Liebe Mitglieder und sonstigen Anwesenden,
auf anraten des Moderators, möchte ich den Fall des "R" nochmal präziser schildern und hoffe ihr habt einige Anregungen parrat.
Alles fing an, als ein Mitarbeiter des MDR bei R vorestellig wurde. Dies geschah Anfang 2014. Der Rundfunkmitarbeiter kontaktierte R telefonisch, die Nummer hatte er durch das Nebengewerbe aus dem Netz.
Der Rundfunkmitarbeiter wollte die sogenannte Betriebsstätte anmelden und veranschlagen. Diese Betriebsstätte ist als solches allerdings lediglich die Postadresse, da es diese, auch für die Gewerbeanmeldung, schließlich geben muß. Ansonsten eine ganz normale Privatwohnung, Gewerbeaktivitäten finden nicht statt. Den eigendlichen Mieter der Wohnung wollte R aus Datenschutzgründen nicht nennen. (Natürlich ist er dass selbst und verweigert auch privat)
Nun ist auf den Bedingungen des Beitragsservice zu lesen, dass kein zusätzlicher Beitrag anfällt, wenn Gewerbe und Wohnung die gleichen Räumlichkeiten sind und keine Mitarbeiter beschäftigt wird. Da im normalfall schon für die Wohnung gezahlt wird.
Der BS will nun von R die Beiträge der Wohnung und Betriebsstätte. R soll nun doppelt zahlen. Festsetzungsbescheid ausgestellt am 01.12.2014, Eingang 10.12.2014 mit Androhung auf Zwangsvollstreckung.
R ist am 01.08.2014 umgezogen und soll nun auch für die neue Wohnung zahlen. Gewerbe hat R natürlich auch auf die neue Wohnung umgemeldet. Beiträge zur alten Betriebsstätte werden aber auch für den Zeitraum danach gefordert.
Die Zwangsvollstreckung bezieht sich allerdings noch auf den Zeitraum vor dem Umzug für die angebliche Betriebsstätte.
R hat am 30.12.2014 per Einschreiben, das Schreiben des BS in voller Gänze zurückgewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass R keine Betriebsstätte hat, hatte und haben wird und der BS diese Belästigungen unterlassen soll. Klare Aussage von R "Es gab, gibt und wird keinerlei räumlichkeiten geben, in den gewebliche Aktivitäten seitens R vorgenommen werden.
Keine Reaktion des BS dazu bisher, doch am 02.01.2015 kam ein neuer Festsetzungbescheid für den Zeitraum 10-12.2014 (zur Erinnerung R wohnt dort seit 31.07.2014 nicht mehr)
R hat nun auf den letzten Festsetzungsbescheid vom 02.01.2015 am 16.01.2015 geantwortet und den BS darauf aufmerksam gemacht "Ob sie ihre Post nicht lesen, es keine Betriebsstätte gibt, er weiterhin widerspricht und das schreiben in voller Gänze zurückweist.
Am 26.01.2015 hat R nun die Vollstreckungsankündigung der Stadt erhalten, R hat darauf hin die Stadt darauf aufmerksam gemacht, das die Voraussetzungen für die Vollstreckung nicht erfüllt sind und sie in der Pflicht sind zu prüfen. Der nette Herr der Stadt, nennen wir ihn S, machte R darauf aufmerksam, dass sie definitiv nicht prüfen, davon ausgehen, das alles korrekt ist und R maximal Rechtsmittel beim VG einlegen kann um das zu stoppen.
S war sehr nett und hat R eindringlich gebeten rechtshilfe und Klage einzureichen, da S die Vollstreckung nicht stoppen kann und es wenn sie vollstrecken, keine Rolle mehr spielt ob es rechtmäßig ist oder nicht.
R ist sichtlich verzweifelt und hat mich gebeten euch um Rat zu fragen.
Ich hoffe das Beispiel von R ist nun verständlicher rüber gekommen.