Es geht dem user FKupp nicht um die Unterschrift als solche, es geht darum, dass dort mindestens eine andere Person unterschrieben hat als der gedruckte Name es vermuten lässt.
Vorgesehen war eine Person mit dem Nachnamen beginnend mit R und endend mit r - z.B. fiktiv Romeiser. Tatsächlich unterschrieben hat aber jemand anderes und das mit i.V.
Die Frage, die sich stellt: Ist das so vom Auftraggeber (in dessen Auftrag Frau/Herr R.....r unterschreiben sollte) abgesegnet, vorgesehen, beauftragt, usw....?
edit: Ums mal etwas weniger theoretisch zu formulieren...
Der Behördenleiter, Herr Lustig, der Behörde für Zwangsbeiträge der Gemeinde Schilda lässt in der Regel alle Bescheide aus seinem Zuständigkeitsbereich von seinem Mitarbeiter Herrn Horst unterschreiben. Soweit so gut, Herr Horst ist Mitarbeiter von Herrn Lustig und damit ist i.A. allein schon durch das Dienstverhältnis abgesegnet.
Randbemerkung: Die kommunale Verwaltungsordnung der Gemeinde Schilda verlangt, dass jeder Bescheid unterschrieben sein muss, um gültig zu sein.
Jetzt überlegt sich Herr Lustig, man könnte ja den zentralen Unfugsservice (eine Gemeinschaftseinrichtung der Gemeinde Schilda und der Gemeinde Hollywood) beauftragen die Bescheide zu unterschreiben, damit Herr Horst nicht immer geweckt werden muss. Dazu beauftragt Herr Lustig, die gute Frau Tunichtgut zukünftig die Bescheide i.A. zu unterzeichnen.
Jetzt ist Frau Tunichtgut aber anderweitig beschäftigt und der Bescheid wird i.V. für Frau Tunichtgut von Frau Saubermann (eigentlich die Putzfrau beim Unfugsservice) unterzeichnet.
Ist das in Ordnung?