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Autor Thema: Abgelehnter Widerspruchsbescheid - welche anderen Möglichkeiten außer Klage?  (Gelesen 32005 mal)

F
  • Beiträge: 41
Hallo,

was tun, wenn der Nutzer xy seit 1/2013 allen Beitragsbescheiden widersprochen hat, keine Zahlungen geleistet hat und jetzt der Widerpruchsbescheid natürlich ablehnend gekommen ist und er keine Klage einreichen will?

Wenn er jetzt zahlt und keine Klage einreicht, heißt das, dass er mit den Bescheiden stillschweigend sich einverstanden erklärt?
Was könnte xy tun, um sich doch noch einen Weg offenzuhalten, wenn diese Rundfunkgebühr einmal für Unrecht erklärt wird, er jetzt aber nicht klagen will?

Sind die hohen Stornokosten für jeden einzelnen der 7 Bescheide von 8 Euro überhaupt rechtmäßig, oder kann xy das einfach von der Zahlung abziehen?

Was passiert, wenn xy zwar jetzt rückwirkend die Beiträge für 2013 und 2014 zahlt, sich dann aber wieder weigert irgendwas zu zahlen - geht dann alles ganz von vorne los mit Beitragsbescheiden, Widerspruch und Widerspruchsbescheid?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2015, 01:01 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.582
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
was tun, wenn der Nutzer xy seit 1/2013 allen Beitragsbescheiden widersprochen hat, keine Zahlungen geleistet hat und jetzt der Widerpruchsbescheid natürlich ablehnend gekommen ist und er keine Klage einreichen will?

..vielleicht sollte Person xy noch mal drüber schlafen? ;)
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840

Wenn er jetzt zahlt und keine Klage einreicht, heißt das, dass er mit den Bescheiden stillschweigend sich einverstanden erklärt?
...könnte man wohl so ähnlich ausdrücken. Die Rechtsmittel dürften dann verwirkt sein.

Was könnte xy tun, um sich doch noch einen Weg offenzuhalten, wenn diese Rundfunkgebühr einmal für Unrecht erklärt wird, er jetzt aber nicht klagen will?
...ich wüsste nichts - außer auf die Vollstreckung warten ;)
Das Geld ist dann aber tendenziell irgendwann hinfort - incl. Vollzugsgebühren, etc.
Mit einer Klage in 1. Instanz wären - je nach Geduld, Ausdauer, "Gunst der Stunde" etc. die Chancen durchaus erhöht...

Sind die hohen Stornokosten für jeden einzelnen der 7 Bescheide von 8 Euro überhaupt rechtmäßig, oder kann xy das einfach von der Zahlung abziehen?
Letztendlich wird das nur im Zuge eines Klageverfahrens geklärt werden können, denn ARD-ZDF-GEZ werden sich bis zum Ende auf ihre Satzungen berufen, in denen das (mglw. rechtswidrig) festgeschrieben steht.
Was abgezogen wird, wird als "Außenstand"/ "Fehlbetrag" fortgeschrieben. Neue Zahlungen werden immer auf die älteste Schuld angerechnet. Ein Drumherumlavieren - ohne Rechtsweg - gibt es da nicht.

Was passiert, wenn xy zwar jetzt rückwirkend die Beiträge für 2013 und 2014 zahlt, sich dann aber wieder weigert irgendwas zu zahlen - geht dann alles ganz von vorne los mit Beitragsbescheiden, Widerspruch und Widerspruchsbescheid?
Exakt... ;)
...zumindest müsste es gem. dem regulären Prozedere so sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2015, 01:04 von Bürger«
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  • Beiträge: 721
Hallo,
was tun, wenn der Nutzer xy seit 1/2013 allen Beitragsbescheiden widersprochen hat, keine Zahlungen geleistet hat und jetzt der Widerpruchsbescheid natürlich ablehnend gekommen ist und er keine Klage einreichen will?
Wenn er jetzt zahlt und keine Klage einreicht, heißt das, dass er mit den Bescheiden stillschweigend sich einverstanden erklärt?
Was könnte xy tun, um sich doch noch einen Weg offenzuhalten, wenn diese Rundfunkgebühr einmal für Unrecht erklärt wird, er jetzt aber nicht klagen will?
Sind die hohen Stornokosten für jeden einzelnen der 7 Bescheide von 8 Euro überhaupt rechtmäßig, oder kann xy das einfach von der Zahlung abziehen?
Was passiert, wenn xy zwar jetzt rückwirkend die Beiträge für 2013 und 2014 zahlt, sich dann aber wieder weigert irgendwas zu zahlen - geht dann alles ganz von vorne los mit Beitragsbescheiden, Widerspruch und Widerspruchsbescheid?
Gruß

Das Ganze ist nunmal (zumindest heute, seitdem es Alternativen zum ÖRR gibt) definitiv Unrecht und unverschämte Abzocke, es funktioniert nur, weil so viele, wenn auch zähneknirschend (jeden Tag 20 Millionen Euro!) zahlen. Sogar regierungsnahe Kreise bestätigen dies mittlerweile per Gutachten des Beirats des Bundesfinanzministeriums. Nur noch direkte und indirekte Profiteure des Systems unterstützen dieses. Person Z hat ähnliche Überlegungen wie FragenderX, aber die relativ überschaubaren 105 Euro für eine Klage sind es Person Z wert. (die 7x8=56 Euro Mahngebühr sollten bei einer Klage fallengelassen werden, was die Sache nochmal lohnenswerter macht). 30000 Euro im Monat Intendantengehalt und Rente in Millionenhöhe geht gar nicht. Person Z wird weiter machen und klagen, irgendwann wird EIN Richter RECHT sprechen!!!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2015, 09:13 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

Z
  • Beiträge: 1.537
Gemessen an dem geforderten Betrag sind die Klagegebühren doch nicht so groß, die Säumniszuschläge dürften bei schlauer Klagebegründung nicht mehr geltend gemacht werden.
Und man gewinnt vielleicht nicht den Prozeß, aber Zeit!
Zeit, bis der Spuk vorbei ist!


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z
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Überleg' es Dir nochmal. Ich denke auch, es ist es wert, weiterzumachen. Jeder der nicht aufgibt, zählt! Letztendlich wird auch politisch die Masse den Unterschied machen.

Aber selbst wenn Person X irgendwann mal an das Ende (finanziell oder juristisch) kommt, gibt es noch Möglichkeiten im Rahmen zivilen Ungehorsams: Mitfilmen wie der Vollstreckungsbeamte die Waschmaschine aus dem Haus trägt samt den weinenden Kindern, den Vollstreckungsbeamten und die Nachbarn interviewen, die Doku dann auf Youtube einstellen, Asyl in Amerika ansuchen wie jene Homeschooling Familie, Briefe an  Politiker, ...  und jeden weiteren Bescheid wieder beeinspruchen. Das kann man ja immer wieder machen, oder?  ...

Liebe Grüße & Kopf hoch,


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Hallo,

Person X ist immer mehr gewillt weiterzumachen - nachdem der BS auch nicht bereit ist auf seine Säumniszuschläge zu verzichten.

Wie müsste denn eine Klageforderung formuliert werden, damit die Säumniszuschläge wegfallen?
Gleich in der Klageforderung reinschreiben, dass die Klage samt Betragseintreibung aufgeschoben werden soll um auf eine höchstrichterliche Klärung zu warten?

Gruß


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G

Gast

Gleich in der Klageforderung reinschreiben, dass die Klage samt Betragseintreibung aufgeschoben werden soll um auf eine höchstrichterliche Klärung zu warten?
Das bedarf dann auch der Zustimmung der LRA und diese wird sicher wie in anderen hier beschriebenen Fällen nur zur Ruhigstellung zustimmen wenn sich der/die angebliche Rundfunkbeitragsschuldner/in bereiterklärt "einstweilen" die ausstehenden und fortlaufenden Beiträge zu entrichten. Damit wird dem/der Kläger/in aber gewiss nicht geholfen sein, denn das Geld wird voraussichtlich auf nimmer Wiedersehen weg sein. Also lieber diesbzgl. die Füße still halten, ggf. kommt das Gericht ja selbst auf diesen Trichter.


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Hallo,

Person X ist immer mehr gewillt weiterzumachen - nachdem der BS auch nicht bereit ist auf seine Säumniszuschläge zu verzichten.

Wie müsste denn eine Klageforderung formuliert werden, damit die Säumniszuschläge wegfallen?
Gleich in der Klageforderung reinschreiben, dass die Klage samt Betragseintreibung aufgeschoben werden soll um auf eine höchstrichterliche Klärung zu warten?

Gruß

PersonZ hat gehört, das immer mehr unzufriedene Inhaber einer zum Wohnen geeigneten Wohnung auch "die Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlages bestreiten, da sie ausschließlich durch Nichtzahlung einen Festsetzungsbescheid mit Widerspruchs-/Klagemöglichkeit erwirken konnten."


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F
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Wie kann Person X anregen, dass die Verhandlung nur schriftlich geführt wird?
Person X hat weder das Geld, noch die Zeit dort persönlich zu erscheinen.

Gruß


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Hallo,

könnte Person X eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid so formulieren?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich

xxxxxxxxxxxxxxxx (Kläger)
Klage gegen den

Bayerischen-Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München (Beklagte)

Beitragsnummer: 12345


und beantrage hiermit

die Beklagte zur Aufhebung der Beitragsbescheide v. 1.6.2013, 5.7.2013, 4.10.2013, 3.1.2014, 4.4.2014 und alle weiteren Forderungen aus Beitragssteuern und Säumniszuschlägen des Beklagten,
sowie  Aufhebung des Widerspruchsbescheids vom 27.1.2015 am 3.2.2015 hier eingegangen zu verurteilen.
Die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Des weiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Beiträge bis Verfahrensabschluß.


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Es fehlt im Prinzip noch der Hinweis auf die Begründung der Klage. Oder eine Aussage dazu, welche das
Gericht / Richter dazu bringt eine aussreichd große Frist einzuräumen um die
längere Begründung der Klage zu erstellen.

eine Besprechung zu so einem Muster dafür gab es hier aber bereits
z.B.

hier
Musterklage - ein Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11463.msg77480.html#msg77480

Auch sind dort wahrscheinlich noch weiter führende Links zu Beispielen dabei.

KLAGEWEG-DOKUMENTATIONEN/ BEISPIELE/ -BLOGs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.msg59401.html#msg59401


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Hallo,

lange Begründung mit 10 Argumenten folgt von Person X dann nach dieser Klageforderung.
Mir geht es darum, ob diese Forderung so richtig gestellt ist.

Gruß


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in Bayern gilt auch wie in NRW doch die VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
damit dürften gelten
http://dejure.org/gesetze/VwGO/55a.html
http://dejure.org/gesetze/VwGO/81.html
http://dejure.org/gesetze/VwGO/82.html

Die Klageschrift (hier steht schön lesbar alles was enthalten sein muss und wie die Form dazu auszusehen hat)
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/klageschrift_03/index.php

Ein Muster einer PDF mit Beispielen, wie das aussehen würde, wenn ein Anwalt das scheiben sollte:
http://www.assessorkurs-hemmer.de/pdf/kursmaterialpdf/niedersachsen/RA_Klausur_im_OER.pdf
ab Seite 6 der PDF folgen dort noch ein paar Hinweise ;-)
Beim Beispiel wäre es das "[ Weiteres Beispiel für Anfechtungsklage:",
die Klage in der PDF würde von einer mündlichen Verhandlung ausgehen.

Aber ehrlich wird die Klage als private Person eingereicht, so sollte es beim Verwaltungsgericht doch so sein, dass dort auf grobe Formfehler bei Einreichung hingewiesen werden sollte oder nicht?

PersonX denkt, das die Form oben passt, auch wenn PersonX das zu "Die Klageschrift" oder der PDF vergleicht, anhand der obenstehenden Links "Die Klageschrift" oder der PDF einfach nochmal selbst vergleichen. Wenn die Angaben zum Gläubiger soweit richtig sind.
Die eigenen Daten richtig einsetzen und wichtig unterschreiben. An mehr als eine Ausfertigung denken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2015, 00:54 von PersonX«

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Hallo,

sollte X anmerken, dass er nur eine schriftliche Verhandlung wünscht - oder wird das vom Gericht festgelegt?
X hat keine Lust so weit selber zum Gericht zu fahren.

Gruß


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  • Beiträge: 1.548
sollte X anmerken, dass er nur eine schriftliche Verhandlung wünscht - oder wird das vom Gericht festgelegt?
X hat keine Lust so weit selber zum Gericht zu fahren.

Genau das Gegenteil ist richtig. Das Gericht könnte x fragen, ob er der Übertragung auf den Einzelrichter zustimmt, das könnte x verneinen, da die Sache grunsätzliche Bedeutung hat, da sonst die Berufung nicht zugelassen werden könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2015, 16:26 von Bürger«

 
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