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Autor Thema: Festsetzungebescheid/ Vollstreckungsankündigung für Wohnung/ Betriebsstätte  (Gelesen 9077 mal)

R

RW

  • Beiträge: 15
neuer Zwischenstand.
wie ich soeben erfahren habe, hat R auf anraten der Vollstreckungsbehörde (S), den BS telefonisch kontaktiert. R hatte wohl ein sehr nettes aufklärendes Gespräch für den BS. Mit dem Ergebnis, dass die Betriebsstätte rausgenommen wird, alle Bescheide gecanncelt und erlassen werden, S wird informiert, dass der BS die Vollstreckung einstellt.

Nun steht nur noch das Private vom 01.01.2013 bis zum heutigen Tage zu buche, dass bekommt R erneut zugestellt. Hier gibt es noch keine Bescheide, nun überlegt R was er mit diesem offenen Posten machen soll. Herauszögern in der Hoffnung es wird endlilch Recht gesprochen und das Ganze wird hinfällig....

Was meint Ihr? R ist froh, das der erste Posten endlich geklärt ist, sieht aber auch nicht ein, 200€ im Jahr für etwas abzudrücken, was sich R per stream etc auch aus dem Netzt ziehen kann und weder gewollt noch bestellt hat.


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neuer Zwischenstand.
... den BS telefonisch kontaktiert. R hatte wohl ein sehr nettes aufklärendes Gespräch für den BS. Mit dem Ergebnis, dass die Betriebsstätte rausgenommen wird, alle Bescheide gecanncelt und erlassen werden, S wird informiert, dass der BS die Vollstreckung einstellt.
Na, dann ruft "Person K" da jetzt auch mal an..  :laugh:

Hier gibt es noch keine Bescheide, nun überlegt R was er mit diesem offenen Posten machen soll. Herauszögern in der Hoffnung es wird endlilch Recht gesprochen und das Ganze wird hinfällig....

Was meint Ihr? R ist froh, das der erste Posten endlich geklärt ist, sieht aber auch nicht ein, 200€ im Jahr für etwas abzudrücken, was sich R per stream etc auch aus dem Netzt ziehen kann und weder gewollt noch bestellt hat.
... jeder hat ein Recht auf Gerechtigkeit und Frieden im Rechtsstaat D... und wir müssen darauf hoffen - welch ein Paradox!
R sollte nun die Bescheide abwarten und Widerspruch einlegen!
Vorlagen sind hier im Forum zu finden...
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 15:38 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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RW

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Ich werde es R ausrichten und denke, genau so wirds laufen.

Interessant wäre auch mal wieviele Leute inzwischen die Onlinepeditionen unterschrieben haben, sollte das in die Mio gehen, muss das doch gehört werden!!!!


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16.01.2015 Neuigkeiten zur am 18.12.2014 übergebenen Petition
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/66-neuigkeiten-2015


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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RW

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Sehr interessant, danke....


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