Es gibt etwas neues. Da PersonX immer wieder längere Auslandsaufenthalte habe, kommt manches ziemlich knapp, wie leider dieses mal auch wieder. 9 Monate nach meinem letzten Schreiben!
Neue Schreiben sind folgende:
1. (Datei AG1/AG2) Beschluss des Amtsgerichts vom 14.07.2015 wurde mir am 25.03.2016 zugestellt! (wie kann und darf sowas sein?!) Der sofortigen Beschwerde wird nicht abgeholfen und wird zur Entscheidung des Landgericht Dresden vorgelegt.
Die Erwähnten Schreiben von PersonX an das AG vom 20. und 28.05.2015 waren "Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung und Beantragung der Aussetzung der Eintragung". Die Eintragunsanordnung kam am 07. Mai 2015 bei PersonX an. Warum das AG hier argumentiert dass dieses verfristet sei ist etwas unklar. Zumal es am 20.05.2015 persönlich eingereicht wurde und mit Schreiben vom 28.05.2015 ergänzt wurde. Der Widerspruch gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung war eine Reaktion auf die Zustellung selbiger durch den Gerichtsvollzieher. Sowieso ist es ein Durcheinander beim AG. Es kamen oft Schreiben an, wo eine Seite fehlte, bzw der Anhang und dieser dann ein paar Tage später zugestellt wurde. Oder es kommen erst Aufforderungen zur Stellungnahme auf Beschluss X und dann, 4 Tage später erst der eigentliche Beschluss etc. Wie erwähnt wurde mir der anhängende Beschluss erst 9 Monate später zugestellt! Eigentlich ein Unding!
2.(Datei LG1) Verfügung vom Landgericht Dresden binnen 2 Wochen zur sofortigen Beschwerde und zum Nichtabhilfebeschluss Stellung zu nehmen.
Dokumente hängen unten an. Da PersonX jetzt fast 1 Jahr nichts mehr von der Sache gehört hat ist sie ziemlich raus aus dem aktuellen Geschehen. PersonX liest sich jetzt wieder gerade ein, wäre aber für Hinweise und Tipps dankbar. Auch welche Kosten jetzt durch das LG entstehen können (außer den 30 Euro).