Auf jeden Fall möchte ich einen Dank an Inge und Hr. Bölck aussprechen: für das Standhalten und die Beauftragung von einem engagierten RA und seiner Rede vor Gericht.
Hr. Bölck hat die ganze Zeit mündlich die Punkte vorgebracht ohne das Schriftliche vorzulesen! Sehr schlüssig, gut und fachlich erklärt wo es Rechtsverstöße gibt über welche der Richter entscheiden sollte. Das war wie am Kurort der Logik und des gesunden Sachverstands mit einer Juraprise. Die Argumentation betraf Gründe welche hier bereits alle diskutiert wurden: Unterschied Beitrag/Steuer, miese Praktik der Säumniszuschläge, fehlende Bescheide, Verletzungen nach §2,3,19,20 GG, die Geschichte mit der Zuständigkeit Länder/Bund usw. Wurde sogar das Urteil vom BVerfGE über Reblausbekämpfung genannt
(hatte ich auch mal hier gepostet) als über den Begriff des Beitrags gesprochen wurde.
Es ist nun die Frage wer alles beim VGH in Mannheim gegen den Rundfunk geklagt hat. Wenn das alles mündige Bürger wie Inge am besten mit einem Bölck-ähnlichen Anwalt, dann ist top. Wenn das nur Leute sind, die einen-zwei Gründe gegen GEZ anprangern und nur aus Prinzip in Berufung gehen, dann ist doof. Hoffen wir, dass Herr Bölck in die Huckepack-Verhandlung reinkommt. Hier in Stuttgart wird ja jede Klage abgewiesen mit der Möglichkeit zur Berufung, siehe Berichte. Übrigens, es hieß vom Richter, dass grob 2/3 aller Klagen in Stuttgart in Berufung gegangen sind...
Der Richter Hr.
*** war echt cool, war höflich zu allen und hat dem Hr. Bölck die Zeit eingeräumt alles vorzutragen wie es sich eigentlich beim Gericht gehört. Liegt evtl. daran, dass er erst seit drei Woche die Verhandlungen mitm Rundfunk behandelt
Interessant war, dass er die Begründung der Klage in der vorgelegten Ausführung noch nicht gesehen hat, wobei unbekannt ist, ob das die gesamte 3. Kammer so betrifft. Er meinte, das es bisher nur stichpunktartige Erklärungen gab, welche meistens einfach nur aus dem Internet kopiert wurden. Das wiederum bringt mich immer wieder auf die Aussage, dass die Anstalten mit Absicht alle "haarigen" Klagen (mit wenigen Ausnahmen) nach hinten ziehen und schonmal die Fülle an "kurzen" Begründungen vor Gericht abklatschen lassen.
Dabei wurde auch gesagt, dass es sogut wie nie zu einer Vorlage nach §100 zum BVerfGE kommt, weil das Verwaltungsgericht wohl wirklich nichts in Sachen Verfassung zu melden hat, außer wie Inge schrieb, dass die sowas von überzeugt von einem Bruch wären... Die ganzen Klagen gegen Rundfunk werden halt den Rechtsweg ausschöpfen müssen, meinte der Richter. Er sagte auch, dass er bereit wäre die (glaube er sagte?) Sprungrevision vorzuschlagen, aber der SWR wird es wohl ablehnen und daraufhin sagte die SWR-Vertretung - genau, erstmal Berufung...
Allgemein war die Verhandlung aber trotzdem nur ein Vortragen der Klageargumente. SWR sagte vielleicht wären der ganzen Zeit nur 10 Sätze. Meinte, dass wohl alle Punkte bereits in anderen Verhandlungen durch SWR widerlegt wurden und aus Zeitgründen hier nicht wiederholt werden. Sie habe bereits eine anschließende Verhandlung um 15 Uhr absagen müssen, weil das hier schon so lange dauert was ja schon unüblich ist... (Ende der Verhandlung war gegen 16.00 Uhr). Sie meinte wichtig ist, dass es halt nur zwei objektive Widerlegungspunkte zum Nichtempfang gibt und die sind definiert: wenn jemand taub-blind ist und in einem Funkloch lebt (was ja messbar ist) dafür gibts halt Befreiung...
Der Richter sagte auch, dass die Reform des Rundfunks aus verschiedenen Gründen kam, z.B. weil die Zahl der Anmeldungen stetig gesunken ist und die Leute wohl doch eher unehrlich sind und sich von der Zahlung drücken würden... Dass es aber vom Gesetz quasi verschlimmbessert wurde, muss nun durch die Praxis diskutiert und gerade gebogen werden...
***Edit "Bürger": Klarname unkenntlich gemacht. Bitte zukünftig berücksichtigen. Danke