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  • BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15: 12. März 2015

Autor Thema: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15  (Gelesen 117915 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

I
  • Beiträge: 434
Dieses Video /Bericht gehört in die Tagesnachrichten von allen privaten Fernsehsendern!!!

Der Gute WDR - Mann hat ganz schön gestottert, vielleicht weil er auch schon nicht mehr weiß, wie er noch die Zwangsabgabe rechtfertigen soll....


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w
  • Beiträge: 118
... dann hat das Klagen beim VG wohl keine Sinn mehr, oder? Die Klagen können doch dann jetzt immer mit Begründung dieses Urteils sofort abgeschmettert werden....


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G
  • Beiträge: 1.548
Weiterklagen. Das macht die Gerichte nachdenklich. Und dadurch macht der Dummfunk denen viel unnötige Arbeit. Nur wer auch klagt, wird sein sauer verdientes Geld behalten können.


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Beitragsboykott ist eine Form des zivilen Ungehorsams. Die Gerichte sind überlastet und auch die lieben Landesrundfunkanstalten kommen nicht mehr nach sich den einzelnen Widersprüchen zu erwehren.
Und Richter die mit gesenkten Haupt das Urteil verlesen sprechen noch eine andere Sprache. Auch die nächste Instanz wird die Urteile nur kopieren. Erst das Bundesverfassungsgericht hat die Kompetenz zu Verfassungsfragen zu urteilen.

Mal ganz davon abgesehen. Ich finde es ist besser bei den ersten drei Instanzen zu verlieren. Warum? Wenn Maxdata24 die erste Instanz gewonnen hätte wäre erst nächstes Jahr die Verhandlung am OVG und wenn er die auch gewonnen hätte, hätte sich der WDR noch mal ein Jahr Zeit genommen für das Landesverfassungsgericht,... So liegt es an uns schnell die nächste Klage einzureichen und ans BVerfG durchgereicht zu werden.

Nur wer aufgibt hat schon verloren!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:41 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

J
  • Beiträge: 88
... dann hat das Klagen beim VG wohl keine Sinn mehr, oder? Die Klagen können doch dann jetzt immer mit Begründung dieses Urteils sofort abgeschmettert werden....

Bin ich mir nicht 100 % sicher.

Geringverdiener haben gute Chance sich zu wehren und gewinnen, leider, die trauen sich  nicht zu klagen.

siehe Pfändungsschutz:

Meinen Antrag auf Befreiung wurde schriftlich als Anmeldung deklariert. Meine Rente soll mir Sicherheit bieten und genießt verfassungsrechtlich Eigentümerschutz. Eine Pfändung ist bis jetzt nicht veranlasst worden.

Die Frage, die ich mir gestellt habe lautet: ist das jeweilige GEZ Formular eine Urkunde? so kann man es noch heute nennen und fand eine Informationen zur Entscheidung VG Stuttgart, 29.10.2003 - 3 K 1256/03:

Das von einem Beauftragten der Rundfunkanstalt ausgefüllte Anmeldeformular ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (a.A. VG Mainz, Urteil vom 6.5.1999 - 7 K 2014/98.MZ -, NVwZ 2000, 228). Es erbringt daher keinen vollen Beweis über die darin beurkundeten Wahrnehmungen des Beauftragten.
 
Der Vertrag  die 16 Bundesländer abgeschlossen haben ist zur Lasten Dritter abgeschlossen und nicht mir als mündiger Person. Der Vertrag verletzt mein Achtungsanspruch etwas nicht abzulehnen zu dürfen wo ich keine Interesse, keine Vorteile, nur nachteile habe. Jeder einzelner Mensch hat eine Rechtpersönlichkeit. Die Menschenwürde, wie in das Bundesverafssunggericht in seiner Rechtsprechung immer wieder betont kann dem Menschen nicht genommen. Der Schutz Menschenwürde bedeutet den Schutz vor der Verletzung meiner Person, mich als unmündig zu deklarieren.

Neben der für die Demokratie und die Allgemeinheit wichtigen Meinungsfreiheit  sind immer auch kollidierende Interessen des Einzelnen zu berücksichtigen. Schutz bieten insoweit das Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht entwickelt. Es  wird aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.


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  • Beiträge: 48
Der Vertrag  die 16 Bundesländer abgeschlossen haben ist zur Lasten Dritter abgeschlossen und nicht mir als mündiger Person. Der Vertrag verletzt mein Achtungsanspruch etwas nicht abzulehnen zu dürfen wo ich keine Interesse, keine Vorteile, nur nachteile habe. Jeder einzelner Mensch hat eine Rechtpersönlichkeit. Die Menschenwürde, wie in das Bundesverafssunggericht in seiner Rechtsprechung immer wieder betont kann dem Menschen nicht genommen. Der Schutz Menschenwürde bedeutet den Schutz vor der Verletzung meiner Person, mich als unmündig zu deklarieren.

Leider nicht. Der RBStV ist ein Gesetz, das Inkraftgetreten ist. Um nun Bescheide, die auf Grundlage dieses Gesetzes von den Landes Rundfunkanstalten erlassen werden anzufechten muss das Gesetz selbst angefochten werden. Entweder weil es keine Kompetenz der Länder zur Gesetzgebung für diesen "Beitrag" gibt. Oder weil das Gesetz verfassungswidrig ist.
Also entweder formal oder materiell angreifen.

Eine Außnahme bilden nur Formfehler die bei beim Erlass der Bescheide oder der Vollstreckung von den LRA´s und dem Beitragsservice gemacht werden. Aus eigener Erfahrung kann Person A aber sagen das mittlerweile alle angegriffenen Formfehler vermieden werden. Das ist für die LRA´s auch recht einfach sich hier schnell zu adaptieren.
Für die jenigen die noch Formfehlerbehaftete Bescheide haben ist es nur eine Frage der Zeit bis dies korrigiert wird.

Das Wort "Vertrag" in diesem Gesetz ist nicht gleichzusetzen mit einen Kaufvertrag oder dem Zeitschriftenabonnement nach BGB.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:43 von Bürger«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Der RBStV ist ein Gesetz, das Inkraftgetreten ist.
Sicher? Ich hätte das jetzt so definiert, dass es ein (verfassungswidriger) Vertrag ist, welcher in das Gesetz versucht wurde einzubinden?!
Inkraftgetreten zwar schon - aber ungültig wegen verfassungswidrigkeit!


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

J
  • Beiträge: 88
Der RBStV ist ein Gesetz, das Inkraftgetreten ist.
Sicher? Ich hätte das jetzt so definiert, dass es ein (verfassungswidriger) Vertrag ist, welcher in das Gesetz versucht wurde einzubinden?!
Inkraftgetreten zwar schon - aber ungültig wegen verfassungswidrigkeit!

Dieser Gesetzentwurf ist das Schärfste und das Schäbigste, was einem passieren kann. Faktisch zieht den Geringverdiener, Rentner in Deutschland den Boden unter Füßen weg und zwingt sie ein würdiges Leben aufzugeben. Wenn ich mein Lebensform selbst finanziere, kann mich irgendjemand zwingen auf etwas was ich nicht finanzieren kann zu verpflichten. Darum geht es mir.

Einen Hauseigentümer kann man auch nicht zwingen einen Harz IV Empfänger als Mieter zu akzeptieren oder einem Stromanbieter die Preise zu diktieren.
Die Einführung der Zwangsbeitrag war ein wegweisender Meilenstein in der neueren Geschichte des deutschen Sozialstaates die dazu beiträgt Ängste zu produzieren durch  Perfidie in Paragrafenform.


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Genau das habe ich auch gedacht. Die hätten seine Hosen zeigen sollen. Die waren garantiert randvoll.  ;D


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Mfg
badboy-72

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Ich denke in den drei Urteilen kamen nicht alle Themen auf den Tisch gegen den der Staatsvertrag in seiner Ausführung und Ausübung verstösst. Zudem stützen sich viele Begründungen der VG auf Widersprüchlichkeiten, der eine urteilt so weils passt und der andere Richter so weils passt.

Da gibt es noch genügend andere Gründe und Herangehensweisen. Und um diese zu finden haben wir uns hier im Forum angemeldet.


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  • Beiträge: 7.332
Das Wort "Vertrag" in diesem Gesetz ist nicht gleichzusetzen mit einen Kaufvertrag oder dem Zeitschriftenabonnement nach BGB.
Der Punkt ist aber, daß man aus einem Vertrag aussteigen kann und aus einem Gesetz nicht. -> Die diese Staatsverträge schließenden Bundesländern dürfen gemäß dem Wortlaut aus diesen Verträgen aussteigen. -> Warum wird das dem Bürger verwehrt?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

R
  • Beiträge: 4


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  • Beiträge: 48
Warum wird das dem Bürger verwehrt?

Weil ein Bürger keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die haben nur Länder und der Bund.
Der Bürger darf nur seinen Volksvertreter ins Parlament wählen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.593
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das Urteil bzw. die Ablehnung habe ich nicht gefunden, deshalb hier der Link.

Eine erste Info hatte schon Roggi gepostet
Das Urteil vom 20.März 2015, obwohl heute erst der 12. März 2015 ist, präsentiert auf ovg/nrw.de:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php
Im Link wird jedoch das korrekte Datum verwendet.
Der Direktlink zur Pressemitteilung (nicht zum Volltext des Urteils) lautet
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß, 12. März 2015
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php


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