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Autor Thema: Widerspruch mittels Fax  (Gelesen 9012 mal)

G
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Widerspruch mittels Fax
Autor: 25. Februar 2015, 12:26
Hallo,
Person A vermutet, dass der Widerspruch ausschließlich per Fax trotzdem rechtsgültig, wenn Person A diesen eigenhändig unterschrieben hat.
Person A würde diesen Widerspruch auch an die zuständige LRA senden.

Vielleicht hat Person B da noch eine Anmerkung zu.

gruß
A


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P
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Re: Widerspruch mittels Fax
#1: 28. Februar 2015, 00:06
ein Fax erfüllt, wenn es ein klassisches Fax ist, bisher in den meisten Fällen wahrscheinlich die schriftliche Form, wenn handschriftlich unterschrieben

PersonX würde das Original nach dem Faxen verdoppeln, und eines davon mit handschriftlicher enthaltener Unterschrift noch per Post zustellen.

In einer Steitsache, (Steuern/Finanzamt) sah das Gericht, die Frist durch das Fax mit der darauf enthaltenen "Kopie" der Unterschrift als gewahrt an.

https://news.steuerfinder.com/finanzamt/abgabe-der-steuererklaerung/nachrichten/detail/artikel/steuererklaerung-per-fax-frist-gewahrt-949.html


aber
http://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/netjura/zivilrecht/BGB_AT/e/II_formvorschriften/1343.html#collapse_1
Zitat
Zwar kann das beim Absender vorhandene Schriftstück die Voraussetzungen des § 126 I BGB erfüllen, dieses geht dem Empfänger aber nicht zu, sondern nur die Kopie aus dem Faxgerät. Letzteres enthält keine Originalunterschrift und erfüllt damit nicht die Schriftform. Dieses Ergebnis folgt auch aus dem Umkehrschluss zu § 127 II BGB, der für die gewillkürte Schriftform die telekommunikative Übermittlung ausreichen lässt. Für die Klageerhebung dagegen ist ein Fax ausreichend, vgl. § 130 Nr. 6 ZPO.

Die neustere Rechtsprechung bezüglich Steuer, besagt etwas anderes ... Urteil lesen und verstehen.

Es gab/gibt ein Gerichtsurteil, wo der Richter feststellte, dass dem nicht so wäre, weil, auf der Gegenseite kein klassisches Papierfax vorhanden war, sondern das wohl nur digital aufbereitet verarbeitet wurde. Der Richter sah da wohl einen Mangel .. in wie weit das jedoch vollständige Rechtskraft erlangte ist PersonX nicht bekannt. Wahrscheinlich wurde es kassiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2015, 06:56 von Uwe«

B
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Re: Widerspruch mittels Fax
#2: 01. März 2015, 13:18
Das gleiche "Problem" hatte ich ja auch mit dem Beitragsservice. Nachdem ich Klage beim VG eingereicht habe, kam von der Beklagten Seite die Stellungnahme, dass meine Klage gar nicht zulässig sei, da der Widerspruch ja nichtmal die Schriftform erfüllt habe und daher der Verwaltungsakt nicht eingehalten wurde.

Leider irren die sich doch gewaltig, da gerade mein zuständiges VG in Minden bereits ein Jahr zuvor in einem ähnlichen Fall geurteilt hat, dass die Übermittlung via Fax die Schriftform NICHT ausschliesse. Es wird jedoch unterschieden, ob es ein Computer-Fax direkt aus einem Dokument heraus mit eingescannter Unterschrift verschickt oder ein reguläres Fax mit eigenhändiger Unterschrift ist. Erstes ist nicht gültig!

siehe hier:
Achtung! WIDERSPRUCHSBESCHEID zurückgewiesen wegen unzulässiger Form? FAX?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11366.0.html

Aus dem Urteil vom 27. November 2013 • Az. 11 K 2182/13 des VG Minden geht hervor, dass die formellen Voraussetzungen trotz einer Übermittlung via Telefax vorliegen.

Zitat
„Ein Schriftformerfordernis soll gewährleisten, dass der Inhalt einer Erklärung und die erklärende Person zuverlässig festgestellt werden können. Dies ist gewahrt, wenn ein Schriftsatz nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 BGB von dem Verfasser oder seinem jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten eigenhändig - handschriftlich - unterschrieben wurde. Eine Übermittlung per Telefax schließt die Schriftlichkeit nicht aus.“


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G
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Re: Widerspruch mittels Fax
#3: 02. März 2015, 14:37
Hallo,

genau das hat A auch festegestellt.
Mehrere Hinweise aus dem Netz auch von Anwälten bestätigt, dass ein normales Fax mit Unterschrift ausreichend ist.
Nun hat Person A das gefaxt und im Fax steht auch nur per Fax als Hinweis.
Person A hat nicht unbedingt vor auch noch die Post zu bereichern, nur weil beim BS so oft Briefe abhanden kommen.
Dieses Fax wurde auch von A nur an den NDR versandt, direkt in die Zentrale, was soll A sich mit dem BS auseinandersetzen? unwichtig.

Gruß
A


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Re: Widerspruch mittels Fax
#4: 02. März 2015, 15:11
In der Rechtsbelehrung ist vermerkt, wohin genau der Widerspruch gesendet werden soll. Bitte nochmal prüfen.

Ich habe es auch per Fax gesendet und lasse es jetzt nochmal per Gericht für wirksam erklären, wenn die es nicht verstehen wollen. Da es ebenfalls Bestandteil der Klage ist, sehe ich die Chancen für mich jetzt nicht so schlecht.


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T
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Re: Widerspruch mittels Fax
#5: 03. März 2015, 10:02
Man kann doch zur Sicherheit noch Faxbericht ausdrucken und bei VG vorlegen. Normal funktioniert es.


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Re: Widerspruch mittels Fax
#6: 03. März 2015, 11:52
So ist es. Zudem existiert ja auch noch das original handschriftlich unterschriebene Dokument als Nachweis, dass es NICHT als Computerfax verschickt wurde, was der BS ja annimmt.


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Re: Widerspruch mittels Fax
#7: 04. März 2015, 13:19
A hat schon eine Art Eingangsbestätigung direkt vom NDR bekommen ohne Beitragsnummer  ::)
Da steht nur drin, dass sie das Schreiben an die zuständige Stelle weiterleiten  :o (die sind doch die zuständige Stelle) und sie sehr viel zu tun haben
und ich von Nachfragen absehen möchte.


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S
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Re: Widerspruch mittels Fax
#8: 04. März 2015, 13:45
Ich meine, der Fax soll genügen, sogar eine Email. Aber die Anstalten werden versuchen, es abzulehnen, eventuell auch den Empfang zu leugnen, vielleicht mit Glück, weil es bei ihnen um die paranoische Verteidigung ihres Milliarden-Einkommens geht.

Ich habe aus diesem Grund alle wichtigen Schreiben persönlich der Rundfunkanstalt gebracht und verlangt, dass sie auf eine Kopie den Empfang bestätigen.

Es geht also um ein Entgegenkommen, um nicht zuzulassen, dass sie uns Stress machen.

Selbstverständlich müssen wir unseren demokratischen Vertreter klar machen, dass eine Regierung, die uns unnötigen Stress und Ablenkung verursacht, nicht zu wählen ist. Ich wähle keine Partei, die diese Reform zugestimmt hat. CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken und FDP sind ausgeschlossen.



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Re: Widerspruch mittels Fax
#9: 04. März 2015, 13:50
Leider habe ich keine Freiumschläge mehr von denen, so bleibt mir nur das Fax. Um sicherzugehen, faxe ich meine Widersprüche lieber mehrmals, so im Schnitt 10-20 Mal (an Sonn- und Feiertagen, wenn ich Zeit habe, komme ich manchmal auch auf dreistellige Werte, und meinem Kleinen macht das auch schon Spaß). Ist ja mittlerweile Routine, weil wir das ja jeden Tag machen. Ist zwar kein Aufwand  (nur die Wahlwiederholungstaste), aber ich hoffe, es kommt mal irgendwann eine Eingangsbestätigung vom Beitragsservice, damit ich sicher sein kann, sie haben meine Faxen erhalten...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 14:08 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

k
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Re: Widerspruch mittels Fax
#10: 04. März 2015, 14:02
Sehr gut Sophia,eine klare Einstellung für die nächste Wahl,wenn das alle so machen,die mit der Rundfunksteuer nicht einverstanden sind,erhalten wir ein anderes Wahlergebnis.
Ich wähle diese Volksbetrugsparteien schon lange nicht mehr.Wir können nur hoffen,dass mit neuen Parteien wieder die echte Demokratie einzieht.


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koppi1947

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Re: Widerspruch mittels Fax
#11: 04. März 2015, 14:15
Das kann man doch vereinfachen... Beim Gericht, wenn es darum geht einen Nachweis für die Zustellung des Bescheids, einen Antrag stellen. Damit das Gericht gemäß der Pflicht aus §86 Verwaltungsverfahrensgesetz (Untersuchungsgrundsatz) festellen soll, wieviele Streitfälle zur Zustellung/Nichtzustellung es insgesamt gibt. Mit der Begründung, dass diese Tatsache, z.B. jeder X-te Widerspruch eines Bürgers ohne Einschreiben beim BS/Anstalt als nicht empfangen behandelt wird, von der sachlicher Bedeutung für deine eigene Verhandlung ist...


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Re: Widerspruch mittels Fax
#12: 04. März 2015, 14:25
Ich kann ja per Faxbericht nachweisen, das ich meinen Widerspruch im Laufe der letzten Wochen bereits mehrere Hundert Male gefaxt habe, und wir werden täglich weiterfaxen, bis wir eine Bestätigung von denen erhalten haben, da können sie kaum behaupten, das sie von meinen weit über Tausend Faxen nicht mindestens eines erhalten haben.


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B
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Re: Widerspruch mittels Fax
#13: 04. März 2015, 18:58
Ich meine, der Fax soll genügen, sogar eine Email. Aber die Anstalten werden versuchen, es abzulehnen, eventuell auch den Empfang zu leugnen, vielleicht mit Glück, weil es bei ihnen um die paranoische Verteidigung ihres Milliarden-Einkommens geht.

ACHTUNG: Der Widerspruch per Email genügt NICHT der Schrifterfordernis und ist nicht rechtskräftig! Es sei denn, du hast dir einen "zertifizierten" Email account zugelegt.


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Re: Widerspruch mittels Fax
#14: 04. März 2015, 19:50
Ich meine, der Fax soll genügen, sogar eine Email. Aber die Anstalten werden versuchen, es abzulehnen, eventuell auch den Empfang zu leugnen, vielleicht mit Glück, weil es bei ihnen um die paranoische Verteidigung ihres Milliarden-Einkommens geht.

ACHTUNG: Der Widerspruch per Email genügt NICHT der Schrifterfordernis und ist nicht rechtskräftig! Es sei denn, du hast dir einen "zertifizierten" Email account zugelegt.

oder Du kannst beweisen daß Deine E-Mail ausgedruckt wurde, was Dir nicht gelingen wird.


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