Hauptsächlich ging es in der nicht immer sehr fundierten Diskussionen darum, ob er den Nichteingang der Bescheide beweisen müsse, denn die Richterin hielt seine Darstellung für nicht glaubwürdig, weil die Postzustellung im Allgemeinen zuverlässig wäre mit den Vermerken bei Nichtzustellbarkeit an den Absender.
Interessant war noch, dass während der Anhörung der Kläger die Vermutung äußerte, dass die Richterin wohl eher im Sinne der Beklagten handeln würde, worauf die Richterin die Möglichkeit eines Befangenheitsantrages nicht erwähnte, sondern auswich. Nach der Schließung der Anhörung fragte der Kläger explizit danach, wie er einen Befangenheitsantrag einreichen könne, worauf die Richterin meinte, dass es jetzt zu spät dazu sei nach der Schließung der Anhörung.
Laut eigener Aussage wolle der Kläger sich nun einen Anwalt nehmen.
Na das darf ja wohl nicht wahr sein.Leider konnte ich bei der letzten Verhandlung nicht mehr dabei sein und du lieber Mitstreiter
warst ja bei der ersten noch nicht da.
In der ersten Verhandlung wurde ja des langen und breiten über eben diesen Nachweis
einer Zustellung gesprochen und dass der Kläger der ersten Verhandlung eben deswegen
Pech hatte, weil er dieses Schreiben der Abmeldung im Jahre 1998 eben nicht mehr nachweisen
kann und deshalb zu unrecht bezahlte Beträge nicht zurückfordern kann.
Ich weiss mittlerweile, dass man als Zuhörer nichts zur Verhandlung äußern darf, z.B.
sich einfach melden, um dazu etwas sagen zu dürfen.
Wäre ich aber bei der letzten Verhandlung dabei gewesen, ich hätte nicht still dabei sitzen können.
Was passiert dann mit mir? Des Saales verwiesen, Ordnungsgeld, Verhaftung.
Vielleicht gut, dass ich zum Brötchenverdienen früher weg gehen musste. Also ich hätte was
gesagt, aber sehr deutlich.
UNGLAUBLICH!!!!!!!
Befangenheit???
Doch schon bei deiner Verhandlung um 9.30 Uhr waren wir doch alle sprachlos über die Reaktion
der Richterin.
Du hast extra ein sehr schön formuliertes Schreiben verfasst, dreifach, damit der SWR und die
Richterin direkt mitlesen können.
Nach Beendigung erwartest Du und wir anderen auch, eine mündliche Stellungnahme der
Richterin. Ne, Nütsch.
Erstaunlich auch, dass trotz deiner vielen Punkte, die du beantragt hattest, die Antwort der
Richterin lautet: Das Urteil sende ich ihnen in....Tagen zu.
Deine Reaktion sprach Bände: Was für soviele Punkte brauchen sie nur....Tage?
Antwort: Ja
meine Anmerkung: Klar, pro erwähnten Begriff eine Baukastenantwort
soviel zur Unabhängigkeit der Richter
und zum Vereidigungstext der neuen Richterin zu Beginn der 1. Verhandlung