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Autor Thema: Plane Strafanzeige bei StA Köln gegen Beitragsservice - brauche Eure Hilfe  (Gelesen 9629 mal)

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  • Beiträge: 402
Wie schon dem Thema
Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12892.0.html
diskutiert, gibt es den dringenden Verdacht, daß Mitarbeiter des Beitragsservice sich als Mitarbeiter der jeweiligen im Bescheid genannten Landesrundfunkanstalt ausgeben und als solche hoheitliche Aufgaben, nämlich das Erlassen eines Verwaltungsaktes, ausüben, ohne hierzu tatsächlich ermächtigt zu sein, da der Beitragsservice eben keine Behörde und nicht zum Erlaß von Verwaltungsakten befähigt ist.

Hier liegt der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung vor.

Ich beabsichtige, bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag gegen die verantwortlich handelnden Personen des Beitragsservice zu stellen, namentlich gegen die Unterzeichner der Widerspruchsbescheide.

Damit die Staatsanwaltschaft tätig wird, muß ein Anfangsverdacht vorliegen. Nur dann nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf und leitet ein förmliches Ermittlungsverfahren ein. Andernfalls stellt sie sofort das Verfahren ein, weil kein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt.

Sobald die Staatsanwaltschaft aber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ein Aktzenzeichen des Verfahren mitgeteilt hat, kann man die Presse darauf ansetzen. Man kann aber auch in einem laufenden Verfahren, egal ob vor dem Verwaltungsgericht oder gar im Vollstreckungsverfahren, sich auf das laufende Ermittlungsverfahren berufen und die Aussetzung bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens beantragen wegen des Verdachts, daß der zugrundeliegende Bescheid / Vollstreckungsantrag das Produkt einer strafbaren Handlung darstellt und möglicherweise schon allein deshalb unwirksam ist.

Damit das Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und ein Aktenzeichen zugeteilt wird, ist Eure Hilfe notwendig.

Dem Schriftsatz der Strafanzeige sollen stichhaltige Beweise beigelegt werden und Zeugen benannt werden.

Hierzu benötige ich jeweils

  • eine Kopie bzw. Scan der ersten Seite des Widerspruchsbescheids (dort findet sich die Angabe "Widerspruchsbescheid des blabla-Rundfunks")
  • eine Kopie bzw. Scan der letzten Seite des Widerspruchsbescheids (die Seite mit den Unterschriften)

  • die vollständige Anschrift des Empfängers des Widerspruchsbescheids

  • eine formlose Einverständniserklärung, daß ich diese Unterlagen an die Staatsanwaltschaft (und nur an diese!) weiterreichen und Euch als Zeugen bei der Staatsanwaltschaft benennen darf

Diese Unterlagen schickt mir bitte per Email an

querkopf-sammelt-fuer-den-staatsanwalt (bei) arcor.de

Falls es Euch aber lieber ist, mir Papier per Schneckenpost zu schicken, geht auch das. Dann sendet mir bitte eine PN oder eine Mail an obige Adresse. Ich werde Euch dann umgehend meine Anschrift mitteilen.

Ich zähle auf Eure Unterstützung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2015, 01:30 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
@querkopf:
Ich hatte auch schon überlegt, eine ähnliche Strafanzeige zu stellen, gegen den Geschäftsführer des BS, Herrn Dr. Wolf.

Meiner Meinung nach weist Deine Anzeige einen Schwachpunkt auf, nämlich den, dass sich die Mitarbeiter des BS nicht als Mitarbeiter der LRAen ausgeben, sondern "im Auftrag" unterschreiben. "i.A." kann theoretisch jede Person befugt werden für jemand anderen zu unterschreiben. Es muss kein Mitarbeiter der LRA sein.

"i.A." kann eine bevollmächtigte Person
1) eine Willenserklärung eines Dritten unterzeichnen
2) eine eigene Willenserklärung im Auftrag eines Dritten verfassen und unterzeichnen

Da fängt es an interessant zu werden: Die Mitarbeiter können zwar Bescheide der einzelnen LRAen "i.A" unterzeichnen (1), jedoch dürfen sie, aufgrund des nicht-rechtsfähigen Status des BS keine eigenen Bescheide "i.A." der LRAen erstellen und unterzeichnen(2).

Es ist nun der Nachweis zu erbringen, dass auch die Widerspruchsbescheide beim BS ohne Einfluss und Unterscheidung der LRAen erstellt worden sind.

Mir liegen nun 2 mehrseitige Widerspruchsbescheide von NDR und SWR mit absolut identischem Inhalt vor. (Es geht dabei hauptsächlich um die Erklärung, warum der Beitrag keine Steuer ist, mit Urteilen etc.) Nur Empfänger und Name der LRAen unterscheiden sich. Eine "i.V." - Unterschrift kommt von der selben Person des BS.

Dies ist zumindest als starkes Indiz dafür zu sehen, dass der BS unrechtmäßig selber Widerspruchsbescheide unterschiedlos für alle LRAen formuliert und unterzeichnet und nur durch die Schlussfloskel "Mit freundlichen Grüssen, 'Landesrundfunkanstalt' " den Anschein erwecken will, es wäre eine Willenserklärung der jeweiligen LRA.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
  • Beiträge: 18
Da ein und dieselbe Person nicht bei zwei Anstalten arbeiten kann ist das schon eher ein Beweis als ein Indiz. Es reicht auf alle Fälle für einen Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft und sie MUSS der Sache nachgehen. Es sollte auch kein Problem sein noch viel mehr solche identische Unterschriften zu sammeln. Die ganzen Widerspruchsbescheide machen beim BS eine handvoll Leute..

Wahrscheinlich ist auch dies der Grund warum der BS nur so spärlich die Widerspruchbescheide rausrückt. Die wissen ganz genau, dass sie sich hier strafbar machen. Vor den Zeiten des Internets sind solche Dinge kaum aufdeckbar gewesen, aber dank dieses Forums hier kann sowas entdeckt werden, Super!!

Ich warte übrigens schon seit 8 Monaten auf den Widerspruchsbescheid, werde jetzt nochmal Frist setzen und dann eine Untätigkeitsklage anstreben.


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@GezWarJaHarmlos
Warum willst Du schlafende Hunde wecken?


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(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

G
  • Beiträge: 18
Naja schlafen tun die ja nicht wirklich. Ich denke, wenn sie sich so lange nicht melden, dann hat das einen Grund. Ob das nun Überlastung ist oder sie ahnen, dass sie mit den Widerspruchbescheiden angreifbar sind, oder oder... Man kann den Spiess getrost umdrehen. Man darf dem BS keinen Spielraum lassen und sich auch mal so verhalten, wie sie es nicht unbedingt erwarten. Man muss sie beschäftigen mit dem einzigen Ziel die Kosten bei denen in die Höhe zu treiben. Man kann da auch ruhig zwischendurch mal nicht so sinnige Anfragen stellen oder gerne auch einfach mal wieder 10 unfrankierte Briefkuverts mit einem weissen Blatt Papier schicken. Glaub mir, es ist ein gutes Gefühl  ;)

Ausserdem macht es sich bei einer Verhandlung gut, wenn man selbst ativ war und versucht hat den Sachverhalt zu lösen und der BS, derjenige war, der in Verzug geriet. (auch wenn ich nicht mehr an ehrliche Prozesse vor Verwaltungsgerichten glaube)


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threadthema: Plane Strafanzeige bei StA Köln gegen Beitragsservice - brauche Eure Hilfe

Danke & Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G

Gast

Da ein und dieselbe Person nicht bei zwei Anstalten arbeiten kann ist das schon eher ein Beweis als ein Indiz.

Kannst Du das bitte untermauern? Wieso ist es nicht möglich, dass ein und dieselbe Person bei zwei Anstalten arbeiten kann?

Eine beliebige Person kann doch i. d. R. auch mehreren Arbeitsverhältnissen nachgehen. Ist das für ör Anstalten irgendwo geregelt, dass dies nicht sein darf? Wenn ja, wo?

Dass es praktisch nicht so ist, dass die BS Schreiberlinge von sämtlichen LRAen für ihr Tun bezahlt werden, liegt nahe. Der Beweis dazu wäre jedoch schwer zu erbringen - dank intransparenter Verwendung der zugeschusterten Gelder.


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ob es ein explizites Verbot der Parallelbeschäftigung von Mitarbeitern für mehrere LRAs gibt, weiß ich nicht. Ein Bekannter erzählte mir aber in der Sauna, dass er ein zusätzliches Angestelltenverhältnis z.B. beim BR zumindest schriftlich anmelden und freigeben lassen müsste. Ein weiteres Angestelltenverhältnis darf den Bekannten außerdem in seiner Arbeit in seinem eigentlichen Angestelltenverhältnis auch nicht negativ beeinflussen oder es darf keine Interessenskonflikte geben. Wäre er gleichzeitig noch bei anderen LRAs abhängig beschäftigt wäre der Interessenskonflikt offensichtlich ..

Abgesehen davon könnten die betreffenden LRAs allein durch die räumliche Trennung in verschiedenen Bundesländern auch nicht glaubhaft versichern, dass der Angestellte seinen Arbeitsleistungspflichten parallel oder zu den Zeitpunkten der Unterschriften nachgekommen sein kann. Ein Arbeitsvertrag ist ja kein Fresszettel mit ein paar Notizen, sondern sogar bei der LRA ein mehrseitiges Dokument mit Rechten und Pflichten des Angestellten.


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Zitat
Dass es praktisch nicht so ist, dass die BS Schreiberlinge von sämtlichen LRAen für ihr Tun bezahlt werden, liegt nahe. Der Beweis dazu wäre jedoch schwer zu erbringen - dank intransparenter Verwendung der zugeschusterten Gelder.

Die Staatsanwaltschaft hätte keine Probleme das rauszufinden. Vielleicht gibt es einen Staatsanwalt mit dem der BS angeblich Ratenzahlung vereinbart hat? Oder mit seinem Bruder? Oder seiner Tochter? Und der nur auf den "Startschuß" wartet?


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Gast

Dass es praktisch nicht so ist, dass die BS Schreiberlinge von sämtlichen LRAen für ihr Tun bezahlt werden, liegt nahe. Der Beweis dazu wäre jedoch schwer zu erbringen - dank intransparenter Verwendung der zugeschusterten Gelder.
Es wird egal sein, ob ein BS´ler für alle RA die Antworten schreibt, denn die Gerichte gehen davon aus, dass der BS die "Mittlerstelle" ist und die lt. RBStV darf. Nur dem ist nicht so (nicht rechtsfähig!).
Denn selbst im Geschäftsbericht des BS steht, der Einzug von offenen Forderungen ist ein "Servicemodul"!

Dass der BS von allen RA´s dafür Geld bekommt, steht im Übrigen in jedem Geschäftsbericht der RA´s (mMn).


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  • Beiträge: 2.246
Moin moin,

welchen Status hat die Sache ?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Beiträge: 37
Das ist mal eine sehr gute Diskussion. Genau diese Frage stelle ich mir auch....

In der juristischen Bewertung der Handlungsfähigkeit des BS heißt es in der gefestigten Rechtsmeinung:

„Erklärungen kann sie daher nur im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt abgeben.“
Quelle: Hahne/Vesting



Bei mir sieht es so auch aus, dass mein Widerspruchsbescheid von zwei Personen unterschrieben wurde.
Insofern sind schonmal §§ 35,37 VwVfG genüge getan.

Auffällig ist, dass die Person, welche rechts unterschrieben hat (Frau B.) auch als Mitarbeiterin des BS benannt wird (siehe Druck BS - Rechtsabteilung oben links).
Bezugnehmend auf die Unterschrift links kann ich weder den Herrn T. sowie dessen Vertretung namentlich zuordnen. Hinzu kommt, dass ich den Namen der Vertretung nicht mal lesen und somit identifizieren kann.

Die spannende Frage ist ja jetzt, wie im einzelnen die gesetzlichen Vertretungsbefugnisse aussehen sowie die Vollmachtsstrukturen.
Hierzu bitte ich euch um Hilfe das aufzudröseln.

Sprich:
Dürfen Mitarbeiter des BS im Rahmen ihrer Vollmachten die Landesrundfunkanstalt vertreten, welche im Regelfall durch den Intendanten und seinen Stellvertreter vertreten wird?


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  • Beiträge: 37
Ergänzung:

Anbei die Vertretungsberechtigung anhand der Satzung des NDR.
Hier ist der Intendant oder sein Stellvertreter alleine zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung des NDR befugt.

Hier also nochmal die Frage:
Darf ein einfacher Mitarbeiter des BS im Namen des Intendanten einen förmlichen Verwaltungsakt erteilen?


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  • Beiträge: 2.177
Hier liegt der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung vor.

Ja, aber diese Mitarbeiter handelten im Sinne der Demokratieabgabe. Wegen mangelnden öffentlichen Interesses, oder wegen öffentlichen Interesses an der Straftat, wird das Verfahren kurz nach der Anzeige eingestellt, wenn sie sich nicht weigern, die Anzeige überhaupt anzunehmen. Sie werden Dir einen Hinweis geben, Dich an das Verwaltungsgericht zu wenden. Und dann entscheiden wieder die Richter im Sinne der Demokratieabgabe.

Das ganze ist so ein Theater. In Gefängnis landen nur Ladendiebe und Schwarzfahrer, gerne würden sie sich wünschen, auch "Schwarzseher und Hörer" in Gefängnis stecken.



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Wie dem auch sei...  ;)

Habe den Punkt mit an das Verwaltungsgericht gerichtet und bin auf dessen Antwort gespannt, sofern überhaupt noch mal eine Antwort kommt. Die regen sich schon seit Monaten nicht mehr.


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