"nicht wirklich ernsthafte Zweifel"
das mag für das Gericht, also die Kammer dort zutreffend sein, dass Sie keine
"nicht wirklich ernsthafte Zweifel" haben, oder die Meinung des Klägers nicht teilen wollen.
Aber es kann obwohl es bereits Verfahren an Gerichten gibt, welche oberhalb dieser Kammer liegen nicht im Interesse sein, den Kläger dann nur auf Grund desseb dann schlechter zu stellen, nur weil diese Kammer nicht überzeugt ist.
Eine weitere Beurteilung kommt auf die Urteile an, welche dort aufgeführt würden, wo das die Regel sein soll. Vielleicht ist diese "Regel" falsch, wird falsch ausgelegt oder die vorläufige Zahlung könnte auch unzumutbar sei.
Wäre es einer Person A möglich die jeweiligen Schreiben ans Gericht und die Antworten dazu online zustellen.