Wie schon dem Thema
Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiterhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12892.0.htmldiskutiert, gibt es den dringenden Verdacht, daß Mitarbeiter des Beitragsservice sich als Mitarbeiter der jeweiligen im Bescheid genannten Landesrundfunkanstalt ausgeben und als solche hoheitliche Aufgaben, nämlich das Erlassen eines Verwaltungsaktes, ausüben, ohne hierzu tatsächlich ermächtigt zu sein, da der Beitragsservice eben keine Behörde und nicht zum Erlaß von Verwaltungsakten befähigt ist.
Hier liegt der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung vor.
Ich beabsichtige, bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag gegen die verantwortlich handelnden Personen des Beitragsservice zu stellen, namentlich gegen die Unterzeichner der Widerspruchsbescheide.
Damit die Staatsanwaltschaft tätig wird, muß ein Anfangsverdacht vorliegen. Nur dann nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf und leitet ein förmliches Ermittlungsverfahren ein. Andernfalls stellt sie sofort das Verfahren ein, weil kein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt.
Sobald die Staatsanwaltschaft aber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ein Aktzenzeichen des Verfahren mitgeteilt hat, kann man die Presse darauf ansetzen. Man kann aber auch in einem laufenden Verfahren, egal ob vor dem Verwaltungsgericht oder gar im Vollstreckungsverfahren, sich auf das laufende Ermittlungsverfahren berufen und die Aussetzung bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens beantragen wegen des Verdachts, daß der zugrundeliegende Bescheid / Vollstreckungsantrag das Produkt einer strafbaren Handlung darstellt und möglicherweise schon allein deshalb unwirksam ist.
Damit das Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und ein Aktenzeichen zugeteilt wird, ist Eure Hilfe notwendig.Dem Schriftsatz der Strafanzeige sollen stichhaltige Beweise beigelegt werden und Zeugen benannt werden.
Hierzu benötige ich jeweils
- eine Kopie bzw. Scan der ersten Seite des Widerspruchsbescheids (dort findet sich die Angabe "Widerspruchsbescheid des blabla-Rundfunks")
- eine Kopie bzw. Scan der letzten Seite des Widerspruchsbescheids (die Seite mit den Unterschriften)
- die vollständige Anschrift des Empfängers des Widerspruchsbescheids
- eine formlose Einverständniserklärung, daß ich diese Unterlagen an die Staatsanwaltschaft (und nur an diese!) weiterreichen und Euch als Zeugen bei der Staatsanwaltschaft benennen darf
Diese Unterlagen schickt mir bitte per Email an
querkopf-sammelt-fuer-den-staatsanwalt (bei) arcor.deFalls es Euch aber lieber ist, mir Papier per Schneckenpost zu schicken, geht auch das. Dann sendet mir bitte eine PN oder eine Mail an obige Adresse. Ich werde Euch dann umgehend meine Anschrift mitteilen.
Ich zähle auf Eure Unterstützung!