Kann man in den Fällen, wo nachweislich Mitarbeiter des BS für zwei verschieden LRA tätig wurden, im Gerichtsverfahren eigentlich die Anstellungsverträge der Betreffenden zur Prüfung einfordern?
Vermutlich schon, aber ich lege mich da nicht fest.
So weit würde es Mr.X nicht kommen lassen, sondern vorher schon zurückweisen.
Wenn es nachweislich MA des BS sind und die Schreiben wie gehabt aus Köln kommen, dann trifft für Mr.X das zu, was user Kurt geschrieben hat.
Zuständig lt. RStV und RBStV ist die LRA,
vertreten durch XYZ.
MA des BS haben a) keine Vertreterfunktion und sind b) nicht mal rechtsfähig.
(Sichtweise: Die LRA, der Intendant, müsste z.B. Farbe bekennen. Er müsste sich festlegen. Das könnte ihm eines Tages entgegengehalten werden.
Wir sagen: Die Sache mit dem Beitrag stinkt gewaltig.
Die Rechtsverdreher des Funks wissen das vermutlich auch (Man sollte sie nicht unterschätzen.). Daher ist es doch besser, diese kritischen Dinge dem BS zu überlassen, dem man rechtlich nicht an die Wäsche gehen kann.
M.E. ist das ein ausgeklügeltes Spiel.)