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Suchwortkokmbinationen wie z.B.
"rückwirkende Befreiung" liefern bereits einige Ergebnisse, wobei zu beachten gilt, dass eigentlich nur bis Ende 2014 eine "vereinfachte" Übergangslösung galt.
Prinzipiell ist
Befreiung nur per Antrag möglich -
rückwirkend jedoch erfahrungsgemäß nur stark eingeschränkt bis gar nicht.
Im obigen Fall von A+B wäre aber prinzipiell erst einmal festzustellen, ob die angedeutete Befreiung
a) überhaupt tatsächlich einen
Befreiungstatbestand erfüllt sowie ob diese Befreiung
b) sich innerhalb der Wohnung
auf die andere Person mit erstreckthttps://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb
der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.
Alles andere wird schlicht als "WG" gewertet, innerhalb derer sich eine Befreiung einer Person nicht auf die "WG" erstreckt. Einer würde dann also zur Zahlung herangezogen.
A und B könnten sich angesichts dessen ggf.
vorsorglich auf Person B als "Beitragsschuldner" einigen und Person A unter Hinweis auf Person Bs "Beitragsnummer" abmelden...
Wer in einer Wohnung wohnt (oder schläft) für die bereits ein Beitragskonto besteht, sollte wohl besser *schleunigst* den einfachen Weg gehen und mit Verweis auf das bereits bestehende Beitragskonto sein eigenes, von denen errichtetes Beitragskonto löschen lassen!
Alles andere macht es nur schwieriger bis ausweglos.
Die große Frechheit ist:
Für eine Abmeldung aufgrund Wohnens in einer Wohnung, für die bereits ein Beitrgskonto besteht, gibt es meines Wissens *kein eigenes Formular* und auch *keinen Punkt* innerhalb der vorhandenen Formulare des sog. "Beitragsservice"
Formulare für Bürgerinnen und Bürger
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
Man muss sich wohl behelfen mit diesem:
Abmeldung der Wohnung
Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie Ihre Wohnungen abmelden möchten, weil Sie z.B. in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e183/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf
Da mittlerweile aber augenscheinlich offizielle
Verwaltungsakte / FestsetzungsBESCHEIDe / "vollstreckbare Titel"erlassen wurden, müssten - zumindest um es nicht irgendwann auf eine Zwangsvollstreckung hinauslaufen zu lassen - vermutlich
sowohl A als auch B gegen diese Bescheide förmlich Rechtsmittel (Widerspruch) gem. der umseitigen Rechtsbehelfsbelehrung einlegen, ansonsten würden diese Bescheide ja prinzipiell erst mal unanfechtbar und in Folge auch vergleichsweise leicht vollstreckbar.
PS - wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.