Willi hatte vor, zunächst einmal die Antwort des Amtsgerichts abzuwarten.
Denn so wie Willi es versteht, ist von Seitens des Amtsgerichts noch keine Entscheidung gefallen, sondern es wurde lediglich die Antwort des GVs auf die Erinnerung zur Kenntnisnahme an Willi weitergeleitet. Denn warum sollte sich der GV sonst schriftlich an das Amtsgericht wenden und eine Sonderakte zur Anforderung anbieten ?
Meiner Meinung nach steht aktuell Aussage gegen Aussage (GV behauptet, Gläubiger ist im Recht, Willi behauptet, er sei im Recht).
Wenn das Amtsgericht die Erinnerung ablehnt müsste doch vom Amtsgericht selbst ein offizielles Schreiben mit Ablehnung der Erinnerung (inkl. Begründung) zugestellt werden.
Willi überlegt sich, ob er nicht einen Brief an Amtsgericht sowie GV schicken soll in dem er einen Nachweis der Gültigkeit der Forderung fordern soll. Die vermeitliche Gläubigerin hat schließlich zu beweisen, dass ihre Forderungen rechtsmäßig sind. In anderen Worten: Der Beitragsservice muss nachweisen, dass die von ihm genannten, angeblich rechtsgültigen Bescheide auch angekommen sind.