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Autor Thema: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig  (Gelesen 14337 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig



Zitat:
»Die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunk­beiträgen ist verfassungs­gemäß und rechtmäßig. So entschieden neben dem Verfassungs­gerichtshof Rheinland-Pfalz und dem Bayerischen Verfassungs­gerichtshof in München auch zahlreiche Verwaltungs­gerichte.«

Weiterlesen:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/gerichte_erklaeren_rundfunkbeitrag_fuer_rechtmaessig/index_ger.html


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  • Cry for Justice
Das kann man ganz gelassen als weitere Posse unter Ulk verbuchen.
Ist leider nichts weiter als armselige Selbstbesudelung und hilfloser Versuch von Rechtfertigung eines sich schon so gut wie in Insolvenz und Abwicklung befindlichen überflüssigen kuriosen Etwas.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2015, 12:19 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Die Liste von denen stimmt mal wieder nicht ganz.
Der Beitragss. hat natürlich "vergessen", über die möglicherweise unbefangenen Verwaltungsgerichte wie bspw. Frankfurt und Karlsruhe zu berichten,
die Verfahren, bis zum Eintreffen von wirklich verbindlichen Entscheidungen, ruhend gestellt haben:

http://natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html

Markus



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2015, 12:22 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Die Seite des Beitragsservice ist eh nur eine Farce und einfach nur lächerlich.
Es lohnt sich nicht so wirklich , denen vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken.
Mit solch scheinheiligen Gestalten befasst man sich besser gar nicht erst näher ...


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Jetzt erst recht! Wir erhöhen den Druck. Informieren, boykottieren und auf die Straße gehen!


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I
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Der Beitragsservice hat vergessen noch die Verlinkung zueinander anzugeben, sprich welche Gerichte von welchem Gericht abgeschrieben haben.

Zudem fehlen Bundesverwahltungsgericht und Bundesverfassungsgericht. Die Äußerungen dieser beiden Gerichte zum Rundfunkbeitrag sind ausschlaggebend, nicht die Urteile der VG`s die vom VGH Bayern und RP abgeschrieben haben.


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Wenn man beim Beitragsservice so überzeugt von sich selber ist , warum denn dann keine direkte Verlinkung zu den betreffenden Urteilen ? Wäre doch eine tolle Umsetzung von EINFACH FÜR ALLE.
Nein , so einfach macht man es den dummen Zahlschafen nun auch wieder nicht , mögen die sich doch das gefälligst selbst aus dem Netz suchen. Und schon ist die Schwelle der Bequemlichkeit wieder aufgetan und die meisten nehmen das Vorgesetzte als uneingeschränkt richtig und gegeben hin.


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Schrei nach Gerechtigkeit

m
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Also ich wäre dabei!!!


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
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So, nun ist auch der gemeinsame Runde Tisch  Braunschweig/Hannover

am 28.02.15 beim gemeinsamen bundesweiten Aktionstag mit von der Partie.

Wir werden kontinuierlich mehr, klasse. :)

Der gemeinsame Runde Tisch Braunschweig/Hannover wird auch den

Termin für den nächsten gemeinsamen bundesweiten Aktionstag erarbeiten.

Es muss ja weiter gehen.

Schon mal grob im Kalender vermerkt: ca. Herbst 2015.

Bis dahin haben wir genug Routine, um diesen 2. gemeinsamen bundesweiten

Aktionstag
dann unter einem einheitlichen Motto durchführen zu können.

Noch sind wir ja in einigen Städten in der Ausprobierphase.

Die „Feuertaufe“ für Ihren 1. Infostand haben die Bremer gestern supertoll

mit Bravur geschafft. ;) ;D >:D

Die Motivation, diesen nun regelmäßig durchzuführen, ist gigantisch. 8)

Erfolge wiederholt man nunmal liebend gerne. ::)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
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Sie sind so verzweifelt, dass sie uns glauben machen wollen, dass Plagiate (wie jenes von Potsdam) diese verfassungswidrige Zwangsabgabe rechtfertige.


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Die Umgestaltung der Rundfunkgebühr zu einem allgemeinen Rundfunkbeitrag "Einfach für alle" ist gescheitert. Jeder weiß das, auch die Verantwortlichen in Medien und Politik. Dass wir trotzdem weiterhin "Hurra-Meldungen" zu hören bekommen, sollte nicht beunruhigen, sondern ist ein klares Indiz dafür, dass es hinter den Kulissen gewaltig kracht.

Mit der alten geräteabhängigen Gebühr hätte der ÖRR noch jahrzehntelang unbehelligt weiterwurschteln können. Er hätte zwar Jahr für Jahr Teilnehmer verloren, aber 90% der Bürger hätten weiterhin brav gezahlt. Die neue Haushaltszwangsabgabe hingegen ist der Anfang vom Ende. Wer die Menschen in einen Käfig sperrt und ihnen negative Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit im Namen einer "Demokratieabgabe" nimmt, mit der angeblich die in der Gesellschaft vorhandene Meinungsvielfalt wiedergespiegelt werden soll, jedoch fast ausschließlich nur Inszenierungen "politischer- und gesellschaftlicher Berichterstattung" im Namen kleiner Eliten verbreitet werden, ist undemokratisch und wird fallen.


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  • Kein Geld für Volksverdummung!
... und die meisten nehmen das Vorgesetzte als uneingeschränkt richtig und gegeben hin ...
Das denke ich auch, deswegen unbedingt weiter mit 
... Informieren, boykottieren und auf die Straße gehen!


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Mit der alten geräteabhängigen Gebühr hätte der ÖRR noch jahrzehntelang unbehelligt weiterwurschteln können.
Hätten sie nicht; einerseits wegen der EU-Richtlinie 2007/64/EG, die bis Ende 2012 umzusetzen war, andererseits auch wegen des EuGH-Urteils aus 2007, das aufzeigte, daß es sich bei den Rundfunkgebühren um eine staatliche Beihilfe handelt.

Trotz der langen Übergangszeit wirkt das neue Rundfunkgebührensystem wie mit heißer Nadel gestrickt, wo halt schon mal einiges übersehen wird.

Grundsätzlich übersehen wurde, daß jede erhebliche Änderung, (in meinem Thema zum Europarecht steht dazu schon ein wenig), auch einer eigentlich bestandsgeschützten staatlichen Beihilfe an die Kommission zu melden ist.

Auch übersehen wurde die europäische Auflage der sozialen Ausgewogenheit; es kann nicht angehen, und steht auch in Widerspruch zu EU-Recht, daß jemand, der nur 1 Cent über jenem Betrag liegt, den ein sozialrechtlicher Hilfebedürftiger erhält, (bspw. Sozialhilfeempfänger), bereits den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Sie sind so verzweifelt, dass sie uns glauben machen wollen, dass Plagiate (wie jenes von Potsdam) diese verfassungswidrige Zwangsabgabe rechtfertige.
Sie sind so verzweifelt , dass sie besonders widerspenstige und laut blökende Schafe notgedrungen aussondern und in "Quarantäne" schicken.
Von da aus können sie keinen noch größer werdenden Schaden mehr anrichten und werden so als hoffnungslose Querulanten eingestuft und offenbar zunehmend in Ruhe gelassen.
Ob ich mit dieser These richtig liege sei dahingestellt , die Anzeichen dafür sprechen für sich....


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Auch übersehen wurde die europäische Auflage der sozialen Ausgewogenheit; es kann nicht angehen, und steht auch in Widerspruch zu EU-Recht, daß jemand, der nur 1 Cent über jenem Betrag liegt, den ein sozialrechtlicher Hilfebedürftiger erhält, (bspw. Sozialhilfeempfänger), bereits den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.
Womit wir schon wieder beim Prinzip der Leistungsfähigkeit zur Heranziehung einer sinnvoll nach Einkommen prozentual anteiligen Beitragszahlung wären.
Es geht nicht um den entscheidend fragwürdig lächerlichen Unterschied von 1Cent , sondern um die sich dumm und dämlich lachenden gut und edelbessergut Verdienenden.
Das ist auch der Grund warum man sich so sehr gegen eine Rundfunk-Steuer sträubt , denn diese würde nur prozentual nach Einkommen durchsetzbar sein . (das ist aber schon wieder ein anderes Thema...)
Noch größerer und effektiverer Widerstand wäre so vorprogrammiert !


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