Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter  (Gelesen 55080 mal)

x
  • Beiträge: 37
Ich sehe nur "V", keine "i.V".

V? Kann ich nicht zuordnen.

Also wenn jemand anders für einen Kollegen eine Unterschrift leistet, so ist dies zwingend  mit "i.V." zu kennzeichen.
Insofern würde ich den Bescheid als unwirksam ansehen.

Habe keine andere Quelle derzeit zur Hand. Hier aus einer juristischen Ausbildungszeitschrift heraus:
"Sofern der Bescheid im Behördenstil verfasst wird, fällt eine solche Schlussformel weg. Bei der Unterschrift ist zu beachten, dass nur der Behördenleiter ohne Vertretungszusatz unterschreiben kann. Der geschäftsplanmäßige Vertreter unterschreibt »In Vertretung «. Alle anderen Beamten und Angestellten unterschreiben »Im Auftrag"

Quelle:
http://www.ja-aktuell.de/cms/website.php?id=/de/studium_referendariat/klausuren-lernbeitraege/ausgangsbescheide.htm


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 175
Es wäre sehr schwer hier eine "i" zu sehen... obwohl, ein Richter oder ein Staatsanwalt eine "i" (so "i.V") entdeckt...
Dann bleibt natürlich noch die Hauptfrage, ob die Leute (ARD ZDF Köln-Mitarbeiter) wirklich eine Vollmacht hatten, den RBB zu vertreten.

Meine Ehefrau arbeitet in Polen als die Inspektorin der Obersten Kontrollkammer. Ich unterschreibe auch manchmal große Industrieprojekte.
Deshalb habe ich eine ziemlich große Ahnung, dass Akten oder Projekten zu unterschreiben kein Spaß, sondern große Verantwortung ist...
 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 21:58 von Bürger«

x
  • Beiträge: 37
Ja, stimmt ich zu.
Hierbei ist es auch unerheblich ob es um Vollmachten/Vertretungen aus dem öffentlichen Bereich oder privaten Bereich geht.

Und rechtlich ist es so oder so ein großer Unterschied ob jemand mit
- i.A.
- i.V.
- ppa.
etc.

unterschreibt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 175
Und darum habe ich die Frankfurter Staatsanwaltschaft "einfach" gebeten, die Unterschriften zu prüfen.
Das ist natürlich nur ein "Motiv" meiner Klage gegen RBB.
Außerdem habe ich meine Klage schon in Mai 2014 erhoben und in kürze werde ich 6 Wochen draußen Deutschland.
Vielleicht passiert etwas in der Zeit in meiner Sache.
Mein Ziel war auch, dass ich eine Verbindung zwischen VG und Staatsanwaltschaft aktiviere: sie sitzen zusammen in einem Gebäude, vielleicht unternehmen sie auch zusammen endlich in meiner Sache? ;) 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
Premiere: der ERSTE Widerspruchsbescheid vom Saarländischen Rundfunk liegt mir vor !
(Danke an den Übermittler !)

Und - Ihr ahnt es schon: die gleichen Namen wie auch bei den anderen Landesrundfunkanstalten.  >:D

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:15 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

H
  • Beiträge: 583
Und darum habe ich die Frankfurter Staatsanwaltschaft "einfach" gebeten, die Unterschriften zu prüfen.
Was jetzt Megageil kommt (man verzeihe mit die Ausdrucksweise).... wenn jetzt aus anderen Bundesländern weitere Schreiben mit den vermeintlichen
Unterschriften der der STA Frankfurt eingehen würden... denn dann muss der ermittelnde Staatsanwalt aktiv werden....

Vielleicht mach es in diesem Zusammenhang Sinn, das bald genannte Aktenzeichen hier zu posten, oder sonstwie einen Bezug zu Deiner Anzeige herzustellen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 390
Tun Staatsanwälte auch prüfen, ohne Anzeige etc.

Es hätte als Anzeige wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und ev. auch Amtsanmaßung ausformuliert werden können. Ebenso hätte Strafantrag gestellt werden können. Aber wenn  eine Bitte um Prüfung auch funktioniert, was ich bezweifle, ok.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:16 von Bürger«

s
  • Beiträge: 175
"die Bitte [an Staatsanwaltschaft] war vielleicht keine gute Formulierung, in meiner Schrift steht klar:

Zitat
Ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass drei der Mitarbeiter des "ARD ZDF Deutschlandradio" (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln), im Einzelnen Frau A, Frau/Herr B und Frau/Herr C meiner Überzeugung nach § 132 StGB  (und auch andere Gesetze) gebrochen haben.

§ 132 StGB bedeutet bis 2 Jahre [im Gefängnis :(]. Deshalb ist meine Schrift mehr als nur eine Bitte. ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:16 von Bürger«

n
  • Beiträge: 390
Hierbei ist es auch unerheblich ob es um Vollmachten/Vertretungen aus dem öffentlichen Bereich oder privaten Bereich geht.
Und rechtlich ist es so oder so ein großer Unterschied ob jemand mit
- i.A.
- i.V.
- ppa.
etc.
unterschreibt.

Aus: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=44&t=38972

"Das man in Stellvertretung unterzeichnet, wenn man stellvertritt reicht wohl nicht für die mdl. Prüfung. Die Frage zielt wohl eher darauf ab, WANN der Sachwalter stellvertritt und wann er im Auftrag handelt. Dabei würde ich sagen, dass er im Auftrag handelt, wenn er bspw. priv. Versorgungsgeschaefte taetigt und in Stellvertretung, wenn er z.B. mit Eingriffswirkung VAs unterschreibt.


Nein, die Verwendung der Kürzel i.V. und i.A. hängen nicht vom konkreten Zeichnungsgegenstand ab, sondern nur von der hierarchischen Stellung des Unterzeichners in der Behörde. Das ist genau so wie es schoki sagte:

Der Behördenleiter zeichnet ohne Zusatz mit seinem Namen. Sein Stellvertreter zeichnet mit i.V. Alle anderen Zeichnungsberechtigten unterschreiben mit dem Zusatz i.A."


Edit "Bürger": Siehe/ diskutiere vertiefend nunmehr u.a. auch unter
Sind "im Auftrag"/ "in Vertretung" unterschriebene Schreiben rechtswirksam?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30669.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:16 von Bürger«

n
  • Beiträge: 390
Daher: Der Beitragsservice ist in derart großem Umfang verselbständigt, dass es keinen Unterschied macht, ob er noch in fremdem Namen oder bereits in eigenem Namen handelt. Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine eigenständige Behörde. Dies wird im Rahmen der Tübinger Urteile zu klären sein.

Wo und wie könnte man denn erfahren was und wer eine Behörde ist ? Wer setzt diese in Stand ? Gibt es ein Behördenverzeichnis ? Welche Anforderungen muss eine Organisation erfüllen um eine Behörde zu sein ? Fragen die mein Hirn nicht will ertragen :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

x
  • Beiträge: 37
Die LRA ist keine Behörde, darf aber als Anstalt des öffentlichen Rechts im Rahmen der Legitimation Verwaltungsakte erlassen.

Zum Thema Kennzeichnung der Vollmachten:

Der Behördenleiter zeichnet ohne Zusatz mit seinem Namen. Sein Stellvertreter zeichnet mit i.V. Alle anderen Zeichnungsberechtigten unterschreiben mit dem Zusatz i.A."

Sehe ich genauso... platt ausgedrückt:
Die LRA wird durch den Intendanten vertreten. Wenn dieser nicht eigenhändig den Widerspruchsbescheid unterschreiben kann, so hat er entsprechende Vollmachten zu hinterlagen. Wenn diese nicht im Widerspruchsbescheid erkennbar sind (z.B. durch i.V. für die jeweilige LRA) so ist das sehr fragwürdig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:06 von Bürger«

s
  • Beiträge: 175
Hallo!, Ich habe riesengroße Bitte... Ich bin nach 6 Wochen nach Deutschland zurück gekommen und muss noch heute meine Beschwerde an Generalstaatsanwalt schicken. Deshalb brauche ich DIE KORREKTUR meines Briefes:

Zitat
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg

Beschwerde gegen [Sache-Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

letzte 6 Wochen war ich nicht in Deutschland, sondern meist zu Hause in [Ort] in Polen.
Die [Sache-Nr.]-Entscheidung von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ist mir ernst bekannt, als ich gestern nach Deutschland gekommen bin. Deshalb bitte ich schön, die Beschwerdefrist ab [Datum] zu rechnen.

Die Hauptformulierungen im Brief der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vom [Datum] kann ich leider aus zwei Gründen nicht akzeptieren:
1) der Beschuldigte R******* hat keinen Zusatz "i.V" benutzt. Man erkannt keinen "i" (keine "i.V"), wo er/sie die Unterschrift gelegt hat. Man sieht hier nur "V", was  nicht die Vertretung bedeutet, sondern nur ein "Häkchen" ist, wo eine Unterschrift gemacht werden muss. Die Klärung der Sache ist ganz einfach: T******* war nicht am Ort und R******* hat den Widerspruchsbescheid, meiner Meinung nach, illegal, unterschrieben.
2) Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland ab 01.01.2013 vor allem die "Ländersache". Weil ich, als Brandenburger, meinen Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid an Rundfunk Berlin-Brandenburg (Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) überwiesen habe, muss der Widerspruchsbescheid (der Verwaltungsakt!) von RBB-Mitarbeiter unterschrieben werden.
Nach meiner Kenntnis, H****, T******* und R******* keine RBB-Mitarbeiter sind sondern beim Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio in Köln tätig sind. Ich bin überzeugt, dass sie nicht berechtigt waren, im Namen des RBB den Widerspruchsbescheid zu unterzeichnen. Deshalb ist meine Forderung, die Sache der Unterschriften genauer zu prüfen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:07 von Bürger«

  • Beiträge: 3.232
Hallo!, Ich habe riesengroße Bitte... Ich bin nach 6 Wochen nach Deutschland zurück gekommen und muss noch heute meine Beschwerde an Generalstaatsanwalt schicken. Deshalb brauche ich DIE KORREKTUR meines Briefes:
Zum Thema Unterschriften gibt es einen Link:
http://www.edk.de/2012/05/wer-unterschreibt-was-interne-und-externe-haftung-im-unternehmen/
Daraus lässt sich keine unrechtsmäßige Tätigkeit der Unterschreibenden feststellen:
Zitat von: EDK
Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich formlos möglich
Die Schriftform wird nur empfohlen, es geht also auch mündlich.
Wenn du es dennoch absenden möchtest, bitteschön, die Korrektur:
Zitat
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg

Beschwerde gegen [Sache-Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

erst seit dem xx.08.2015 bin ich wieder in Deutschland zurück, vorher befand ich mich in meiner Heimat in [Ort] in Polen.
Die [Sache-Nr.]-Entscheidung von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde mir also erst bekannt, als ich gestern nach Deutschland zurück gekommen bin. Deshalb bitte ich darum, die Beschwerdefrist ab [Datum] zu beginnen zu lassen, behelfsweise beantrage ich Widereinsetzung in den vorigen Stand nach §233 ZPO.

Die Hauptformulierungen im Brief der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vom [Datum] kann ich leider aus zwei Gründen nicht akzeptieren:
1) der Beschuldigte R******* hat keinen Zusatz "i.V" benutzt. Man erkannt keinen "i" (keine "i.V"), wo er/sie unterschrieben hat. Man sieht hier nur "V", was ich nicht unbedingt als  "Vertretung" erkenne, sondern es als ein "Häkchen" erkenne, wo unterschrieben werden muss. Die Klärung der Sache ist ganz einfach: T******* war nicht am Ort und R******* hat den Widerspruchsbescheid unterschrieben, obwohl er dazu möglicherweise nicht befugt war.
2) Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland ab 01.01.2013 "Ländersache". Weil ich, als Brandenburger, meinen Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid an Rundfunk Berlin-Brandenburg (Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) überwiesen habe, muss der Widerspruchsbescheid (der Verwaltungsakt!) von einem RBB-Mitarbeiter unterschrieben werden.
Nach meiner Kenntnis sind die unterschreibenden H****, T******* und R******* keine RBB-Mitarbeiter, sondern sind beim "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" in Köln tätig. Ich bin überzeugt, dass sie nicht berechtigt waren, im Namen des RBB den Widerspruchsbescheid zu unterzeichnen. Deshalb ist meine Forderung an Sie, die Sache der Unterschriften genauer zu prüfen, weil hier zu meinen Ungunsten gehandelt wird.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:07 von Bürger«

s
  • Beiträge: 175
Danke schön :)
Ich hätte noch 2 Sätze zur Korrektur:

Zitat
Gemäß Art. 5 SEV-Nr.: 108 (ETS 108), Art. 16 AEUV,  Art. 8 GRCh sowie Art. 11 BbgVerf durften die Leute meine Adresse nie übernehmen und verwenden. Außerdem haben die Leute meinen Widerspruch praktisch voll ignoriert und mir, als der Widerspruchsbescheid, nur ein Standard-Text geschickt (obwohl es um Unmenge Geld geht).

PS. Kann sein, dass die Beschwerde an Staatsanwaltschaft ein bisschen sinnlos ist... Das VG hat aber 15 Monaten auf meine Klage nicht reagiert. Mein Ziel ist jetzt nur eine "Verbindung" zwischen dem VG und der Staatsanwaltschaft aufzurufen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:07 von Bürger«

  • Beiträge: 3.232
Korrektur:
Zitat
Gemäß Art. 5 SEV-Nr.: 108 (ETS 108), Art. 16 AEUV,  Art. 8 GRCh sowie Art. 11 BbgVerf durfte der Beitragsservice meine Adresse nicht übernehmen und verwenden. Zudem hat der Beitragsservice  meinen Widerspruch völlig ignoriert und mir mit dem Widerspruchsbescheid nur einen belanglosen Standard-Text geschickt, obwohl meine finanzielle und rechtliche Situation es erforderlich macht, dass der Widerspruch genauestens geprüft und bearbeitet wird.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 03:08 von Bürger«

 
Nach oben