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Autor Thema: Anschreiben bei neuer Mitbewohnerin  (Gelesen 1048 mal)

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Anschreiben bei neuer Mitbewohnerin
Autor: 18. Februar 2015, 16:11
Hallo,

folgendes Szenario möchte ich gerne besprechen:

Ein Gebührenzahler, nennen wir ihn A, zahlt die Gebühren als Haushalt. Nun zieht seine Freundin, nennen wir sie B bei ihm ein. Da ja bekannterweise Datenschutz in Deutschland klein geschrieben wird und die GEZ sofort informiert wird, wer bei A lebt, und B bekommt einen netten Brief mit der gesetzlichen Verpflichtung, dass sie Auskunft erteilen muss.

Nun spricht aber B kein Deutsch, sie ist aus einem europäischen Mitgliedsstaat hier.

Was nun? Muss A für die GEZ Übersetzungsdienste ausführen, die er nicht in Rechnung stellen kann, obwohl das mal eine Leistung wäre, die tatsächlich vollbracht wäre (OK, das Gefühl kennt die GEZ nicht), oder muss B jetzt für teures Geld Hilfe in Anspruch nehmen? A wird für B keine Rechtshandlungen ausführen und irgendwelchen Geldeintreibern Informationen zukommen lassen für eine Leistung, die er ablehnt, aber per Gesetz dazu genötigt wird....

A denkt sich jetzt: OK, ich will mal nicht so sein und schreibt auf den Brief: B spricht kein Deutsch und sendet ihn ab, nicht ohne kostenpflichtige Übersetzung anzubieten. A ist, meiner Meinung nach, auch nicht verpflichtet, Dritten gegenüber Auskunft zu erteilen, wer bei ihm lebt. Das  hat er schon den Handlangern der GEZ, also dem Einwohnermeldeamt, gegenüber getan.

Wäre damit die Pflicht der Antwort gegeben und ein interessantes Szenario in Gang gesetzt?

:)


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