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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2015 => Thema gestartet von: René am 01. Februar 2015, 11:52

Titel: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: René am 01. Februar 2015, 11:52
Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig

(http://www.rundfunkbeitrag.de/img/mobile-rfb-logo@2x.png)

Zitat:
»Die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunk­beiträgen ist verfassungs­gemäß und rechtmäßig. So entschieden neben dem Verfassungs­gerichtshof Rheinland-Pfalz und dem Bayerischen Verfassungs­gerichtshof in München auch zahlreiche Verwaltungs­gerichte.«

Weiterlesen:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/gerichte_erklaeren_rundfunkbeitrag_fuer_rechtmaessig/index_ger.html


Arbeit von GEZ-Boykott.de und Online-Boykott.de unterstützen:
http://online-boykott.de/de/spenden
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: tokiomotel am 01. Februar 2015, 12:09
Das kann man ganz gelassen als weitere Posse unter Ulk verbuchen.
Ist leider nichts weiter als armselige Selbstbesudelung und hilfloser Versuch von Rechtfertigung eines sich schon so gut wie in Insolvenz und Abwicklung befindlichen überflüssigen kuriosen Etwas.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Februar 2015, 12:16
Die Liste von denen stimmt mal wieder nicht ganz.
Der Beitragss. hat natürlich "vergessen", über die möglicherweise unbefangenen Verwaltungsgerichte wie bspw. Frankfurt und Karlsruhe zu berichten,
die Verfahren, bis zum Eintreffen von wirklich verbindlichen Entscheidungen, ruhend gestellt haben:

http://natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html

Markus

Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: tokiomotel am 01. Februar 2015, 12:25
Die Seite des Beitragsservice ist eh nur eine Farce und einfach nur lächerlich.
Es lohnt sich nicht so wirklich , denen vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken.
Mit solch scheinheiligen Gestalten befasst man sich besser gar nicht erst näher ...
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: René am 01. Februar 2015, 12:33
Jetzt erst recht! Wir erhöhen den Druck. Informieren, boykottieren und auf die Straße gehen!
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: InesgegenGEZ am 01. Februar 2015, 12:43
Der Beitragsservice hat vergessen noch die Verlinkung zueinander anzugeben, sprich welche Gerichte von welchem Gericht abgeschrieben haben.

Zudem fehlen Bundesverwahltungsgericht und Bundesverfassungsgericht. Die Äußerungen dieser beiden Gerichte zum Rundfunkbeitrag sind ausschlaggebend, nicht die Urteile der VG`s die vom VGH Bayern und RP abgeschrieben haben.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: tokiomotel am 01. Februar 2015, 13:02
Wenn man beim Beitragsservice so überzeugt von sich selber ist , warum denn dann keine direkte Verlinkung zu den betreffenden Urteilen ? Wäre doch eine tolle Umsetzung von EINFACH FÜR ALLE.
Nein , so einfach macht man es den dummen Zahlschafen nun auch wieder nicht , mögen die sich doch das gefälligst selbst aus dem Netz suchen. Und schon ist die Schwelle der Bequemlichkeit wieder aufgetan und die meisten nehmen das Vorgesetzte als uneingeschränkt richtig und gegeben hin.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: marwid am 01. Februar 2015, 13:27
Jetzt erst recht! Wir erhöhen den Druck. Informieren, boykottieren und auf die Straße gehen!

Also ich wäre dabei!!!
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: karlsruhe am 01. Februar 2015, 14:40
Jetzt erst recht! Wir erhöhen den Druck. Informieren, boykottieren und auf die Straße gehen!


So, nun ist auch der gemeinsame Runde Tisch  Braunschweig/Hannover

am 28.02.15 beim gemeinsamen bundesweiten Aktionstag mit von der Partie.

Wir werden kontinuierlich mehr, klasse. :)

Der gemeinsame Runde Tisch Braunschweig/Hannover wird auch den

Termin für den nächsten gemeinsamen bundesweiten Aktionstag erarbeiten.

Es muss ja weiter gehen.

Schon mal grob im Kalender vermerkt: ca. Herbst 2015.

Bis dahin haben wir genug Routine, um diesen 2. gemeinsamen bundesweiten

Aktionstag
dann unter einem einheitlichen Motto durchführen zu können.

Noch sind wir ja in einigen Städten in der Ausprobierphase.

Die „Feuertaufe“ für Ihren 1. Infostand haben die Bremer gestern supertoll

mit Bravur geschafft. ;) ;D >:D

Die Motivation, diesen nun regelmäßig durchzuführen, ist gigantisch. 8)

Erfolge wiederholt man nunmal liebend gerne. ::)
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Februar 2015, 15:22
Sie sind so verzweifelt, dass sie uns glauben machen wollen, dass Plagiate (wie jenes von Potsdam) diese verfassungswidrige Zwangsabgabe rechtfertige.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: Radio_Libertas am 01. Februar 2015, 16:10
Die Umgestaltung der Rundfunkgebühr zu einem allgemeinen Rundfunkbeitrag "Einfach für alle" ist gescheitert. Jeder weiß das, auch die Verantwortlichen in Medien und Politik. Dass wir trotzdem weiterhin "Hurra-Meldungen" zu hören bekommen, sollte nicht beunruhigen, sondern ist ein klares Indiz dafür, dass es hinter den Kulissen gewaltig kracht.

Mit der alten geräteabhängigen Gebühr hätte der ÖRR noch jahrzehntelang unbehelligt weiterwurschteln können. Er hätte zwar Jahr für Jahr Teilnehmer verloren, aber 90% der Bürger hätten weiterhin brav gezahlt. Die neue Haushaltszwangsabgabe hingegen ist der Anfang vom Ende. Wer die Menschen in einen Käfig sperrt und ihnen negative Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit im Namen einer "Demokratieabgabe" nimmt, mit der angeblich die in der Gesellschaft vorhandene Meinungsvielfalt wiedergespiegelt werden soll, jedoch fast ausschließlich nur Inszenierungen "politischer- und gesellschaftlicher Berichterstattung" im Namen kleiner Eliten verbreitet werden, ist undemokratisch und wird fallen.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: Grinsekatze am 01. Februar 2015, 17:00
... und die meisten nehmen das Vorgesetzte als uneingeschränkt richtig und gegeben hin ...
Das denke ich auch, deswegen unbedingt weiter mit 
... Informieren, boykottieren und auf die Straße gehen!
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: pinguin am 01. Februar 2015, 17:25
Mit der alten geräteabhängigen Gebühr hätte der ÖRR noch jahrzehntelang unbehelligt weiterwurschteln können.
Hätten sie nicht; einerseits wegen der EU-Richtlinie 2007/64/EG, die bis Ende 2012 umzusetzen war, andererseits auch wegen des EuGH-Urteils aus 2007, das aufzeigte, daß es sich bei den Rundfunkgebühren um eine staatliche Beihilfe handelt.

Trotz der langen Übergangszeit wirkt das neue Rundfunkgebührensystem wie mit heißer Nadel gestrickt, wo halt schon mal einiges übersehen wird.

Grundsätzlich übersehen wurde, daß jede erhebliche Änderung, (in meinem Thema zum Europarecht steht dazu schon ein wenig), auch einer eigentlich bestandsgeschützten staatlichen Beihilfe an die Kommission zu melden ist.

Auch übersehen wurde die europäische Auflage der sozialen Ausgewogenheit; es kann nicht angehen, und steht auch in Widerspruch zu EU-Recht, daß jemand, der nur 1 Cent über jenem Betrag liegt, den ein sozialrechtlicher Hilfebedürftiger erhält, (bspw. Sozialhilfeempfänger), bereits den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: tokiomotel am 01. Februar 2015, 17:28
Sie sind so verzweifelt, dass sie uns glauben machen wollen, dass Plagiate (wie jenes von Potsdam) diese verfassungswidrige Zwangsabgabe rechtfertige.
Sie sind so verzweifelt , dass sie besonders widerspenstige und laut blökende Schafe notgedrungen aussondern und in "Quarantäne" schicken.
Von da aus können sie keinen noch größer werdenden Schaden mehr anrichten und werden so als hoffnungslose Querulanten eingestuft und offenbar zunehmend in Ruhe gelassen.
Ob ich mit dieser These richtig liege sei dahingestellt , die Anzeichen dafür sprechen für sich....
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: tokiomotel am 01. Februar 2015, 17:49
Auch übersehen wurde die europäische Auflage der sozialen Ausgewogenheit; es kann nicht angehen, und steht auch in Widerspruch zu EU-Recht, daß jemand, der nur 1 Cent über jenem Betrag liegt, den ein sozialrechtlicher Hilfebedürftiger erhält, (bspw. Sozialhilfeempfänger), bereits den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.
Womit wir schon wieder beim Prinzip der Leistungsfähigkeit zur Heranziehung einer sinnvoll nach Einkommen prozentual anteiligen Beitragszahlung wären.
Es geht nicht um den entscheidend fragwürdig lächerlichen Unterschied von 1Cent , sondern um die sich dumm und dämlich lachenden gut und edelbessergut Verdienenden.
Das ist auch der Grund warum man sich so sehr gegen eine Rundfunk-Steuer sträubt , denn diese würde nur prozentual nach Einkommen durchsetzbar sein . (das ist aber schon wieder ein anderes Thema...)
Noch größerer und effektiverer Widerstand wäre so vorprogrammiert !
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: seppl am 01. Februar 2015, 17:54
Die lange Liste der Urteile dient nach alten Prinzipien der GEZ/ des Beitragsservice einzig und allein der Einschüchterung Unwissender. Daher wird auch nichts verlinkt oder genauer erklärt.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: Grinsekatze am 01. Februar 2015, 18:02
Auch übersehen wurde die europäische Auflage der sozialen Ausgewogenheit; es kann nicht angehen, und steht auch in Widerspruch zu EU-Recht, daß jemand, der nur 1 Cent über jenem Betrag liegt, den ein sozialrechtlicher Hilfebedürftiger erhält, (bspw. Sozialhilfeempfänger), bereits den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.

Auszug aus dem Betragsservice-Hilfeportal: Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags


Wurde Ihr Antrag auf Sozialleistungen wegen zu hohen Einkommens abgelehnt?
Sie erhalten keine der auf der Vorderseite genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten.
In diesem Fall können Sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag ist als Nachweis ein ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der Behörde uber die Einkommensüberschreitung beizufügen.

Unfassbar, was der BS sich rausnehmen darf ....
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: Totalverweigerer am 01. Februar 2015, 18:18
Auszug aus dem Betragsservice-Hilfeportal: Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags


Wurde Ihr Antrag auf Sozialleistungen wegen zu hohen Einkommens abgelehnt?
Sie erhalten keine der auf der Vorderseite genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten.
In diesem Fall können Sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag ist als Nachweis ein ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der Behörde uber die Einkommensüberschreitung beizufügen.

Unfassbar, was der BS sich rausnehmen darf ....

Das Prozedere habe ich, erfolglos, hinter mir.

Mein Anwalt hatte mich gebeten, ich soll mir vom Jobcenter eine Bedarfsbescheinigung ausstellen lassen. Das Jobcenter lehnte das ab, da ich kein HartzIV bekomme und schickte mich zum Sozialamt. Dort bekam ich auch keine Berdarfbescheinigung, da ich einen Minijob habe und somit nicht zum Personenkreis für die Grundsicherung (wenn ich mich nicht irre SGB 2) gehöre.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: tokiomotel am 01. Februar 2015, 19:59
Die Härtefallregelung ist pures Absurdistan , besonders in Verbindung mit der WG-Regelung.
Wenn ein geschäftstüchtiger Edelfuzzi seine Villa an 20 potente zahlungskräftige Single-Boys geschickt in Form einer WG vermietet und jeden einzelnen profitabel abkassiert , dann zahlt er gut und gerne locker 1x Rundfunkbeitrag .
Diesen nicht mal einen Euro pro Mieter verbucht er humorvoll unter Nonsens-Unkosten.
Ein anderer einzelner echter Single-Haushalt darf sich dagegen wegen ein paar Cent mit diesem Schwachsinn von Härtefallregelung herum ärgern.
So etwas kann einfach nicht akzeptiert werden und muss unweigerlich Widerstand erzeugen.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: pinguin am 01. Februar 2015, 21:36
@Grinsekatze
Die eingestellte Methode stimmt ganz sicher nicht mit der EU-Auflage überein.
Titel: Re: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Beitrag von: solec1 am 03. Februar 2015, 13:51
Die Liste von denen stimmt mal wieder nicht ganz.
Der Beitragss. hat natürlich "vergessen", über die möglicherweise unbefangenen Verwaltungsgerichte wie bspw. Frankfurt und Karlsruhe zu berichten,
die Verfahren, bis zum Eintreffen von wirklich verbindlichen Entscheidungen, ruhend gestellt haben:

http://natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html

Markus

Es gibt noch die VG 3K 595/14 Klage, die am 23.05.2014 beim VG Frankfurt(Oder) erhoben ist.
Der Klager behauptet, dass der Beklagte (RBB) viele Artikeln aus folgenden Gesetzen:
GRCh, GG, BbgVerf, StGB, RStV, SEV-Nr:108, AEMR, EMRK, IPbpR, EUV und AEUV bricht.