Allgemeines > Pressemeldungen Januar 2015

Dreyer belehrt Schäuble in Sachen Rundfunkbeitrag

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Bürger:

--- Zitat ---Dreyer [...] empfahl dem Gremium als Lektüre die letzte Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – "um sich einem sachlichen Diskussionsniveau anzunähern".
--- Ende Zitat ---

Also wenn Frau Dreyer hier nicht die personifizierte Impertinenz ist, dann weiß ich nicht mehr...


--- Zitat ---Sehr geehrte Frau Dreyer,

auch ich empfehle Ihnen "als Lektüre die letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts" u.a. zum
in großen Teilen nicht verfassungskonformen, weil zuviel staatlichen Einfluss gewährenden ZDF-Statsvertrag...
..."um sich einem sachlichen Diskussionsniveau anzunähern".

Desweiteren sei Ihnen in Erinnerung gerufen, dass zwar die "MEDIENkompetenz" den Ländern zugeschrieben ist (wobei hier zunehmend MedienINkompetenz wahrzunehmen scheint)...
...insbesondere aber die "STEUERkompetenz" der Bundesebene vorbehalten bleibt.

Wer sich mit einer unter dem fadenscheinigen Deckmantel eines "allgemeinzufinanzierenden Beitrags" segelnden WohnungsSTEUER zum ZWECKE der RUNDFUNKfinanzierung somit in die Kompetenzen des Bundes Zutritt zu verschaffen versucht, der sollte besser noch mal die Schulbank in Sachen Steuerpolitik drücken.

Mit *gebührenfreien* Grüßen

Ihr "Bürger"
--- Ende Zitat ---

vmp:

--- Zitat von: InesgegenGEZ am 30. Januar 2015, 22:13 ---
--- Zitat ---Der Bund hat nichts zu sagen. "Ich gehe nicht davon aus, dass wir den Beirat an die Kompetenzordnung des Grundgesetzes erinnern müssen, wonach Rundfunk in die Zuständigkeit der Länder fällt", schreibt Dreyer nun
--- Ende Zitat ---

Das klingt für mich irgendwie so, als wären die Bundesländer für das Grundgesetz zuständig. Ist Frau Dreyer noch zurechnungsfähig und in ihrem Amt tragbar?

--- Ende Zitat ---

Das bedeutet tatsächlich aber nur, dass das Grundgesetz die Kompetenzen so anordnet, dass die Länder für Rundfunk zuständig sind.

Totalverweigerer:

--- Zitat von: vmp am 30. Januar 2015, 23:07 ---Das bedeutet tatsächlich aber nur, dass das Grundgesetz die Kompetenzen so anordnet, dass die Länder für Rundfunk zuständig sind.

--- Ende Zitat ---

Wenn die Länder aber einen Vertrag abschließen/ Gesetz verabschieden, welches alle privaten Haushalte und Betriebe zu Beitragsschuldnern unabhängig von der Rundfunknutzung macht, dann ist der Beitrag in Wirklichkeit eine Steuer (s. S. 34 des Gutachtens). Und dann haben die Länder ihre Gesetzgebungskompetenz überschritten.

vmp:

--- Zitat von: Totalverweigerer am 31. Januar 2015, 00:00 ---
--- Zitat von: vmp am 30. Januar 2015, 23:07 ---Das bedeutet tatsächlich aber nur, dass das Grundgesetz die Kompetenzen so anordnet, dass die Länder für Rundfunk zuständig sind.

--- Ende Zitat ---

Wenn die Länder aber einen Vertrag abschließen/ Gesetz verabschieden, welches alle privaten Haushalte und Betriebe zu Beitragsschuldnern unabhängig von der Rundfunknutzung macht, dann ist der Beitrag in Wirklichkeit eine Steuer (s. S. 34 des Gutachtens). Und dann haben die Länder ihre Gesetzgebungskompetenz überschritten.

--- Ende Zitat ---

Ich stimme dir da komplett zu.

rave:
Vielleicht müssen wir Frau Dreyer auf ihre irrigen Annahmen hinweisen?
Als Vorsitzende der Rundfunkkommission ist sie mir scheinbar nicht richtig "im Bilde"?!

Oh je - noch mehr Ausgangspost!
Ich bin im Rückstand.

VG rave

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