Hallo Zusammen. - und sorry wg. Rechtschreibung und Umfang.
Ich finde genau diese Betreff "gegen Grundgesetzt" sehr gut. Dazu gibt es an verschiedensten Stellen hier im Forum gute und sehr gute Argumente / Beiträge und Hinweise.
Frage1: Wie leiten sich aus GG Artikel 5:"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. "
... die besonderen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder überhaupt die ARD und das ZDF etc. ab?
Frage1a: Sollte die Ableitung zu Frage1 begründet sein, also: Sollte sich wahrhaftig aus GG Artikel 5 der RbStV ergeben, wie kann ich dann ungehindert an diese allgemein zugänglichen Quellen der allgegenwärtigen öffentlichen Rundfunks gelangen, ohne durch eine Zwangsabgabe gehindert zu werden?
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/#rundfunkbeitragsklage-fr-eilige Frage2: Da der Zwangsbeitrag meine Wohnung belastet / verletzt, was ist dann mit GG Artikel 13 "(1) Die Wohnung ist unverletzlich." ?
Frage3: Da lt. GG Artikel 1: "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. " ... mein Menschsein (Atmen, Essen, Trinken!, Schlafen (
Wohnung!), Denken (Gewissen/Relogion), Kleiden, Sex und Sterben) also würdevoll stattfinden soll, warum darf es mit den Zwang zur Zahlung eingeschränkt werden? Was, der Zwangsbeitrag ist keine Einschränkung meiner Wohnung und meines Denkens? Aber eben doch! Für mich, für meine Familie, meinen Lebensunterhalt, meine Religionen (dazu später mehr!). Ausserdem muss ich mit, um dem Zwang zu entkommen mit dem ganzen Verwaltungsquatsch ausdifferenzieren.
Frage4: GG Artikel 2: "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." ... sichert mir noch mehr zu. Und warum darf nun durch den RbStV und der damit erzwungenen Abgabe meine Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt werden? Wie, ich will keine Persönlichkeit entfalten? Aber doch! Selbstbestimmt und frei und friedlich und demokratisch und aufgeklärt und hmorvoll und lebensbejahen und rechtstaatlich und weltbürgerlich und gewaltlos und tier-menschenfreundlich und ressourcenorientiert und neugierig und sterneguckend und und und und und .... SELBSTBESTIMMT meine Energie (und eben auch Geld) in dieser unserer Welt verteilen!
Frage5: Warum sind im RbStV nicht wenigstens die eingeschränkten Grundrechte genannt, wenn dies vorgeschrieben ist durch GG Artikel 19: "(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."?
Frage 6: Wenn es im GG Artikel 19 heißt: "(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.", warum dürfen die Regelungen zum öRR genau das machen? Warum darf der RbStV in meine wesentliche Grundrechte eingreifen?
Frage7: Warum darf der Gesetzgeber (die Landesparlamente der BRD) auch mein Gundrecht nach GG Artikel 4: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." angegeifen, in dem Inhalte, Formen, Regelungen, Finanzierung und Organisation der öRR genau dieses Grundrecht durch die ZWANGSABGABE (Frondienst/Corvée) verletzen?
Farge8: Warum wird durch den RbStV das SOZIALSTAATSPRINZIP nach GG Artikel 20:"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
... gebrochen, in dem beispielsweise arme Rentner oder Studenten oder Nichtnutzer oder nur-Radionutzer 17,50 (oder Zweitdatscheninhaber 35,00 und/oder mehr wegen zusätzlich noch für die Firma, Angestellten und KFZ) zahlen, und die (nicht seltenen) höheren Angestellten Ehepaare mit Volljährigen erwerbstätigen Sohn/Tocher jeweils nur 5,83 abdrücken brauchen?
Fragen über Fragen?
Wo finden wir im Forum, die Analysen zu den Gerichtsbeschlüssen / Urteilen?
Macht RA Bölck eigentlich weiter? Kenn jemand den Stand?
nicht vergessen: Aktion am Samstag + Mahnwache am Sonntag in Berlin