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Autor Thema: Mahnung trotz Widerspruch  (Gelesen 9651 mal)

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Re: Mahnung trotz Widerspruch
#15: 11. März 2015, 20:28
Person X hat ebenfalls im Sommer 2014 gegen den rechtskräftigen Beitragsbescheid Widerspruch (bei LRA Hessen) eingelegt und ebenfalls erst im Dezember den Info Brief bekommen der wohl den Eindruck erwecken sollte es wäre eine Antwort auf den Widerspruch. Kurz darauf einen Brief mit dem üblichen "ihr Kontostand - 497,xx" blala. Person X hat dann nochmals an den Beutragsservice geschrieben und nachträglich Aussetzung der Vollziehung beantragt und einen rechtskräftigen Widerspruchsbescheid eingefordert. Es kam lediglich wieder Brief mit "ihr Kontostand". Jetzt kürzlich dann die Mahnung, ebenfalls mit Frist bis 16.03.
Person X will die Tage mal zur zuständigen Stelle und mal fragen inwieweit da was gemacht wird , insbesonders bei den gez geschichten......

mfg


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Re: Mahnung trotz Widerspruch
#16: 11. März 2015, 22:00
@gurke7, rundfunkgegner

Es gab hier schon jemanden, der einen solchen Eilantrag verloren hat. Die Gegenseite hatte im Verfahren um den Eilantrag zwar zugestimmt, Vollstreckungsmaßnahmen aufzuschieben. Dem Antragsteller wurden vom Gericht jedoch die Kosten auferlegt mit der Begründung, ein/e Gerichtsvollzieher/in sei noch nicht beauftragt gewesen, es habe keinen Anlass gegeben für Eilrechtsschutz. Die Androhung der Pfändung durch GEZ genügt nicht.

= das könnte also bedeuten, es empfiehlt sich, einen Eilantrag erst zu stellen, wenn sich Gerichtsvollzieher/in tatsächlich meldet.   

Mal im Forum suchen und nachlesen.


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Re: Mahnung trotz Widerspruch
#17: 11. März 2015, 23:42
= das könnte also bedeuten, es empfiehlt sich, einen Eilantrag erst zu stellen, wenn sich Gerichtsvollzieher/in tatsächlich meldet.   
Von Eilantrag und ähnlichen Rettungsversuchen in vermeintlich letztem Moment und als letztem Ausweg halte ich recht wenig.
Das bedeutet doch irgendwie auch nur eine Aushebelung des normalen Rechtsverständnisses und Gerechtigkeitsssinnes , also Umgehung durch ein seltsam offizielles Hintertürchen.
Wenn sich GV tatsächlich meldet ist die direkte Konfrontation immer noch die bessere Wahl.
Da weiß man was man hat und woran man ist.
Mehr oder weniger , aber auf jeden Fall mit einem besseren Gefühl ...(und etwas weniger verarscht zu werden.)
Solange er diskret auftritt und mit einem Vorwerk-Fuzzi verwechselt werden könnte , kann er immer noch
mit der passend richtigen Darlegung zum eleganten Rückzug bewegt werden .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2015, 23:57 von tokiomotel«
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