Gehen wir mal hypothetisch von einem typischen Mehrfamilienhaus aus. Es hat nur eine Hausnummer aber die Einwohner A bis J wohnen dort in separaten Wohnungen. Das sollten für die GEZ/BS 10 fette Prämien sein. Was spricht dagegen eine WG auf dem Papier aufzumachen? Einer der angemeldet ist und bereits zahlt und 9 die in seiner/ihrer WG leben? Dann zahlt jeder effektiv nur noch 1,80€ anstatt 17,98€.
Im Einwohnermeldeamtregister steht auch nicht geschrieben, wer mit wem unter einer Hausnummer wohnt/schläft. Somit muss GEZ/BS wieder einmal ihre Spitzelarmee einberufen und ausrücken lassen.
Dann muss der Hausflur zur Wohnung umgebaut werden. Eine Wohnung ist zum Schlafen oder Wohnen geeignet, laut RBStV. Also muss eine Schlafgelegenheit ins Treppenhaus, z.B. ein Kinderwagen oder eine zusammengerollte Luftmatratze auf dem Briefkasten usw. Aber Brandschutzbestimmungen bitte einhalten.
Durch diese Maßnahme kann man seine Wohnung nicht mehr ungehindert betreten, da man seine Wohnung nur durch eine andere Wohnung betreten kann. Nach neuesten Erkenntnissen dürfen die Wohnungen nicht einzeln abschliessbar sein.
Hier dazu der Thread für das Hamburger Urteil:
Urteil, VG Hamburg, 12.11.14http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12675.msg85283.html#msg85283Wohngemeinschaften sind nicht befreit, wenn es sich um mehrere Wohnungen handelt, sondern nur, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben.
Selbstverständlich kann ein Mietshaus eine einzige Wohnung sein. Es gibt im Gesetz keine Möglichkeit des Nachweises für die Wohnungsinhaber, aber auch keine Möglichkeit des BS, das zu widerlegen.
Ein nichtbefreiter Beitragszahler muss sich freiwillig melden und das ganze möglicherweise noch vor dem Verwaltungsgericht durchfechten.
Behandelt wurde das Thema hier:
"Austricksen des BS"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10343.msg70766.html#msg70766