Es steht doch jedem frei, die zur Entschlüsselung nötigen Decoder zu erwerben? Es dürfte sicher eine Auflage der EU werden, da die EU dem "Fernsehen ohne Grenzen" verpflichtet ist. Jeder EU-Bürger muß die Möglichkeiten haben, im Rahmen der grundsätzlichen Sendereichweite, jeden beliebigen europäischen Fernsehsender ungehindert empfangen zu können. Eine Hinderung ist es nicht, wenn dafür ein Decoder nötig wird, der vorher bspw. käuflich erworben werden muß. Was nicht funzen wird, ist, einem EU-Bürger diesen Decoder aus dem Grund vorzuenthalten, daß er nicht im nationalen EU-Mitgliedsland wohnt, von wo aus der Sender sendet.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;