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Autor Thema: Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend  (Gelesen 21846 mal)

h
  • Beiträge: 3
Mir wurde zugetragen, dass eine Person Y in einem ähnlichen Fall Erfolg hatte.

Die Person Y suchte nach einem schriftlichen Kontakt des GV diesen persönlich zur Sprechzeit auf. Es wurde Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt, außerdem wurde auf erhebliche formale Fehler in diesem individuellen Bescheid verwiesen. Der GV sitzt zugegebenermaßen zwischen den Stühlen und wird sich im Zweifel nicht so weit aus dem Fenster lehnen und den Vorgang abschließen oder zurückgeben. Er gab der Person Y aber eine Telefonnummer (nicht die Hotline! / ohne direkte Durchwahl steht die Nummer auch im Impressum von rundfunkbeitrag.de), unter der Person Y doch mal ihr Glück versuchen solle.

Bei Anruf wurde die Mahnbuchhaltung verlangt. Hier gab Person Y ihre Beitragsnummer an, schilderte noch einmal kurz den Sachverhalt und wies auf den fehlenden Widerspruchsbescheid sowie auf die erheblichen formalen Fehler in diesem individuellen Bescheid hin. Argumentationen wie "Der Widerspruch wurde ja beantwortet" usw. wies Person Y ruhig und sachlich zurück. Person Y verlangte mit Nachdruck einen Widerspruchsbescheid auf den offensichtlich formal falschen Beitragsbescheid. Die Hartnäckigkeit führte dazu, dass die Mitarbeiterin das Gespräch mit den Worten abschloss: "Ich lösche jetzt Ihr Konto und und ziehe die Vollstreckungsmaßnahmen zurück." Ein entsprechender Brief lag 3 Tage später im Briefkasten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 13:04 von hammer«

G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Ach, wirklich? Kannst du den Brief mal bitte hochladen?
Ist ja unglaublich  8)


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h
  • Beiträge: 3
Ach, wirklich? Kannst du den Brief mal bitte hochladen?
Ist ja unglaublich  8)

Der Brief ist so kurz, dass ich ihn einfach kurz zitiere:
Zitat
...vielen Dank für Ihre Information.
Wir haben das Beitragskonto zum Anmeldedatum storniert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio...

Der GV hat sich bei Person Y nicht wieder gemeldet. Die Rücknahme der Vollstreckungsmaßnahmen wurde der Person Y telefonisch vom BS bestätigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 18:57 von Bürger«

B
  • Beiträge: 6
Das Konto wurde komplett gelöscht, Person Y ist also komplett aus der Kartei und von den Zahlungen befreit? Das wäre ja absolut top, selbst wenn man nur Zeit gewinnt.

In welchem Zeitraum könnte sich dieser fiktive Fall zugetragen haben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 15:31 von Blubb0815«

h
  • Beiträge: 3
Das Konto wurde komplett gelöscht, Person Y ist also komplett aus der Kartei und von den Zahlungen befreit? Das wäre ja absolut top, selbst wenn man nur Zeit gewinnt.

In welchem Zeitraum könnte sich dieser fiktive Fall zugetragen haben?

Nicht ganz. Die Person Y hätte für einen ehemaligen Wohnsitz Rundfunkbeitrag abführen müssen, was aufgrund des erheblichen Formfehlers im Beitragsbescheid abgewendet werden konnte. Am jetzigen Wohnsitz konnte die Person Y nachweisen, dass durch die Person Z ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.  :P

Seit Januar 2015 ist jetzt Ruhe.  8)


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s
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Zitat
...vielen Dank für Ihre Information.
Wir haben das Beitragskonto zum Anmeldedatum storniert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio...

Das kann unmöglich eine Reaktion auf den Anruf wegen der Vollstreckung gewesen sein.
Sowas kommt nur, wenn man gar nicht beitragspflichtig ist oder schon jemand für die Wohnung zahlt. Denkbar wäre höchstens, dass der BS das erst erkannt hat, nachdem in Folge des Anrufs erstmals der Widerspruch gelesen wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 18:57 von Bürger«

D
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und noch Seite 2:


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D
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 >:( Leider ging der erste Post flöten, tut mir leid. :P ::)

Hier die Antwort, die mein Bekannter vom Vollstreckungsgericht erhalten hat. Scheint wenig Hoffnung auf Erfolg zu geben, direkt abgeschmettert worden.
Kann zwar Einspruch einlegen, aber das Ergebnis kann man sich jetzt schon denken...  >:(

Da ist der Verwaltungsgerichtsweg wohl die einzige Option, die aber auch nicht wirklich erfolgversprechend erscheint.

(irgendwie taucht mein Posting nicht auf, obwohl es mehrfach unterschiedlich eingestellt wurde.)

Edit "Bürger":
Anhänge müssen von der Moderation immer erst freigeschaltet werden ;)


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kann es sein, dass der Fall von "Datawizz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.msg91258.html#msg91258
sich lediglich auf fehlenden Leistungsbescheid (Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID) bezieht und somit nichts mit dem eigentlichen Sachverhalt dieses Threads zu tun hat, welcher da lautet

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend

...dann bitte hier nicht weiter die Themen vermengen. Danke :police:

PS: Ablehnende Beschlüsse wie diese wurden auch schon andernorts gefällt... ;)
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92269.html#msg92269
...was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass damit das Ende der Fahnenstange bereits erreicht sei ;) :D
denn gegen diese Entscheidung ist ja gem. dem Beschluss noch das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig.


Hier bitte nur noch zum eigentlichen Thema, welches da lautet
Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
Danke ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2015, 18:25 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

D
  • Beiträge: 21
Nein lieber Bürger,

es bezieht sich eindeutig auf den fehlenden Widerspruchsbescheid. Der Beitragsbescheid ist eingetroffen ...
Ich lese schon den Threadtitel, bevor ich beitrage ...  :o

Und klar, kann man hier noch Beschwerde einlegen. Verzögert das Unausweichliche nochmal um 3-4 Wochen. Am Ergebnis wird's nix ändern, leider.

Ich denke man muss sich darauf fokussieren, die Zahlung "schwebend" zu halten um im Fall der Fälle einer positiven BGH Entscheidung an die Kohle wieder ranzukommen.


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Hier ging es in einem Beitrag gerade um das Thema Landesvollstreckungsgesetz gilt nicht und Bundesgesetz auch nicht
weil ... "bundesunmittelbar" . näheres hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13827.msg93036.html#msg93036
Südwestrundfunk - Baden Würtemberg ...
Ich würde mich mit 10€ an dieser fiktiven Beschwerde beteiligen....

(bundesunmittelbar .. könnte man mal  probieren... (-:
.... Begründung: Der Blöde Rundfunk xxr ist eine landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts...

Wer formuliert was passendes...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2015, 22:07 von 12121212«

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sorry Südwestrundfunk - Baden Würtemberg .... Landesrecht gilt wie in Sachsen https://dejure.org/gesetze/LVwVG/1.html
LandesverwaltungsVOLLSTRECKUNGsgesetz (LVwVG)
VerwaltungsVERFAHRENSgesetz und VerwaltungsVOLLSTRECKUNGSgesetz ......... nicht verwirren lassen....


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