Ich hoffe dass es irgendwie mal jemand schafft, vor einem Verfassungsgericht die folgende Widersprüchlichkeit anzusprechen, nur um zu sehen, wie sie sich da rausreden:
Zitat aus dem bayerischen Urteil, Hervorhebung von mir:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de"insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."
Es wird immer so getan, als wenn "jede Person" zahlen müsste, das ist aber nicht der Fall: jeder WOHNUNGSINHABER zahlt. Bei einer Singlewohnung eben z.B. das 3-fache, was eine Kleinfamilie (Vater Mutter Kind) zahlt, bei größeren Familien oder WGs ist die Differenz sogar noch größer. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Wie ja selbst Kirchhoff zugibt "der Rundfunk funkt überall rum" (nachzulesen hier:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html), hat die Inhaberschaft einer Wohnung rein gar nichts mit der Empfangsmöglichkeit zu tun (sonst wäre es ja auch nicht so, dass betrieblich genutzte KFZ einen "Tatbestand" darstellen würden, wenn es auf der Straße keinen Empfang gäbe). Schon gar nicht mit den "neuartigen Empfangsgeräten", die ja überhaupt erst der Grund für den Änderungsvertrag waren.
Zitat Statistisches Bundesamt:
“Der Anteil der Singlehaushalte in Deutschland liegt bei 37,2 %; damit leben 17,1 % der Bevölkerung allein. Von diesen 13,4 Millionen Personen sind nur 17,6 % jünger als 30 Jahre. 42,0 % von ihnen leben in Großstädten mit mindestens 100 000 Einwohnern. Wie das Statistische Bundesamt anhand der Ergebnisse des Zensus 2011 weiter mitteilt, handelt es sich bei den Singlehaushalten um den häufigsten Haushaltstyp in Deutschland.”Warum sollten weniger als ein Fünftel (17,1 %) der Bevölkerung weit mehr als ein Drittel (37,2 %) des zur Versorgung der Allgemeinheit nötigen Budgets aufbringen?
Und weil ja immer so gerne die "Typisierung" ins Feld geführt wird, wie zum Beispiel hier, ein Zitat aus der Widerspruchszurückweisung des Beitreibungsservice:
"Nur wenn mehr als 10% der Einzelfälle von der Grundannahme des Gesetzgebers abweichen würden, wäre der Gleichheitssatz verletzt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40/08). Dies ist angesichts der genannten Daten des Statistischen Bundesamts jedoch nicht der Fall. Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags ist daher selbst dann rechtmäßig, wenn in der betroffenen Wohnung im Ausnahmefall überhaupt kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Erst recht ist es zulässig, einen Rundfunkbeitrag unabhängig davon zu erheben, ob im konkreten Fall "nur" ein Radiogerät/PC oder auch ein Fernsehgerät vorhanden ist.
Nach alledem verstößt der Rundfunkstaatsvertrag nicht gegen den Gleichheitssatz.
Als Wohnungsinhaber sind Sie gemäß § 2 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rundfunkbeitragspflichtig."17,1% der Bürger bzw. 37,2% der Haushalte sind ja wohl eindeutig zu viel, um eine Typisierung in dem Sinne zu rechtfertigen, als dass es sich um eine nicht gleichheitswidrige Abgabe handelt.
Die Urteile sind bestenfalls ein Witz, man könnte es aber auch Hochverrat nennen, denn hier wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehebelt. Wenigstens wird jetzt wohl so langsam einigen Bürgern klar, in was für einem Staat wir hier leben. Wenn es erstmal genug Leute gibt, die Bescheid wissen, folgen auch Konsequenzen, es ist nur eine Frage der Zeit.