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Autor Thema: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic  (Gelesen 41214 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag
Netto, A.T.U und Conrad Electronic wehren sich gegen die Zwangsabgabe. Auch ein neues Gutachten stößt in dieselbe Richtung.


REGENSBURG
Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag beschäftigt noch immer die Gerichte. Am Mittwoch befasst sich das Verwaltungsgericht Regensburg mit vier Klagen gegen die Zahlung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nicht hinnehmen wollen den Bescheid Netto Marken-Discount, A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (ATU) und Conrad Electronic SE sowie Conrad Electronic Wernberg.
Weil es um die gleichen Rechtsfragen geht, wurde ein gemeinsamer Termin für die vier Klagen anberaumt, wie Gerichtssprecher Martin Hermann erläutert. Die Kläger führen verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an.

weiterlesen auf:

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/vier-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag/1189071/vier-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag.html#1189071


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s
  • Beiträge: 68
Von diesen Mitstreitern höre ich ja zum ersten mal :-)



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wtfacow

Sehr schön. Hoffe das mindestens ein Unternehmen nach der verlorenen Klage vor dem Amtsgericht weiter in die nächsten Instanzen zieht.  :) Ich für meinen Teil weiß wo ich in Zukunft einkaufen gehe. :D


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j
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sammelklagen sind in deutschland nicht zulässig,aber irgendwie sind sie dann doch zulässig.
das urteil steht natürlich auch schon fest.


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Ich bevorzuge auch beim Kauf die Firmen, die mit mir kämpfen.
Und drück für Mittwoch die Daumen


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R
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Sehr schön. Hoffe das mindestens ein Unternehmen nach der verlorenen Klage vor dem Amtsgericht weiter in die nächsten Instanzen zieht.  :) Ich für meinen Teil weiß wo ich in Zukunft einkaufen gehe. :D

Du meinst vermutlich Verwaltungsgericht und nicht Amtsgericht?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

v
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Ich hoffe dass es irgendwie mal jemand schafft, vor einem Verfassungsgericht die folgende Widersprüchlichkeit anzusprechen, nur um zu sehen, wie sie sich da rausreden:

Zitat aus dem bayerischen Urteil, Hervorhebung von mir:

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de

"insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

Es wird immer so getan, als wenn "jede Person" zahlen müsste, das ist aber nicht der Fall: jeder WOHNUNGSINHABER zahlt. Bei einer Singlewohnung eben z.B. das 3-fache, was eine Kleinfamilie (Vater Mutter Kind) zahlt, bei größeren Familien oder WGs ist die Differenz sogar noch größer. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Wie ja selbst Kirchhoff zugibt "der Rundfunk funkt überall rum" (nachzulesen hier: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html), hat die Inhaberschaft einer Wohnung rein gar nichts mit der Empfangsmöglichkeit zu tun (sonst wäre es ja auch nicht so, dass betrieblich genutzte KFZ einen "Tatbestand" darstellen würden, wenn es auf der Straße keinen Empfang gäbe). Schon gar nicht mit den "neuartigen Empfangsgeräten", die ja überhaupt erst der Grund für den Änderungsvertrag waren.

Zitat Statistisches Bundesamt:

“Der Anteil der Singlehaushalte in Deutschland liegt bei 37,2 %; damit leben 17,1 % der Bevölkerung allein. Von diesen 13,4 Millionen Personen sind nur 17,6 % jünger als 30 Jahre. 42,0 % von ihnen leben in Großstädten mit mindestens 100 000 Einwohnern. Wie das Statistische Bundesamt anhand der Ergebnisse des Zensus 2011 weiter mitteilt, handelt es sich bei den Singlehaushalten um den häufigsten Haushaltstyp in Deutschland.”

Warum sollten weniger als ein Fünftel (17,1 %) der Bevölkerung weit mehr als ein Drittel (37,2 %) des zur Versorgung der Allgemeinheit nötigen Budgets aufbringen?

Und weil ja immer so gerne die "Typisierung" ins Feld geführt wird, wie zum Beispiel hier, ein Zitat aus der Widerspruchszurückweisung des Beitreibungsservice:

"Nur wenn mehr als 10% der Einzelfälle von der Grundannahme des Gesetzgebers abweichen würden, wäre der Gleichheitssatz verletzt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40/08). Dies ist angesichts der genannten Daten des Statistischen Bundesamts jedoch nicht der Fall. Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags ist daher selbst dann rechtmäßig, wenn in der betroffenen Wohnung im Ausnahmefall überhaupt kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Erst recht ist es zulässig, einen Rundfunkbeitrag unabhängig davon zu erheben, ob im konkreten Fall "nur" ein Radiogerät/PC oder auch ein Fernsehgerät vorhanden ist.

Nach alledem verstößt der Rundfunkstaatsvertrag nicht gegen den Gleichheitssatz.

Als Wohnungsinhaber sind Sie gemäß § 2 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rundfunkbeitragspflichtig."


17,1% der Bürger bzw. 37,2% der Haushalte sind ja wohl eindeutig zu viel, um eine Typisierung in dem Sinne zu rechtfertigen, als dass es sich um eine nicht gleichheitswidrige Abgabe handelt.

Die Urteile sind bestenfalls ein Witz, man könnte es aber auch Hochverrat nennen, denn hier wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehebelt. Wenigstens wird jetzt wohl so langsam einigen Bürgern klar, in was für einem Staat wir hier leben. Wenn es erstmal genug Leute gibt, die Bescheid wissen, folgen auch Konsequenzen, es ist nur eine Frage der Zeit.



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wtfacow

Sehr schön. Hoffe das mindestens ein Unternehmen nach der verlorenen Klage vor dem Amtsgericht weiter in die nächsten Instanzen zieht.  :) Ich für meinen Teil weiß wo ich in Zukunft einkaufen gehe. :D

Du meinst vermutlich Verwaltungsgericht und nicht Amtsgericht?

Ja, sorry verschrieben  :( Aber denke weiß ja jeder was gemeint war  ;)


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Ja ich weiß, hatten wir alles schon einmal, aber es gibt doch dieses neue Gutachten von Dez 2014 ...

Es gibt auch noch eine Doktorarbeit von Anna Terschüren. Ich finde es unglaublich, dass die Richter sich für Unrecht entscheiden. Was sind das für Typen?

Naja, wenn die Richter auch *** sind, dann wird es hier wohl bald krachen, weil dann kann auf die auch verzichten. Wir ignorieren alle Gerichte. Sie stehen nicht für die Einhaltung der Gesetze der Länder und BRD. Nein, der Staatsvertrag ist kein Gesetz - steht das Wort "Vertrag" im Substantiv. Das ist kein Gesetz, auch wenn die das meinen.

Naja, das Volk muss wohl noch mehr wachgerüttelt werden, nur so verlieren die wohl Ihre Macht.

Armes Deutschland...


***Edit "Bürger":
Wortwahl/ Beschimpfung geändert. Wir können uns das nicht leisten! Siehe bitte auch Foren-Regeln.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung!


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2
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War nicht anders zu erwarten: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/gericht-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/1190093/gericht-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess.html

Der pure Witz diese "Urteile".

Hat schon jemand vor, die Firmen anzuschreiben und zu motivieren, weiter zu machen auf dem Klageweg und sich nicht einschüchtern zu lassen von solchen Witz-Urteilen?


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In Bayern brauch man garnicht gross hoffen bei dem Filz der da vorherrscht.


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RW

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In den Ausführungen des Richters erkennt man, das es anscheinend völlig egal ist, ob diese Probaganda- Sender überhaupt empfangen werden wollen. Man könnte und somit soll man zahlen und das 2015. Dann stellen wir doch ein anderes Produkt zur Verfügung, das kann dann jeder nutzen und wir kassieren ab, ganz egal ob das jemand will. Ich würde es für 5€ anbieten, bei 40 Mio möglichen Nutzern kommt ein schönes Sümmchen zusammen.

Die Richter vertreten garantiert auch noch die Meinung, dass das Internet nur eine Modeerscheinung sei. Im 21. Jahrhundert braucht kein Mensch mehr öffentlich rechtliches Fernsehen etc... Leider braucht es die Politik als Bühne und die USA für die deutsche Propaganda...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2015, 01:00 von Bürger«

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  • Cry for Justice
Immer mehr größere Firmen ziehen wegen diesem groben Unfugs vor Gericht und prallen ab wie an einer Mauer aus Beton. Es ist endlich an der Zeit andere Saiten aufzuziehen , sonst dümpelt das alles noch ewig vor sich hin.
Was würde denn passieren wenn eine dieser Firmen mal echt scharfe Nägel mit Köpfen macht und ab sofort die Zahlung dieser obskuren Beiträge verweigert ?
Will man bei der Firma dann pfänden oder welche anderen unangenehmen Spitzfindigkeiten der gierigen Geier wären dann zu erwarten ?
Für eine ohnehin schon stark motivierte Firma wäre eine weitere Drangsalierung doch ein gefundenes Fressen , um damit an die Öffentlichkeit zu gehen !
Wahrscheinlich endet aber an diesem Punkt das bisher lobenswerte Engagement mit dem Vorzug der Wahrung des guten Rufes und einer reinen Weste.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2015, 06:45 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

g
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Ja ich weiß, hatten wir alles schon einmal, aber es gibt doch dieses neue Gutachten von Dez 2014 ...

Es gibt auch noch eine Doktorarbeit von Anna Terschüren. Ich finde es unglaublich, dass die Richter sich für Unrecht entscheiden. Was sind das für Typen?

Naja, wenn die Richter auch *** sind, dann wird es hier wohl bald krachen, weil dann kann auf die auch verzichten. Wir ignorieren alle Gerichte. Sie stehen nicht für die Einhaltung der Gesetze der Länder und BRD. Nein, der Staatsvertrag ist kein Gesetz - steht das Wort "Vertrag" im Substantiv. Das ist kein Gesetz, auch wenn die das meinen.

Naja, das Volk muss wohl noch mehr wachgerüttelt werden, nur so verlieren die wohl Ihre Macht.

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Okay, Bürger, tut mir echt Leid. Beschimpfung bringt uns nicht weiter, sehe ich ein...


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Wirtschaft zahlt 800 Millionen Euro im Jahr für GEZ – drei Firmen klagen dagegen

Auch bei der „Beitragskommunikation“ von ARD und ZDF haben wir nachgefragt: „Im Jahr 2013 hat der Rundfunkbeitrag Einnahmen in Höhe von 7.681 Millionen Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr 2012 entsprach dieser Betrag einer Steigerung um rund 188,7 Millionen Euro. Davon stammen 90 Prozent von Beitragszahlenden aus dem privaten Bereich.“ Auch 2014 dürfte dieses Verhältnis so bleiben, sagt Stephanie Gerits. Für 2014 dürften also 800 Millionen Euro von der Wirtschaft geflossen sein.

weiterlesen auf:

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Wirtschaft-zahlt-800-Millionen-Euro-im-Jahr-fuer-GEZ-drei-Firmen-klagen-dagegen;art1172,289585


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