahlen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland

Ein jeder suche sich das passende Datum zum jeweiligen Datum der Unterschrift unter diesem Vertrag, welches als Gesetz herhalten soll, für die 75% Aussage ist es jedoch nicht wichtig

Wahltag    Wbt.
Landtag in Baden-Württemberg
26.03.2006    53,4
27.03.2011    66,2

Landtag in Bayern
28.09.2008   58,1
15.09.2013   63,9

beachte auch Berlin http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zum_Abgeordnetenhaus_von_Berlin_2011
17.09. 2006    58
18.09. 2011    60,2

Landtag in Brandenburg
27.09.2009    67,5
14.09.2014    47,9

Bürgerschaft in Bremen
13.05.2007    57,6
22.05.2011    56,5

Bürgerschaft in Hamburg
20.02.2011    57,0
15.02.2015    56,9

Landtag in Hessen
18.01.2009    61,0
22.09.2013    73,2

Landtag in Mecklenburg-Vorpommern
17.09.2006    59,1
04.09.2011    51,5

Landtag in Niedersachsen
27.01.2008    57,1
20.01.2013    59,7

Landtag in Nordrhein-Westfalen
09.05.2010    59,3
13.05.2012    59,6

Landtag in Rheinland-Pfalz
26.03.2006    58,2
27.03.2011    61,8

Landtag im Saarland
30.08.2009    67,6
25.03.2012    61,6

Landtag in Sachsen
30.08.2009    52,2
31.08.2014    49,2

Landtag in Sachsen-Anhalt
26.03.2006    44,4
20.03.2011    51,2

Landtag in Schleswig-Holstein
27.09.2009    73,5
06.05.2012    60,1

Landtag in Thüringen
30.08.2009    56,2
14.09.2014    52,7


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  • Beiträge: 434
Jetzt lenkst du aber von deinem eigentlichen Threadthema ab.  ;)


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Jetzt lenkst du aber von deinem eigentlichen Threadthema ab.  ;)
PersonX ist zwar nicht der Starter des Threadthema, aber so gesehen würde das sonst sicherlich stimmen.

Aber es geht hier ja um den "Gesetzgeber", und diesem fehlt es aus Sicht von PersonX sowie so an mehr als einer Stelle.


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