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Autor Thema: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?  (Gelesen 10302 mal)

t
  • Beiträge: 79
FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Autor: 03. Februar 2015, 13:41
FAZ, 03.02.2015
Rundfunkbeitrag
Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
ARD und ZDF haben lange so getan, als beschere ihnen der Rundfunkbeitrag nicht bedeutend mehr Geld. Jetzt kommt heraus: Es gibt sehr wohl einen Geldsegen. Und zwar nicht zu knapp.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-duerfen-es-1-5-milliarden-mehr-sein-13406513.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 22:39 von Bürger«

P
  • Beiträge: 377
Da kann ich mir das Kotzen wirklich nicht vekneifen, denn !!!.. dies ist EXAKT GENAU DASS, was diese ****** im Voraus geplant und miteingerechnet hatten.
Dieses ganze Rumgetue, dass hier die Beiträge "stabil" gehalten werden sollen, war nie deren Absicht. Es ging immer um Mehreinnahmen in großem Stil.

Akutell wünsche ich mir ganz fest, dass ein bestimmter Richter mit einem bestimmten Namen an einem ganz bestimmten Gericht zeitnah berufsunfähig wird.
Und seinem Bruder wünsche ich ebenfalls von ganzen Herzen die Pest an den Hals.

Wer den Namen der beiden Brüder kennt, bekommt einen Keks.

Liebe Grüße

Peli   
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 22:36 von Bürger«

  • Beiträge: 7.255
Das ist dann erst recht ein Fall für den EuGH bzw. die Kommission, denn die so mit einer staatlichen Beihilfe unterstützten Firmen dürfen "nur" ihre Kosten decken plus 10% Rücklage bilden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 22:36 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.239
...
Und seinem Bruder wünsche ich ebenfalls von ganzen Herzen die Pest an den Hals. ...
Liebe Grüße
Peli   
uiii - wie nett...im ungünstigsten Fall führt das direkt auf den Kirchhof  8)

Aber warum die Aufregung ?
Laut GG musss die Finanzierung der ÖR gesichert sein. Diese widerrum agieren "Befarfsgesteuert"...
Wenn die also in 2016 feststellen dass sie 27 Milliarden mehr brauchen - sprich den Bedarf haben - dann muss nur noch die "unabhängige, neutrale" KEF abnicken...oder umgekehrt - oder wieauchimmer. Und alles "Rechtens".

Einfach. Für alle.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
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...
Und seinem Bruder wünsche ich ebenfalls von ganzen Herzen die Pest an den Hals. ...
Liebe Grüße
Peli   
uiii - wie nett...im ungünstigsten Fall führt das direkt auf den Kirchhof  8)

Das Gutachten von Herrn Kirchhof räumt z.Bsp. die Möglichkeit der Nichtteilnahme für Personen ein, die keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halten.

Ich bin daher inzwischen vorsichtig, Herrn Kirchhof den schwarzen Peter zuzuschieben. Das Problem ist strukturell und sitzt tiefer...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 22:36 von Bürger«

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  • Beiträge: 79
Schauen wir mal. Es gibt inzwischen Verwaltungsgerichte, dort werden alle Eingänge an Klagen zum Thema Beitrag nicht mehr verfolgt, sondern auf Eis gelegt.
Momentan ist in der Diskussion, zu einer schnelleren Entscheidungsfindung das Oberverwaltungsgericht zu überspringen und direkt zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Jedenfalls sollte man derzeit möglichst schnell klagen, denn verlieren würde man es nach gegenwärtiger Sachlage in der 1. Instanz sowieso.  Aufgrund des hohen Aufkommens an Klagen schaffen sie es aber gar nicht mehr, die "Fälle" zu bearbeiten, daher ist es trotzdem von Nutzen und wichtig, dass es auch geklagt wird und nicht nur darüber diskutiert und geschrieben.

Bei so viel Kohle, die auf dem Spiel steht, ist mit dementsprechender Gegenwehr zu rechnen.

Aber wenn sogar die FAZ schon kritische Töne anschlägt ...
Der hier ist nicht schlecht: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/runfunkbeitrag-deutsche-richter-tun-alles-fuer-ard-und-zdf-13232822.html

Es müssen sich mehr wehren. Nur den Kopf in den Sand stecken, jammern und weiter zahlen bringt gar nichts. Mit der Zwangsvollstreckungsflut hat der BS darüf ja selbst die Grundlage geschaffen. Zeit, den Ball zurückzuschlagen.


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Laut GG musss die Finanzierung der ÖR gesichert sein.
Zur Steuererhebung sind die Länder nicht befugt; daß es aber eine Steuer und als "Finanzierung durch den Staat" anzusehen ist, befand der Europäische Gerichtshof bereits 2007 in seinem zum Urteil C-337/06 führenden Prozess, (ab Rz 41), wo die im Urteil namentlich genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands als Beklagte teilnehmen durften.

Seit 2007 wissen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, daß es sich bei den deutschen Rundfunkgebühren europarechtlich um eine Steuer handelt, und seit 2007 wissen sie auch, daß die Art der Rundfunkfinanzierung gemäß nationalem Recht verfassungswidrig ist; die Steuerhoheit steht alleine dem Bund zu.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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Das würde ja heißen, dass alle Urteile verfassungswidrig waren und die Verfassungsgerichte der Bundesländer verfassungswidrig urteilen. Wenn sie dem zustimmen, stellen sie sich selbst in Frage.


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Das würde ja heißen, dass alle Urteile verfassungswidrig waren und die Verfassungsgerichte der Bundesländer verfassungswidrig urteilen.
Im Zweifel heißt es das.

Zitat
Wenn sie dem zustimmen, stellen sie sich selbst in Frage.
Europarechtlich kommt es gar nicht darauf an, ob sie dem zustimmen.

Nimmt man sich Urteile das EuGH zur Hand und liest insbesondere die Aussagen neben den Randziffern aufmerksam durch, wird klar, daß sich der EuGH nicht scheut, auch Urteile seines Hauses zur neuen Urteilsfindung heranzuziehen, die schon 20 Jahre alt sind.

Insofern ist es absolut absehbar, daß der EuGH auch dann bei seiner Aussage bleibt, daß die dt. Rundfunkgebühr in Wahrheit eine Steuer ist, wenn sich ein Prozess direkt um diese Rundfunkgebühr dreht, denn an der Art der Gebührenerhebung hat sich nix geändert, denn auch hier wird der Bürger nicht gefragt, ob er das möchte.

Die Definition des EuGH ist hier eindeutig; eine Steuer ist es immer dann, wenn die Zahlung eines Betrages zur Pflicht erhoben wird, die nicht auf Grund einer Verhandlung zwischen Verbraucher und Rundfunkanstalt entstanden ist.

Damals in diesem Urteil ging es um die Vergabepraxis öffentlicher Aufträge, es würde mich hier gar nicht wundern, wenn das Urteil als solches bspw. vom Bundesfinanzministerium oder auch von Karlsruhe gar nicht wirklich zur Kenntnis genommen worden sind und somit die eigentliche Tragweite der Aussage des EuGH auch nicht erkannt worden ist.

Wer es aber in jedem Fall gewusst haben muß, sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als unmittelbar Beteiligte des Prozesses.

Daß es auch für die Bundesrepublik Deutschland nicht angebracht ist, EU-Recht zu ignorieren, (Urteile des EuGH gehen letztlich in EU-Recht über), zeigt sich in einigen Vertragsverletzungsverfahren. In mindestens einem der Fälle durften die begünstigten dt. Firmen alles erstatten.

Die auch für die Bundesregierung europarechtliche Tragweite des vergangenen und derzeitigen Rundfunkgebührensystems besteht im EuGH-Urteil und seiner Aussage, daß es sich bei den Gebühren um eine "Finanzierung durch den Staat" handelt.

Die Tragweite besteht ferner darin, daß Rundfunk eine dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstehende Dienstleistung ist und nur begrenzt staatliche Beihilfen zulässig sind.

Daß alte System hätte bezüglich der Beihilfen Bestandsschutz gehabt, musste aber auf Grund von Auflagen der EU-Kommission geändert werden; bei der Kommission findet man dazu auch Pressemitteilungen.

Staatliche Beihilfen aber sind an die EU-Kommission meldepflichtig, wenn sie neu eingeführt werden oder eine bestehende Beihilfe in ihrer Höhe derart geändert wird, daß der Bestandsschutz entfällt.

Wettbewerbsrecht, zu dem auch staatliche Beihilfen gezählt werden, sind EU-Recht und damit von jedem nationalen EU-Mitgliedsland verbindlich einzuhalten.

Freilich darf man nahezu allen Gerichten hier Glauben schenken, daß sie Europarecht nicht berücksichtigt haben, (obwohl es berücksichtigungspflichtig ist), weil es gar nicht Gegenstand der bisherigen Klagen war. Lediglich dem OLG Düsseldorf hätte hier was bekannt sein müssen, da es damals die Vorlage zur Vorabentscheidung an das EuGH durchführte. Aber, das OLG Düsseldorf hat sich wohl neuzeitlich noch nicht mit den Rundfunkgebühren befassen müssen?


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Freilich darf man nahezu allen Gerichten hier Glauben schenken, daß sie Europarecht nicht berücksichtigt haben, (obwohl es berücksichtigungspflichtig ist), weil es gar nicht Gegenstand der bisherigen Klagen war.
Das ist eine gute Info und wird nun sicher in die eine oder andere Klage mit einfließen. Vielen Dank.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
#10: 04. Februar 2015, 16:37


RUNDFUNKBEITRAG
Milliarden kommen nicht ARD und ZDF zugute


Bei 1,5 Milliarden Euro könnten die Mehreinnahmen des Rundfunkbeitrags für 2013 bis 2016 liegen. Der Betrag fließt allerdings auf ein Sperrkonto – und nicht etwa in die Taschen der öffentlich-rechtlichen TV-Sender.

Trotz der immer kräftiger sprudelnden Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag können sich ARD und ZDF vorerst keine Hoffnungen auf zusätzliches Geld machen. Die Finanzkommission KEF verwies am Mittwoch darauf, dass mögliche weitere Millionen nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugutekommen.

weiterlesen auf:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-milliarden-kommen-nicht-ard-und-zdf-zugute/11326846.html


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G
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Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
#11: 04. Februar 2015, 16:54
Zitat von: VPRT
"Die Rundfunkanstalten planen für 2015 Gesamtausgaben in Höhe von 8,98 Milliarden Euro denen kalulierte Gesamteinnahmen von 8,83 Milliarden Euro gegenüberstehen."
Quelle: http://www.vprt.de/thema/marktentwicklung/marktdaten/ums%C3%A4tze/einnahmen-der-%C3%B6ffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten?c=1
Thema ist geschlossen, warum auch immer ...


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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  • Beiträge: 98
Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
#12: 04. Februar 2015, 19:36
Man stelle sich vor, es gäbe seit Einführung des Rundfunkbeitrages keine Verweigerer und jeder würde "brav" bezahlen. Wie hoch wären die Mehreinnahmen wohl dann?


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I
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Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
#13: 04. Februar 2015, 22:17
Danke Pinguin für dieses EuGH-Urteil.
Es ist eine STEUER !!
und die wissen das!
Danke :)


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R
  • Beiträge: 1.126
Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
#14: 05. Februar 2015, 06:47
...
Und seinem Bruder wünsche ich ebenfalls von ganzen Herzen die Pest an den Hals. ...
Liebe Grüße
Peli   
uiii - wie nett...im ungünstigsten Fall führt das direkt auf den Kirchhof  8)

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Darüber hinaus sieht die Berechnung Kirchhofs vor, dass der Werbemüll aus dem ÖRR verschwindet.  Der ÖRR dagegen hat sich nur mal wieder die Rosinen aus dem Kuchen gesucht und den Teil des K-Gutachtens umgesetzt, der ihm am meisten in den Kram passte.

Und was Ferdinand Kirchhof betrifft: Der war an dem Urteil gegen das ZDF bzw. die übertrieben politische Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats beteiligt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 08:11 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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