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  • Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr : 06. März 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr  (Gelesen 15963 mal)

  • Moderator
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Forumsmitglied "Inge" http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=9841
vertreten durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Hier die genaue Adresse dazu und wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinkommt.

Verwaltungsgericht Stuttgart

Augustenstraße 5

70178 Stuttgart

http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Startseite


Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof Stuttgart:

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S3 Richtung Vaihingen => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S4 Richtung Schwabstraße => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S2 Richtung Filderstadt => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (A-Klett-Platz): U-Bahn 14 Richtung Heslach => Haltestelle Rotebühlplatz, Fussweg 9 Minuten

Fussweg vom Hauptbahnhof Stuttgart direkt ca. 30 Minuten


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

T
  • Beiträge: 268
Wer den Weg vom Hbf zum Verwaltungsgericht scheut, kann bestimmt durch einen Mitstreiter begleitet werden!


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M
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Mit der S-Bahn vom HBf bis zur Haltestelle "Feuersee" (Hauptstrecke, ca. 3 Stationen), Ausgang Silberburgstraße / zur Bushaltestelle "44", dann ist man schon auf der richtigen Straßenseite; die Silberburgstr. weiter bis zur nächsten Kreuzung, dann links in die Augustenstr. abbiegen, auf die rechte Straßenseite wechseln, dann ist es fast am Ende der Straße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2015, 18:36 von Micha«

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  • Moderator
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Gutes Gelingen. Möge die Willkür und Nötigung in die ihr zustehenden Schranken verwiesen  werden.


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leider gerade erst gesehen.
Wäre gerne dabei gewesen um zu unterstützen!


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gibt es Infos wie es heute gelaufen ist?


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Wäre auch mehr als gespannt, da diesmal leider selber nicht anwesend.

Vor allem welcher engagierte Richter war diesmal zugange?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Wie ist es nun ausgegangen?

Haben sich die Richter mit den beitragsrelevanten Kriterien, der Auflösung des besonderen Vorteils in der Belastung der Allgemeinheit, der fehlenden Nicht-Typierung der Nutzer und Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme und der nicht vorhandenen konkreten Gegenleistung (zweiter Rundfunkurteil des  Bundesverfassungsgerichts) befasst?

ODER

Fahren sie lieber die Taktik: zuhören, nicht diskutieren und später Urteil vorbei an den relevanten Argumenten fällen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2015, 14:21 von Viktor7«

I
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Hallo, Viktor,
wird das Thema auf zwei Seiten kommuniziert? Ich füg mal ein, was ich vor wenigen Minuten schon gepostet hab.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13303.msg90008/topicseen.html?PHPSESSID=pna5i1f3ij42151u7jb43q#msg90008

Nun schreib ich doch noch ein paar Worte, aber die Sonne scheint, der Garten ruft ganz laut und dringend.
Die Verhandlung gestern dauerte von 13.30 Uhr bis 16 Uhr mit einer 10 minütigen Pause.
Wir bekamen nur einen Einzelrichter, dessen Namen aber nicht aus dem Aushang zu erkennen war, obwohl ein Kammerbeschluß wegen der besonderen Bedeutung von Herrn Bölck beantragt war. Er füllte auch die gut zwei Stunden Redezeit fast alleine aus, mit wenigen Zwischenbemerkungen des Richters.
Sein Engagement ist enorm lebendig und leidenschaftlich für die Sache. Seine Vorbereitung/Konzept umfasst bestimmt 25 Seiten  und wird mündlich noch ausführlichst begründet. Man kann schon einen trockenen Hals  bekommen bei diesem langen vortragen. Absolut Tip Top.
Daher fällt es mir auch schwer, einen Bericht zu verfassen. Es war einfach so viel.
Die Vertreterin des SWR guckt immer gleichmäßig, wie bei jedem Verfahren, und macht sich natürlich auch nicht angreifbar, denn sie spricht nur, wenn es unvermeidlich ist oder sie direkt gefragt wird.
Der Richter hörte zu, machte Zwischenbemerkungen und einen neutralen Eindruck. Er wird wohl keine  Vorlage ans BVG machen, da das Gericht nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben muss, sondern davon überzeugt sein muss.
Einen mündlichen Beschluss gibt es nicht, sondern bis Ende März soll der Schrieb bei Herrn Bölck sein.
Blick in die Zukunft:
Wenn die Berufung zugelassen ist, geht es ans VGH nach Mannheim. Dort sind schon drei Berufungen anhängig, jedoch noch nicht terminiert.
Wenn, dann möchte Herr Bölck meine Berufung bei diesem ersten Termin, vielleicht im Mai? (hypothetisch)-  ebenfalls vortragen mit den Beitragsargumenten, die uns ja allen bekannt sind.
Zuschauerinteresse war vergleichbar mit den bisherigen Verhandlungen, die ich erlebte; es gab noch freie Plätze.

Was Du ansprichst, sind ja die Themen von Herrn Bölck. Der Richter ging darauf nicht ein. Also es gab kein Rechtsgespräch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2015, 14:03 von Viktor7«

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Ich frage mich, wie will der Richter eine Entscheidung nach Recht und Gesetz treffen,  wenn keine Rückfragen zum Verständnis vom Richter gestellt werden? (rhetorische Frage)


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Die separate Behandlung deiner Verhandlung auf Grund der besonderen Argumente und des hier zugehörigen Kalendereintrags fand ich passender.
So dürfte es nicht zur Vermischung von mehreren Verfahren kommen.


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Eine Idee:

Wird die Familie des Gutachters Prof. Dr. Kirchhof an der Entscheidung der höheren Instanz beteiligt sein, könnten alle Kirchhofs aus der Sache als Gewinner hervorgehen, in dem sie den Rundfunkbeitag nur dann als Verfassungskonform gelten lassen, wenn die von Prof. Dr. Kirchhof geforderte widerlegbare Vermutung für die Nichtnutzer einer möglichen Option (öffentlich-rechtlicher Pay-TV), unter der ganzen Bandbreite an Möglichkeiten, vom Gesetzgeber  geschaffen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2015, 17:03 von Viktor7«

I
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Bisher liegen nach unserer Kenntnis noch keine Entscheidungen einer höheren Instanz vor; wenn Herr Bölck durch seine Argumente einen ersten Beschluss in Mannheim mit beeinflussen könnte, wäre ja immerhin noch keine für uns nachteilige Situation geschaffen und keine Entscheidung "verfestigt". 
Wir sehen ja, wie schwer sich die VGs tun, von anderen Entscheidungen in der Republik abzuweichen; angeblich wegen der Rechtssicherheit oder so ähnlich.
Die separate Behandlung deiner Verhandlung auf Grund der besonderen Argumente und des hier zugehörigen Kalendereintrags fand ich passender.
So dürfte es nicht zur Vermischung von mehreren Verfahren kommen.
Ich bin mir unsicher, ob ich Dich ganz richtig verstanden habe und ob meine Erwiderung passt.


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Auf jeden Fall möchte ich einen Dank an Inge und Hr. Bölck aussprechen: für das Standhalten und die Beauftragung von einem engagierten RA und seiner Rede vor Gericht.

Hr. Bölck hat die ganze Zeit mündlich die Punkte vorgebracht ohne das Schriftliche vorzulesen! Sehr schlüssig, gut und fachlich erklärt wo es Rechtsverstöße gibt über welche der Richter entscheiden sollte. Das war wie am Kurort der Logik und des gesunden Sachverstands mit einer Juraprise. Die Argumentation betraf Gründe welche hier bereits alle diskutiert wurden: Unterschied Beitrag/Steuer, miese Praktik der Säumniszuschläge, fehlende Bescheide, Verletzungen nach §2,3,19,20 GG, die Geschichte mit der Zuständigkeit Länder/Bund usw. Wurde sogar das Urteil vom BVerfGE über Reblausbekämpfung genannt  :D (hatte ich auch mal hier gepostet) als über den Begriff des Beitrags gesprochen wurde.

Es ist nun die Frage wer alles beim VGH in Mannheim gegen den Rundfunk geklagt hat. Wenn das alles mündige Bürger wie Inge am besten mit einem Bölck-ähnlichen Anwalt, dann ist top. Wenn das nur Leute sind, die einen-zwei Gründe gegen GEZ anprangern und nur aus Prinzip in Berufung gehen, dann ist doof. Hoffen wir, dass Herr Bölck in die Huckepack-Verhandlung reinkommt. Hier in Stuttgart wird ja jede Klage abgewiesen mit der Möglichkeit zur Berufung, siehe Berichte. Übrigens, es hieß vom Richter, dass grob 2/3 aller Klagen in Stuttgart in Berufung gegangen sind...

Der Richter Hr. *** war echt cool, war höflich zu allen und hat dem Hr. Bölck die Zeit eingeräumt alles vorzutragen wie es sich eigentlich beim Gericht gehört. Liegt evtl. daran, dass er erst seit drei Woche die Verhandlungen mitm Rundfunk behandelt  :D Interessant war, dass er die Begründung der Klage in der vorgelegten Ausführung noch nicht gesehen hat, wobei unbekannt ist, ob das die gesamte 3. Kammer so betrifft. Er meinte, das es bisher nur stichpunktartige Erklärungen gab, welche meistens einfach nur aus dem Internet kopiert wurden. Das wiederum bringt mich immer wieder auf die Aussage, dass die Anstalten mit Absicht alle "haarigen" Klagen (mit wenigen Ausnahmen) nach hinten ziehen und schonmal die Fülle an "kurzen" Begründungen vor Gericht abklatschen lassen.

Dabei wurde auch gesagt, dass es sogut wie nie zu einer Vorlage nach §100 zum BVerfGE kommt, weil das Verwaltungsgericht wohl wirklich nichts in Sachen Verfassung zu melden hat, außer wie Inge schrieb, dass die sowas von überzeugt von einem Bruch wären... Die ganzen Klagen gegen Rundfunk werden halt den Rechtsweg ausschöpfen müssen, meinte der Richter. Er sagte auch, dass er bereit wäre die (glaube er sagte?) Sprungrevision vorzuschlagen, aber der SWR wird es wohl ablehnen und daraufhin sagte die SWR-Vertretung - genau, erstmal Berufung...

Allgemein war die Verhandlung aber trotzdem nur ein Vortragen der Klageargumente. SWR sagte vielleicht wären der ganzen Zeit nur 10 Sätze. Meinte, dass wohl alle Punkte bereits in anderen Verhandlungen durch SWR widerlegt wurden und aus Zeitgründen hier nicht wiederholt werden. Sie habe bereits eine anschließende Verhandlung um 15 Uhr absagen müssen, weil das hier schon so lange dauert was ja schon unüblich ist... (Ende der Verhandlung war gegen 16.00 Uhr). Sie meinte wichtig ist, dass es halt nur zwei objektive Widerlegungspunkte zum Nichtempfang gibt und die sind definiert: wenn jemand taub-blind ist und in einem Funkloch lebt (was ja messbar ist) dafür gibts halt Befreiung...

Der Richter sagte auch, dass die Reform des Rundfunks aus verschiedenen Gründen kam, z.B. weil die Zahl der Anmeldungen stetig gesunken ist und die Leute wohl doch eher unehrlich sind und sich von der Zahlung drücken würden... Dass es aber vom Gesetz quasi verschlimmbessert wurde, muss nun durch die Praxis diskutiert und gerade gebogen werden...


***Edit "Bürger": Klarname unkenntlich gemacht. Bitte zukünftig berücksichtigen. Danke ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2015, 00:31 von Bürger«

 
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