Es steht doch jedem frei, die zur Entschlüsselung nötigen Decoder zu erwerben? Es dürfte sicher eine Auflage der EU werden, da die EU dem "Fernsehen ohne Grenzen" verpflichtet ist. Jeder EU-Bürger muß die Möglichkeiten haben, im Rahmen der grundsätzlichen Sendereichweite, jeden beliebigen europäischen Fernsehsender ungehindert empfangen zu können. Eine Hinderung ist es nicht, wenn dafür ein Decoder nötig wird, der vorher bspw. käuflich erworben werden muß. Was nicht funzen wird, ist, einem EU-Bürger diesen Decoder aus dem Grund vorzuenthalten, daß er nicht im nationalen EU-Mitgliedsland wohnt, von wo aus der Sender sendet.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
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