Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gerichtsvollzieher mit Pfändungsandrohung - was tun?  (Gelesen 70255 mal)

a

abzocke1

Merke wenn ein Richter sich nicht an Gesetz und Ordnung fällt und seinen Geschworen Eid bricht,
brauche ich mich als  Bürger und Steuer Zahler auch nicht mehr an Gesetz und Ordnung halten , wegen dem Tatbestand des Richters der Rechtsbeugung und merke man kann auch gegen einen Richter vorgehen wenn der  Rechtsbeugung begeht denn  Rechtsbeugung ist eine Straftat und
man kann auch einen Richter Anzeigen .


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a

abzocke1

kann sein das das nicht viel bringen wird ?
aber hoffen sollte man .

eine Beschwerde vom dem  EU Gerichtshof währe Wirkungsvoller,

Tenor:
In Deutschland wird gegen Geltendes Recht gegen die  Demokratische  Grundordnung und Grundrechte von Bürgern "mit Behörtlicher-Hilfe  Verstoßen so wie 
jagt auf das Existenz Minimum gemacht,

(obwohl der BGH in den 80zigern Jahren  Entschieden hat das, das Existenz Minimum Steuer/Abgaben frei  ist ).

man  will meine gesammte Rente von nur 480 € monatlich sich daran Bereichern
damit die fetten  ÖR Funktionäre/Intendanten  noch mehr Geld bekommen, einen
TV und Internet  kann ich mir übrigens nicht leisten von nur 480 , Internet nutze ich bei meinem Nachbarn


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2015, 17:16 von abzocke1«

H
  • Beiträge: 583
Die Bescheide können erst mit wirksamer Zustellung Wirkung entfalten.
Sind keine Bescheide angekommen, trägt die vermeintliche Behörde die Beweislast, in der Form, dass diese den Zugang und das Datum des Zugangs nachweisen muss.
Weit gefehlt.... unswere Stadtkasse behauptet nun, dass es keiner Bescheide bedarf, und die Forderung bereits Kraft Gesetz entstanden ist, und hebt meine Zwangsvollstreckung nicht auf.

Begründet wird dies mit dem Ominösen BGH Beschluss I ZB 64/14 (BGH Tübingen Urteil) und demZitat aus diesem Beschluss (ich habs vorligen):
"In dem Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt ist nicht zusätzlich zu den im Einzelnen zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheiden ein die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners regelnder Bescheid anzugeben, weil die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht."

und:
"Ein solcher Beitragsbescheid ist weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich."





Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 63
Dann frag mal bitte bei Deiner Stadtkasse nach, kraft welches Gesetztes die Beitragspflicht entsteht. Bestehe darauf, dieses Gesetz in schriftlicher Form zu bekommen. Und mach die Stadtkasse auf jeden Fall darauf aufmerksam, dass diese "Bescheide" von einer nicht rechtsfähigen "Gemeinschaftseinrichtung" erstellt wurden - das ist nämlich der Beitragsservice.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
...
Weit gefehlt.... unswere Stadtkasse behauptet nun, dass es keiner Bescheide bedarf, und die Forderung bereits Kraft Gesetz entstanden ist, und hebt meine Zwangsvollstreckung nicht auf.

Begründet wird dies mit dem Ominösen BGH Beschluss I ZB 64/14 (BGH Tübingen Urteil) und demZitat aus diesem Beschluss (ich habs vorligen):
"In dem Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt ist nicht zusätzlich zu den im Einzelnen zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheiden ein die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners regelnder Bescheid anzugeben, weil die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht."

und:
"Ein solcher Beitragsbescheid ist weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich."

Leute, wirbelt doch bitte nicht (immer wieder) alles durcheinander:

Es geht (und ging) zum einen nicht darum dass KEIN oder KEINE BESCHEID(E) erforderlich sind: es geht darum dass kein (nennen wir ihn) INITIALBESCHEID (ohne Säumniszuschlag) erforderlich ist (BGH-Urteil) - zum anderen geht es um Vollstreckungen: und da ist es wirklich so dass für die Durchführung einer Vollstreckung vom um Amtshilfe ersuchten "Gehilfen" (Gemeindekasse, Stadtkasse, GV usw. ) KEIN Bescheid vonnöten ist.

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2015, 20:57 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 63
Kurt, dann müsste erstmal eindeutig geklärt sein, wer um "Amtshilfe" gebeten hat. Wenn, wie so oft, die jeweiligen "Gehilfen" vom Beitragsservice um "Hilfe" gebeten wurden, dann ist die Sache klar. Dagegen muss vorgegangen werden. Nach Deiner Logik könnte jede Behörde bei mir pfänden, ohne, dass es eines rechtsgültigen Bescheides bedürft hätte. Merkst Du etwas?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
Kurt, dann müsste erstmal eindeutig geklärt sein, wer um "Amtshilfe" gebeten hat. Wenn, wie so oft, die jeweiligen "Gehilfen" vom Beitragsservice um "Hilfe" gebeten wurden, dann ist die Sache klar. Dagegen muss vorgegangen werden. Nach Deiner Logik könnte jede Behörde bei mir pfänden, ohne, dass es eines rechtsgültigen Bescheides bedürft hätte. Merkst Du etwas?
Das ist nicht meine Logik.
Es ist schlicht und ergreifend so: die ersuchende "Behörde" bestätigt in ihrem Ersuchen dass alles korrekt ist.
Die ersuchte Stelle/Behörde dackelt los.

Ob jetzt - wie "hier" in unseren Fällen der BS eine Behörde ist oder nicht ist zunächst mal egal denn (soweit mir bekannt) ALLE ersuchten Stellen in good old Germany sehen den BS als Behörde bzw. erkennen den BS als Behörde an.

Traurig - aber wahr.

Hier mal Auszug eines solchen AHE's:


Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz Festsetzung und Mahnung hat der oben genannte Beitragschuldner rückständige Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge von insgesamt nn,nn EUR nicht beglichen.
Die Daten entnehmen Sie bitte der Aufstellung.

Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt. Die Gebühren-/Beitragsbescheide sind unanfechtbar geworden bzw. hat ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung.

Bitte führen Sie die Zwangsvollstreckung gegen den Beitragschuldner durch.

bla-bla-bla...

Mit freundlichen Grüßen
<jeweilige LRA>


Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 63
Ja, Kurt, aber dann muss jeder von uns der Vollstreckungsbehörde klar machen, dass es sich bei dem BS um keine Behörde handelt! Und das dürfte, meiner Meinung nach, nicht so schwierig sein. Wenn man dann, rein fiktiv, auch noch den Strafantrag gegen den BS wegen Amtsanmaßung gestellt hat, kann man dann eine Kopie dessen der Vollstreckungsbehörde vorlegen und sie darauf aufmerksam machen, dass derjenige/diejenige, die diese Vollstreckung in die Wege leitet und/oder durchführt, ebenfalls wegen Beihilfe zur Amtsanmaßung angezeigt wird. Meine Güte, zieht doch alle Register, die Euch, auf rechtlicher Ebene, zur Verfügung stehen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
Ja, Kurt, aber dann muss jeder von uns der Vollstreckungsbehörde klar machen, dass es sich bei dem BS um keine Behörde handelt! Und das dürfte, meiner Meinung nach, nicht so schwierig sein. Wenn man dann, rein fiktiv, auch noch den Strafantrag gegen den BS wegen Amtsanmaßung gestellt hat, kann man dann eine Kopie dessen der Vollstreckungsbehörde vorlegen und sie darauf aufmerksam machen, dass derjenige/diejenige, die diese Vollstreckung in die Wege leitet und/oder durchführt, ebenfalls wegen Beihilfe zur Amtsanmaßung angezeigt wird. Meine Güte, zieht doch alle Register, die Euch, auf rechtlicher Ebene, zur Verfügung stehen!
Liebe sonne-des-kommenden-jahres,

dann erkläre doch bitte ganz kurz wie man das "denen klar macht"  ;)

Damit erwirbst Du Dir das erste GEZ-Bann-Kreuz 2015 !

Herzlichst
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 63
Hallo Kurt,

man könnte, beispielsweise, ungefähr so oder so ähnlich dagegen vorgehen.

[Link vom Administrator René entfernt]
 ;)


Edit "Bürger":
Externe Links sind *immer* mit Titel, Kurzbeschreibung und Datum anzugeben!!!
Keiner hat Lust, kryptischen Links unklaren Inhalts zu folgen.
Den Moderatoren erschwert es die Arbeit, die Links zu überprüfen.
Thread und diverse externe Links müssen überprüft und der Thread zu diesem Zweck mindestens vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

Edit René (Administrator)

06.09.2015
Punkt 12 »Verlinkung«  unserer Regeln wurde um folgenden Absatz erweitert:

»Links zu Artikeln, Bildern, Videos usw. müssen mit einem Titel, einer Kurzbeschreibung und einem Datum versehen werden. Das Fehlen einer dieser Angaben führt zur Beitragslöschung.«

Die Moderatoren haben keine Zeit, jeden Link zu überprüfen. Daher werden Beiträge, die solche Links enthalten, kommentarlos gelöscht.

Vielen Dank für euer Verständnis!

René
Administrator



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2015, 18:45 von René«

s
  • Beiträge: 63
Ganz wichtig das jeweilige LVwVfG (ich lebe in Baden-Württemberg) hinsichtlich der "Amtshilfepflicht"

Zitat
§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.

Das heißt, der Südwestrundfunk darf gar nicht um "Amtshilfe" "bitten". Genau so wenig wie der nicht rechtsfähige BS.

Liebe Menschen, wacht endlich auf und wehrt Euch gegen die illegalen Machenschaften dieses dubiosen Vereins!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2015, 22:36 von sonne2016«

H
  • Beiträge: 583
Ja, Kurt, aber dann muss jeder von uns der Vollstreckungsbehörde klar machen, dass es sich bei dem BS um keine Behörde handelt!
Das wird doch inzwischen umgangen, weil gar nicht mehr der BS vollstrecken lässt, sondern die jeweilige AÖr.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 63
Gemäß LVwVfG darf die Rundfunkanstalt gar nicht vollstrecken lassen! Und die "Gehilfen" dürfen keine Amtshilfe leisten, weil von dem LVwVfG, auf das sich das Amtshilfeersuchen der jeweiligen Rundfunkanstalt  beruht, nicht Gebrauch gemacht werden darf.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Gemäß LVwVfG darf die Rundfunkanstalt gar nicht vollstrecken lassen!

Für die Vollstreckungen gilt aber leider das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -. Hier ist der Blödelfunk nicht ausgenommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 63
Das LVwVfG schließt in diesem Fall das LVwVG aus, denn weder der BS, noch die RA dürfen um "Amtshilfe" "bitten"! Somit dürfen die ganzen "Gehilfen" auch gar nicht vollstrecken.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben