Hallo,
...mir stellt sich die Frage ob ein Widerspruch zu verfassen überhaupt noch Sinn macht?!!
Warum? Nun, wenn man einen Festsetzungsbescheid erhält, hätte man 4 Wochen Zeit diesen zu widersprchen...
In dieser 4-wöchigen Frist erhält man nun aber einen ERNEUTEN Festsetzungsbescheid, welcher den VORHERIGEN quasi außer Kraft setzt!?
Nun müßte man gegen den NEUEN Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen... !!!!! ... usw. ...usw. ... usw. ... -> ohne Ende-----
Und über eine Untätigkeitsklage braucht man erst gar nicht mehr nachdenken!
Diese könnte erst nach 3 Monaten gestellt werden - und da hat man schon 3 Neue Bescheide im Kasten!
Man fragt sich demnach wirklich nicht mehr, warum die das machen?!? Sollte man als Indizien festhalten... Unfassbar - aber war!
Wie kann man sich bloß gegen solche Machenschaften wehren?
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )