Person A hat zahlt bereits seit 2014 keine Beiträge, da Person A diese Dienste auch gar nicht nutzt.
Jetzt sind mittlerweile jede Menge Briefe eingeflattert, die Person A erst mal immer ignoriert und/oder direkt weggeworfen hat, wenn ARD Rundfunkbeitrag draufstand.
Jetzt kam durch die Stadt Braunschweig ein Brief, dass ein Gerichtsvollzieher bereits da war und eine Sachpfändung vollziehen wollte. Am 20.3. will er wieder kommen.
Ich habe mich hier bereits erkundigt und die Sachen mit Ausweis (Beamtenausweis, einfacher Dienstausweis reicht nicht aus etc) vorzeigen usw.
Allerdings wird Person A zu dieser Zeit nicht im Haus sein.
Jetzt habe ich mich mal weiter erkundigt und gelesen, dass man ja einen Widerspruch einlegen kann.
Ist das in diesem Falle noch möglich und kann man so Zeit gewinnen? Kann Person A sich da auf den Vollstreckungsbescheid von der Stadt beziehen, oder muss sie den Beitragsbescheid von der GEZ widersprechen? Hier weiß ich nicht, ob Person A den Brief noch hat und hiermit wäre kein direktes Datum zu nennen.
Auch Infos, was für Folgen so ein Widerspruch hat wäre super.
Ich weiß, es gibt sicher etliche Beiträge zu diesem Thema, aber es ist sehr verwirrend sich hier durchzulesen und ich würde gern speziell auf diesem Fall eine Antwort bekommen. Wäre echt prima...
Lieben Dank.