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Autor Thema: Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei RA Bölck  (Gelesen 21556 mal)

  • Beiträge: 984
Heute habe ich Post vom Verwaltungsgericht erhalten:

Der NDR hat sich dafür ausgesprochen, mein Verfahren beim Verwaltungsgericht Hamburg aufgrund des beim OVG Hamburg anhängigen Verfahrens auszusetzen.

Damit ist der NDR dem Vorschlag des Gerichtes zur Aussetzung gefolgt . Bedingungen wurden keine gestellt. Ich hatte meine Zustimmung bereits erteilt.

Die 10. Kammer des VG Hamburg hat das Verfahren nun ausgesetzt.

Die Aussetzung von Verfahren beim VG Hamburg bietet uns die Möglichkeit, nach und nach mehr  Verfahren in die Ruheposition zu bringen und damit im zeitlichen Ablauf gleichzustellen. Damit kommen dann für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mehr Kläger zusammen. Herr RA Bölck aus  !!! Norderstedt (Achtung! Anschrift Herr RA Bölck veraltet!) !!!  hatte eine Pauschale von 400 Euro netto (inkl. Mehrwertsteuer sind das 476 Euro) je Kläger angeboten, wenn 10 Verfahren parallel bei der Kanzlei geführt werden.


Edit "Bürger":
Hier mal als Zwischenstand für alle Interessierten eine kleine Zusammenfassung
ausgewählter weiterer ruhendgestellter Verfahren... ;)

VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840

sowie u.a. auch (ebenfalls Hamburg)
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2015, 21:27 von seppl«

P

P

  • Beiträge: 141
Zwischen "zurückziehen" und "für erledigt erklären" besteht ein großer Unterschied !
Wer den Antrag auf Eilrechtsschutz "zurückgezogen" hat, musste in den mir bekannten Fällen die Kosten tragen ! 
Ausführliche Informationen zum Eilrechtsschutz und der Aussetzung der Vollziehung gibt's hier:
Das ist nicht so. Das Gericht entschiedet danach, ob man mit einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid Erfolg haben könnte oder nicht. Zurückziehen kostet das gleiche.
Das ist falsch.

Prüft das Gericht tatsächlich die Erfolgsaussichten, wenn man einen Antrag zurückzieht ? Ich denke eher nicht. Wer etwas vor einem Verwaltungsgericht anleiert und dann zurückzieht, wird in der Regel zur Kasse gebeten.

Eine Prüfung der Sachlage erfolgt dann, wenn man einen Antrag für erledigt erklärt und dies mit dem Verhalten der Gegenseite begründet. Eine Garantie, dass man keine Kosten tragen muss, gibt es natürlich auch in diesem Falle nicht.

Aufpassen muss man, zu was man eine Erklärung abgibt. Wer seinen Widerspruch zum Beitragsbescheid oder seine Klage gegen den Widerspruchsbescheid zurückzieht bzw. für erledigt erklärt, ist der Verlierer.

Bei meinen Ausführungen ging es um den Antrag auf Eilrechtsschutz, falls die Rundfunkanstalt Vollstreckungsmaßnahmen ankündigt, ohne einen Widerspruchsbescheid zu erlassen, gegen den man klagen kann. Diesen Antrag auf Eilrechtsschutz kann ein Betroffener dann für erledigt erklären, wenn die Rundfunkanstalt einen Widerspruchsbescheid nachträglich erlässt und zusagt, vorerst keine Vollstreckung durchzuführen.

Aber wir können ja gerne unsere Erfahrungen morgen, 19. Februar,  beim Runden Tisch in Hamburg-Altona besprechen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13055.0
Das ist richtig.
§ 155 Abs. 2 VwGO: "Wer einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, hat die Kosten zu tragen."
Eine Prüfung, wie der Rechtsstreit andernfalls ausgegangen wäre, erfolgt nicht.

Anders bei Erledigung des Rechtsstreits. Hier erfolgt eine Kostenentscheidung unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands.
§ 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO:  "Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen."

Es ist also stes auf korrekte Terminolgie zu achten. Hat sich der Rechtsstreit erledigt, gibt man eine Erledigungserklärung ab. Nimmt man stattdessen zurück, muss man in jedem Fall die Kosten des Rechtsstreits tragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2015, 21:27 von seppl«

M
  • Beiträge: 12
Hallo nichtgucker,
wie ist denn der aktuelle Stand? Frau A. steht grad davor Ihre Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg innerhalb von vier Wochen einreichen zu müssen. Sie hofft auf oben genanntes aussetzen des Verfahrens. Wenn es dann aber weiter geht hat Frau A. keinesfalls die finanziellen Möglichkeiten 400 Euro und mehr für einen Anwalt auszugeben. Wie viele Kläger sind denn bisher durch Herrn Bölck vertreten? Wenn es mehr und mehr werden, sinkt doch auch der Anteil für den Anwalt, oder?
Danke für die Antwort!
Gruß Medusa


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2015, 21:28 von seppl«

G
  • Beiträge: 26
hallo forum,

ich denke dass es mehr Sinn macht einen einzigen Kläger mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten (sammeln) und diesen dann den Weg durch die Instanzen zu schicken, als mehrere Klagen auf der selben Stufe zu betreiben. In meinen Bezirk haben mehrere Kläger gegen den Verein vor dem VG geklagt mit den ähnlichen Argumenten und das Gericht hat es sich einfach gemacht und alle mit den gleichen pro GEZ Argumemten abserviert. Ergo hätte eine Partei ausgreicht....

Wenn man eine Burg einreissen will reichen keine Pfeile und Bogen, da muss was gescheites her *g. würde mich gerne beteiligen .....



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2015, 21:28 von seppl«

m

mk222

Ich bin dafür, das jeder für sich und einzeln klagt.

Das sorgt für Arbeit im System, der sowie schon hoffnunglosen überlasteten Gerichte.

Noch mehr oder zuviel unnötige Arbeit könnte irgendwann dazu führen, das die Gerichte der GEZ gar nicht mehr helfen wollen.

Obwohl ich in West-Deutschland geboren bin und hier lebe, habe ich grössere Hoffnung in die Gerichte von Ost-Deutschland.

Ich denke, die Ost-Deutschen haben eine viel größere Abneigung und Sensibilität gegen totalitäre Systeme.

Also bitte, liebe Ost-Deutschen Richter, zeigt der West-Deutschen Propaganda Maschine, wo der Hammer hängt.  :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2015, 21:28 von seppl«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Ich würde vorschlagen, dass an einer Klage über Herrn RA Bölck Interessierte mal zum Runden Tisch in Hamburg- Altona kommen, Herr Bölck ist meist auch anwesend.
Ein nächster Termin dafür steht zwar noch nicht fest, wird aber wohl Anfang zweiter Hälfte des Augusts stattfinden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2015, 21:28 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

D
  • Beiträge: 59

Obwohl ich in West-Deutschland geboren bin und hier lebe, habe ich grössere Hoffnung in die Gerichte von Ost-Deutschland.

Ich denke, die Ost-Deutschen haben eine viel größere Abneigung und Sensibilität gegen totalitäre Systeme.

Also bitte, liebe Ost-Deutschen Richter, zeigt der West-Deutschen Propaganda Maschine, wo der Hammer hängt.  :police:

Leider ist diese Hoffnung vergebens. Ich habe nämlich mitbekommen (zumindest in meiner Gegend), dass viele (neue) Richter aus dem Westen kommen, selbst an kleinen Amtsgerichten.


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*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

n
  • Beiträge: 25
Gibt es derzeit noch Platz bei einer der Bölck-Gruppen? Hätte da noch eine Person A ;-)


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