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Autor Thema: Enthüllungsbuch „Korrupte Medienmacht“ Mehr Transparenz wagen  (Gelesen 22988 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Was ist heute Grundversorgung? Brauchen wir sie und wenn, wie viel davon?


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Was ist heute Grundversorgung? Brauchen wir sie und wenn, wie viel davon?

Staatsvertrag
für Rundfunk und Telemedien (Rund-
funkstaatsvertrag – RStV –)
(Nicht amtliche Fassung)

z.B.
§ 41 Programmgrundsätze
 (1) Für die Rundfunkprogramme gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

(2) Die Rundfunkprogramme sollen zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen; die Möglichkeit, Spartenprogramme anzubieten, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nur für bundesweit verbreiteten Rundfunk.

Für die Programmgrundsätze zu erfüllen, werden wohl keine ca. 180 Beteiligungsunternehmen der ÖRR benötigt, um einen "angemessenen Anteil" anzubieten.


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Das ist keine Definition, sondern schwammiges Gesülze, bei dem man alles hineininterpretieren kann.


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Was ist heute Grundversorgung? Brauchen wir sie und wenn, wie viel davon?
Für die Programmgrundsätze zu erfüllen, werden wohl keine ca. 180 Beteiligungsunternehmen der ÖRR benötigt, um einen "angemessenen Anteil" anzubieten.

Da nach Sinn und Umfang einer undefinierten "Grundversorgung" durch den ÖRR gefragt wurde, ist die Frage ob der ÖRR 180 Beteiligungsunternehmen benötigt irrelevant.
Fakt ist jedenfalls dass die Mehrheit der Medienkonsumenten hoffnungslos überreitzt ist - und das mit großer Wahrscheinlichkeit auch nach dem Wegfall des ÖRR bleiben würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2015, 23:26 von Bürger«

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Das hat mit der Wende nichts zu tun. Bitte die nächsten aufeinander bauenden Artikel von mir lesen:

http://online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung

http://online-boykott.de/de/kommentare/54-grundversorgung-im-21-jahrhundert

Grüße

René


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Diese Ausführungen klingen natürlich gut formuliert.

Es ist nicht meine Aufgabe irgendwelche Definitionen hier im Forum zu verbreiten, sondern in Diskussionen mitzuwirken, in Form von Informationen und Beiträgen welche die Leser und Mitglieder dieses Forums, als Anregung und zur Meinungsbildung dienen sollte und nicht als wissenschaftliche Ergänzungen zu verstehen sind.
[/u]
Die Forderungen von Frau Joens sind auch gut formuliert. Sie beschreibt wie diese Auswucherungen des ÖRR eingeschränkt werden könnten durch unsere sogen. gewählten Volksvertreter. Z.B. der Punkt 3.
Zitat:
Regeln Sie zukünftig transparenten Einblick in alle finanziellen Belange des ÖRR.

Damit würde bekannt werden, wie der Sumpf der ca. 180 benötigten Beteiligungsunternehmen der ÖRR finanziert werden.

Also nach meiner Meinung kein sinnloses Gerede von Frau Joens.

Des Weiteren unterliegen die gesendeten Programme nach §41  Rundfunkstaatsvertrag den Programmgrundsätzen, wie bereits ausgeführt.
Die gesendeten Programme sind meiner Meinung nach die essentielle Aufgabe des ÖRR. Die zu diesem einzigen Zweck benötigten Aufwendungen des ÖRR sind mitunter zum heutigen Zeitpunkt extrem ausgewuchert, wie in den Beiträgen hier im Forum zu lesen ist. Die Mitgliederzahl wächst aufgrund dessen, derweil ein sehr großer Prozentsatz der heutigen Mitglieder, mit der Vorgehensweise des Beitragsservice Probleme hat. Auch werden Bücher gekauft um sich eine Meinung zu bilden………………

Zitat: ……. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten……..
Sowie ……
……. Kommentar:
Zitat: ……..Das ist eine typische deutsche Rechtsprechung, die als Freibrief verstanden werden muss. Hier werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte "Auftrag" ist zudem "dynamisch" wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen………


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Sinnloses und in allen Richtung offenes Gesülze ist das hier:

Zitat
§ 41 Programmgrundsätze
 (1) Für die Rundfunkprogramme gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

(2) Die Rundfunkprogramme sollen zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen; die Möglichkeit, Spartenprogramme anzubieten, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nur für bundesweit verbreiteten Rundfunk.

Damit sind jegliche Auswüchse möglich, denn alles kann damit begründet werden.


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Mit dem sinnlosen Gerede aus §41 Rundfunkstaatsvertrag möchte man zur Kenntnis bringen, dass die Auswucherungen des ÖRR damit eben nicht begründet sind und der ÖRR dafür eben keine ca. 8 Milliarden Euro benötigt. Würde sich der ÖRR nur an  die zur Ausführung benötigten finanziellen Mittel seiner gesendeten Programme halten, wären keine 180 Beteiligungsunternehmen des ÖRR dafür nötig.


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Z
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Mit dem sinnlosen Gerede aus §41 Rundfunkstaatsvertrag möchte man zur Kenntnis bringen, dass die Auswucherungen des ÖRR damit eben nicht begründet sind und der ÖRR dafür eben keine ca. 8 Milliarden Euro benötigt. Würde sich der ÖRR nur an  die zur Ausführung benötigten finanziellen Mittel seiner gesendeten Programme halten, wären keine 180 Beteiligungsunternehmen des ÖRR dafür nötig.

Ob der ÖRR 10, 180 oder 500 Beteiligungsunternehmen benötigt ist erstmal unwichtig.
Die Frage ist: Brauchen wir überhaupt einen zwangsfinanzierten ÖRR? Frau Joens bejaht diese Frage - und hier fängt m.M. nach schon das Problem an.


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Damit sind jegliche Auswüchse möglich, denn alles kann damit begründet werden.

Das ist ja genau die Absicht  ;)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Ob der ÖRR 10, 180 oder 500 Beteiligungsunternehmen benötigt ist erstmal unwichtig.
Die Frage ist: Brauchen wir überhaupt einen zwangsfinanzierten ÖRR? Frau Joens bejaht diese Frage - und hier fängt m.M. nach schon das Problem an.

Richtig. Im Grunde genommen brauchen wir in der heutigen Zeit keinen ÖRR mehr. Wenn überhaupt, dann nur einen bundesweiten TV- und Radiosender für die Koordinierung von Aktionen im Katastrophenfall. Alles andere können die Privaten leisten, indem diese einen Teil der noch näher zu definierenden Grundversorgung per Gesetz übernehmen. Daran gekoppelt die jeweilige Sendelizenz.

Was wir heute wirklich brauchen ist weniger mediale Berieselung, denn wir werden heute tagtäglich mit Information regelrecht überschüttet. Da sind die ca. 2.400 Programmstunden pro Tag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein absoluter Overkill, der nichts mehr mit irgend einer Art von Grundversorgung zu tun haben, von den finanziellen Mitteln ganz abgesehen.


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