Hier ein extem hypothetisch fiktives Fallbeispiel.
Man nehme an, ein Herr Mustermann (der noch nie GEZ gezahlt hat) bekäme den ersten Festsetzungsbescheid seines Lebens. 1 Monat vor Quartalsende. Er lässt sich nicht beirren, liest viele Beiträge, erfährt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, da er in Bayern überhaupt keinen Widerspruch einlegen kann, denkt sich aber er spielt einmal das Spiel des BS mit und legt fristgerecht wie in dem Schreiben steht Widerspruch ein, um auf der sicheren Seite zu stehen.
Nun kommt aber auf den Tag genau 1 Monat später wieder ein Festsetzungsbescheid.
Herr Mustermann ist verwirrt, was soll er nun tun?
Sollte er erneut Widerspruch einlegen? Was aber, wenn er jetzt jeden Monat bzw. jedes Quartal einen Festsetzungsbescheid bekommt, muss er dann immer widersprechen, damit er keine Frist versäumt?
Was könnte man dem Herrn Mustermann raten?