Nun also auch noch von mir so als Anmerkung zum leider offensichtlich nicht sehr gut recherchierten bzw. missverständlich wiedergegebenen Artikel der Kanzlei:
- Es stimmt eben *nicht*, dass dieses Gutachten vom Finanzministerium
"in Auftrag gegeben worden" sei. Der Beirat agiert unabhängig und autonom!
- Ob dies als
"rechtswissenschaftliches" Gutachten zu erachten ist, ist ebenfalls sehr fraglich, denn es wird nicht
"rechtswissenschaftlich", sondern im wesentlichen
"ökonomisch" argumentiert. Eine juristische Herleitung anhand von Paragrafen etc. fehlt.
Jedenfalls eine etwas fragwürdige Referenz bzgl. fundierten Umgangs mit diversen Sachverhalten...
...aber wir helfen der Kanzlei gern weiter (gern auch gegen eine kleine Aufwandsentschädigung)