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Autor Thema: Wie reagieren auf erneuten Festsetzungsbescheid?  (Gelesen 2455 mal)

M
  • Beiträge: 3
Hier ein extem hypothetisch fiktives Fallbeispiel.

Man nehme an, ein Herr Mustermann (der noch nie GEZ gezahlt hat) bekäme den ersten Festsetzungsbescheid seines Lebens. 1 Monat vor Quartalsende. Er lässt sich nicht beirren, liest viele Beiträge, erfährt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, da er in Bayern überhaupt keinen Widerspruch einlegen kann, denkt sich aber er spielt einmal das Spiel des BS mit und legt fristgerecht wie in dem Schreiben steht Widerspruch ein, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Nun kommt aber auf den Tag genau 1 Monat später wieder ein Festsetzungsbescheid.

Herr Mustermann ist verwirrt, was soll er nun tun?
Sollte er erneut Widerspruch einlegen? Was aber, wenn er jetzt jeden Monat bzw. jedes Quartal einen Festsetzungsbescheid bekommt, muss er dann immer widersprechen, damit er keine Frist versäumt?


Was könnte man dem Herrn Mustermann raten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2015, 22:43 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.592
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das ist keine "neue Masche" sondern "übliches Prozedere, wie u.a. auch nachzulesen unter
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Jeder Bescheid setzt einen eigenen Beitrags-Zeitraum fest und ist somit als eigenständiger Verwaltungsakt zu verstehen...
...und gegen jeden Bescheid wären insofern die Rechtsmittel gem. der umseitigen Rechtsbehelfsbelehrung einzulegen > dazu ist diese ja da!
(Der Sonderfall mit Bayern und ggf. noch ein/ zwei weiteren Bundesländern ist ein separates Thema und im Forum schon behandelt. Meines Wissens gilt dort aber immer noch eine Art "fakultatives Widerspruchsverfahren" - was allerdings wohl nur zum Zeitgewinn gereicht, denn eigentlich ist das Widerspruchsverfahren ja generell ein Alibiverfahren, denn die Behörde kann dem gar nicht abhelfen, da es ja um die Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage an sich geht - der nur der Gesetzgeber abhelfen könnte...)

Da der erste Rückstand bereits so lange währte, war sozusagen schon das neue Quartal fällig.
Daher der neue Bescheid relativ "zeitnah".
Der nächste dürfte vermutlich erst wieder in 3 Monaten ergehen - es sei denn, der Widerspruch wird zeitnah beschieden und dann umgehend die Klage eingereicht.

Nach bisheriger Kenntnis werden ab Einreichung der Klage Mahnmaßnahmen und weitere Festsetzungen seitens der Landesrundfunkanstalten bis zum Ende des Verfahrens (u.U. in Jahren) ausgesetzt.


Da diese allgemeine Frage bereits mehrfach im Forum behandelt ist, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen. Mehrfachdiskussionen sind im Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 02:54 von Bürger«
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