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Autor Thema: Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter  (Gelesen 55073 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
 Besucher hatte das Thema eigentlich als bereits im Sande verlaufen abgehakt,

was diese Ausstellung und Unterzeichnung angeblich von einer der Anstalten der Sendungsbewussten stammenden Widerspruchsbescheide anlangt, wo sich »Mitarbeiter« des »Beitrugsservice« als Anstaltsmitarbeiter von gleich 250 derartigen Etablissements ausgeben & einzig mithilfe einer eingeklemmten zusätzlichen Betreffzeile (bzw. mit einer netten Schlußformel - wo dann aber genausogut stehen könnte: »Schöne Grüße, Ihr Weisses Haus, Washington D.C.«) das Ganze als von der oder irgendeiner anderen Anstalt stammend deklarieren.

Hätte nicht besagte Staatsanwaltschaft...

...
Das Verfahren ist jedoch eingestellt worden, weil ein strafbares Verhalten der von Ihnen angezeigten Beschuldigten bereits nach Ihrem Anzeigevorbringen nicht vorliegt.

Sie zeigten an, dass die Unterschriften auf dem Ihnen zugestellten Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom _____ widerrechtlich sind.
Wegen Urkundenfälschung macht sich gemäß § 267 StGB schuldig, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.
Vorliegend kommt die Tatbestandsalternative des Herstellens einer unechten Urkunde in Betracht. Dann müsste der Widerspruchsbescheid unter der Täuschung über die Identität des Urkundenausstellers erstellt worden sein.
...

...mglw. elegant an der Sache vorbeigeguckt, wenn man berücksichtigt, dass für eine ordnungsgemässe & rechtskräftige Beleihung des sogenannten Beitragsservice seitens der Anstalten der Sendungsbewussten besagter »Beitragsservice« zwingend den Status einer in diesem Fall juristischen Person haben müsste - den er als 'nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft' aber definitiv nicht hat? Dies zu wissen, aber so zu tun, als sei es anders, wäre das nicht als eindeutig die Vermutung bewussten & damit vorsätzlichen bzw. zumindest den Irrtum des Adressaten billigend in Kauf nehmenden Handelns *der Leitung* oder sonstig weisungsbefugten Stelle einer wie immer gearteten Organisation - und nicht zweier subalterner Unterschreiberlinge - nahelegend zu verstehen?

Eine wie seinerzeit vom OP vermutet vorgenommene Urkundenfälschung bzw. Ausstellung einer unechten Urkunde - um bei der Darstellung der Staatsanwaltschaft zu bleiben - dürfte doch nicht nur & erst anhand ggf. getürkter Unterschriften als Tatbestand anhängig sein können, sondern ebenso bereits schon im Vorfeld aufgrund einer von einer wider besseren Wissens als ermächtigt auftretenden Verwaltungsstelle überhaupt erst verfertigten, eine Handlungsbefugnis vortäuschenden »Urkunde«. Diese würde dann zwar tatsächlich erst anhand der Unterschriften eine entsprechende, auf einem Irrtum des Empfängers basierend die falsche Annahme einer Rechtswirkung (& damit qua besagten Irrtums des Bezogenen hypothetisch die erste Voraussetzung eines möglichen Betrugstatbestandes erfüllend) entfalten können, aber die elementare Voraussetzung bestünde doch in deren Verfertigung, zumal besagte Unterzeichner selbst ohnenhin wohl kaum als Urkundenfälscher würden belangt werden können, da diese im Zweifel auf Anweisung ihres »Arbeitgebers« gehandelt zu haben angeben würden & auch gehandelt hätten. Insofern könnte man sich fragen, ob sich besagte Staatsanwaltschaft da nicht auch dümmer gestellt hat, als sie in Wirklichkeit ist, da doch das Gesamtkunstwerk dem Auftraggeber, also der weisungsbefugten Stelle bzw. der Geschäftsleitung des Auftraggebers zuzuordnen wäre?

Oder hatte der OP es seinerzeit besagter Staatsanwaltschaft über seine Fragestellung so einfach gemacht, in der beschriebenen Weise am Sachverhalt vorbeizugucken? Eigentlich gilt doch aber für eine Staatsanwaltschaft der Amtsermittlungsgrundsatz - oder nicht?

Würde es aktuell - also im Jahr 2 seit dem ersten Auffallen dieser schrägen Touren - in irgendeiner Form einen Sinn ergeben, wenn eine gedachte Person T auch noch solch' ein Prachtexemplar in seinem Fundus hätte, dies in einer neuen Folge des »Königlich-Bayerischen Amtsgerichts« zusätzlich zum Gegenstand der Betrachtung zu machen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2017, 02:36 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

m
  • Beiträge: 170
WDR: Ro***ser (Unterschirft sieht mehr nach Bor?k**** aus)
und W***zen (Unterschrift kann passen), steht als Referat Finanzen und Service auch im Briefkopf, der gute Herr
Das selbe hier für den SR.

Ro***ser
Wi**zen diese Dame namentlich unter Referat für Finanzen und Service.
@Kurt: du bekommst das ganze noch gescannt per PN.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Radio Bremen:
Widerspruchsbescheide 2014 aus Köln für Radio Bremen:

1. Gö*****n Unterschrift nicht zu entziffern! 2. A*t Unterschrift nicht zu entziffern!
dann
1. Gö*****n Unterschrift von i.V. N****g     2. A*t Unterschrift nicht zu entziffern!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

K
  • Beiträge: 2.239
[...]
2. A*t Unterschrift nicht zu entziffern!
[...]

Seite 1 oben rechts müsste der Name des BS-MA stehen; dieser sollte (wenn unten nicht auch wieder "i.V." abgekrakelt wurde) mit A anfangen und auf t enden   8)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

p
  • Beiträge: 38
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Widerspruchsbescheid 2/2017 aus Berlin

Auf der ersten Seite oben rechts ist kein Name angegeben.

1. i. A. J*******s;  2. i. A. M**s;  Unterschriften jeweils lesbar.
Mail an Kurt ist unterwegs


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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
[...]
2. A*t Unterschrift nicht zu entziffern!
[...]

Seite 1 oben rechts müsste der Name des BS-MA stehen; dieser sollte (wenn unten nicht auch wieder "i.V." abgekrakelt wurde) mit A anfangen und auf t enden   8)

Moin Moin Kurt,

Es sind zwei Widerspruchsbescheide mit jeweil 2 Unterschriften, aber bei beiden oben rechts ist der Name A*t!

Gruß
Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2017, 21:23 von Bürger«
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K
  • Beiträge: 2.239
Moin moin Ohmanoman,

ohmannohmann...ein A und am Ende ein t: ein Buchstabenrätsel - oder doch keins?

Hoffentlich sägt sich die Renate nicht den Ast ab auf dem sie sitzt: Sie erlässt und unterschreibt auch für den SWR  8) >:D

Dann kann ihr nämlich Göhmann's ihre Sabine auch nicht mehr unterschriftend helfen  ;D ;D ;D

Achso: DAS täte diese ja eh' nicht weil sie sich von Tucholke's ihrer Kira und Nörig's ihrer Daniela ". V."-en lässt :o

Feixende Grüße
Kurt


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
@Kurt

 ??? Du schreibst in Rätseln?
Ja ein A und am Ende ein t!

ohmanomanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 18:59 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

b
  • Beiträge: 10
Falls es nutzt, will ich meinen teil der Munition beitragen:

SWR: Ro***ser (Unterschirft sieht mehr nach Bor?k**** aus)
und W***zen (Unterschrift ist nur Krakel, steht auch i.V. dabei), steht als Abteilung Recht und Personal auch im Briefkopf, der gute Herr

Über 17 Monate haben sie gebraucht, dabei hab ich eh nur 8 Seiten Futter geliefert. Und darauf kamen dann die üblichen Textbausteine retour, die nicht so ganz wirklich genau auf meine Argumente eingehen. Blablablubb --> keine überzeugende Leistung, Herr/Frau Ro***ser + W***zen!

Wenn Ihr einen Scan braucht, bitte Bescheid geben!

Danke an die Sammler!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:11 von Bürger«

f

faust

... ich hab auch noch einen!

MDR, 09/2016

schließt mit

"im Auftrag"

dann von links nach rechts

R***er (Unterschrift unleserlich und kürzer)  H***er (dieser Name steht auch auf Blatt 1 oben rechts)

Recht so?!?


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K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zuammen,

damit sollte man ihnen jetzt das Genick (an)brechen können:

Widerspruchsbescheide von ein und demselben LRA/GEZ-Mitarbeiter an ein und denselben "Beitragsschuldner"

Widerspruchsbescheid Nr. 1 von LRA 1; unterzeichnet von Frau G*****n; 2te Unterschrift von Frau B*****n
Widerspruchsbescheid Nr. 2 von LRA 2; unterzeichnet von Frau G*****n; 2te Unterschrift von Frau B*****n; erstellt exakt am gleichen Tag!

(2te Unterschrift von Frau B*****n > dieser Name steht auch auf Blatt 1 oben rechts)

Gruß
Kurt


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  • Beiträge: 7.250
Wurde schon bei LRA1 nachgefragt, was sie davon halten, daß ihre Mitarbeiterinnen auch bei LRA2 beschäftigt sind? Wurde diese Nebenbeschäftigung bei LRA2 seitens der Mitarbeiterinnen an LRA1 gemeldet? Ist ja Konkurrenz, ist also arbeitsrechtlich eine zustimmungspflichtige Nebentätigkeit?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Sollte man nicht nach dem Beschäftigtenverhältnis besagter Unterschreiberlinge nachfragen? Denn Person A kann ja nur bei einer LRA angestellt sein. Wenn Person A (angestellt bei LRA1) auf einem Widerspruchsbescheid von LRA2 unterschreibt, dann hat sie spätestens dafür keine Befugnis, da ja der Widerspruchsbescheid von LRA2 stammen und darum auch von einem Mitarbeiter von LRA2 unterschrieben sein muß.
Soweit die Unterschreiberlinge überhaupt bei irgendeiner LRA und nicht doch nur beim BS angestellt sind.

Da wir von außen natürlich nicht sehen können, wer wo arbeitet, jetzt aber hinreichende Verdachtsmomente haben, kann man sich doch einer staatsanwaltschaftlichen Überprüfung nicht mehr entgegenstellen, oder?

Was uns, glaube ich, auch etwas entgangen ist, ist der Ort, an dem ein Bescheid bei der Post aufgegeben wurde.
Nehmen wir eine LRA mit nur zwei Buchstaben (BR, HR, SR, ..). Es muß angenommen werden, daß ein Bescheid des HR auch innerhalb von Hessen bei der Post aufgegeben wurde. Wenn der nun aber nicht in Hessen, sondern in Nordrhein-Westfalen (Köln) aufgegeben wurde, dann ist das doch eindeutig außerhalb der Zuständigkeit der LRA (Rundfunk ist Ländersache) und damit kann doch der Bescheid auch nicht von der behaupteten LRA stammen, oder?


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  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

S
  • Beiträge: 403
damit sollte man ihnen jetzt das Genick (an)brechen können:

Widerspruchsbescheide von ein und demselben LRA/GEZ-Mitarbeiter an ein und denselben "Beitragsschuldner"

Widerspruchsbescheid Nr. 1 von LRA 1; unterzeichnet von Frau G*****n; 2te Unterschrift von Frau B*****n
Widerspruchsbescheid Nr. 2 von LRA 2; unterzeichnet von Frau G*****n; 2te Unterschrift von Frau B*****n; erstellt exakt am gleichen Tag!

(2te Unterschrift von Frau B*****n > dieser Name steht auch auf Blatt 1 oben rechts)

Kann es sein, dass hier Bezug auf folgenden Vorfall genommen wird?

Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24582.msg155987.html#msg155987


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:12 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

K
  • Beiträge: 2.239
das könnte durchaus so sein...

Gehe mal davon aus dass man hier die einmalige Gelegenheit erhielt endlich gerichtlich klären zu lassen wie es sein kann das Sabine Göhmann, Ursula Romeiser und Kira Tucholke Widerspruchsbescheide ALLER LRA's unterzeichnen.

Es wird gerichtlich zu klären sein ob das Vorverfahren korrekt durchgeführt wurde: ob ein Widerspruchsbescheid überhaupt wirksam ist wenn er NICHT von einem MA der LRA abgezeichnet ist und zudem der Zustellungswille (nur einfache Briefpost) fehlte. Nicht zu vergessen dass er aus Köln kam.

Zitat
In dem Moment, in dem ein Betroffener Widerspruch gegen einen Bescheid erhebt, muss die Ausstellungsbehörde eine Abhilfeprüfung vornehmen. Dadurch wird sie automatisch zur Abhilfebehörde. [..] die Prüfung erfolgt immer seitens der Ausstellungsbehörde. Diese hat danach eine Entscheidung zu treffen: sie kann den Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben worden ist, vollumfänglich oder teilweise aufheben, oder aber ihn für zutreffend erachten. [..]
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/abhilfebehoerde

Es muss ja hingenommen werden dass der Verwaltungsakt "Festsetzungsbescheid" - real erlassen durch den BS - OHNE Unterschrift(en) da maschinell erstellt und mit "Grußformel" "LRA xyz" für die Gerichte bislang als tatsächliches Schreiben der LRA zu-recht-gebeugt wurde.

Ein Widerspruchsbescheid hingegen der NICHT von der AUSSTELLUNGSBEHÖRDE erstellt und zugestellt wurde und von einem Absender in Köln kommt kann nach Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 73 "eigentlich" keiner gerichtlichen Prüfung standhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__73.html

Es sein denn *pfffffffffffffffff*


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2017, 12:40 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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