Wir alle kennen die aktuelle EuGH-Entscheidung zur geplanten dt. Maut; hat wohl auch ein bereits geschlossenes Thema dazu?
Ein eigenes Thema braucht es hier aber nicht, obschon auch diese Entscheidung eine durchaus relevante Tatsache bestätigt, die allen am europäischen Recht interessierten Leserinnen und Lesern bereits bekannt sein dürfte.
Ein nationales Unternehmen, (hier: Verkehrsunternehmen), darf nicht von einer Abgabe entlastet werden, die Wettbewerbsunternehmen, (hier: bspw. Verkehrsunternehmen aus Österreich), zu leisten haben, stellt dieses doch eine im europäischen Binnenmarkt unzulässige Diskriminierung des Wettbewerbsunternehmens dar.
Die aktuelle Entscheidung des EUGH vom 18.06.2019 betrifft den nun gescheiterten Versuch der BRD eine
Maut für PKW einzuführen. Nur diese neue
PKW-Maut wurde mit der zutreffenden Feststellung abgelehnt, dass mit dieser Abgabe ausschließlich Fahrer belastet werden, deren PKW nicht in Deutschland registriert sind, da deutsche Fahrzeughalter eine Kompensation über die Kfz-Steuer erhalten sollten. Die hier von @pinguin behauptete Korrelation mit
Unternehmen / Verkehsrunternehmen - die übrigens PKW-Vermietung betreiben müssten - existiert in diesem Kontext gar nicht. Vielmehr sollte die nun untersagte Maut alle PKW bzw. deren Nutzer treffen, nicht nur die von (Verkehrs)Unternehmen, mit Ausnahme der in Deutschland registrierten PKW. Eine Maut für alle LKW, gleich welcher Herkunft, gibt es in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2005. Diese Maut ist unstreitig zulässig, da sie alle Teilnehmer mit LKW gleichermaßen belastet.
Auch die hier gezogene Verbindung der Belastung durch den sogn. Rundfunkbeitrag für Unternehmen in der EU ist keineswegs naheliegend. Es ist auch in der EU unstrittig, dass die nationalen Gesetzgeber den Betrieb von Empfangsgeräten kostenpflichtig machen können. Dass damit die nationalen Unternehmen gegenüber den anderen Marktteilnehmern benachteiligt werden, mag sein, ist aber sicher hinzunehmen. Andernfalls müssten im Sinne der
Gerechtigkeit nämlich alle Unternehmen in der EU neben den Zahlungen für den nationalen Rundfunk auch die für die übrigen 27 Länder übernehmen. Die sich an ein solches Verfahren sicher anschließende Frage wäre, warum dann nicht auch die Steuern in allen Ländern fällig werden bzw. EU-weit einheitlich sind. Es ist ja nicht so, dass Unternehmen und Bürger durch Abgaben in allen Ländern der EU gleich belastet werden.
Kurz: die angesprochene Entscheidung bestätigt weder in Bezug auf die PKW-Maut noch die Belastung von Unternehmen durch den sogn. Rundfunkbeitrag irgend eine Tatsache, die in diesem Forum weiterhilft.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.