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Autor Thema: Jahresberichte der LRA  (Gelesen 2622 mal)

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Jahresberichte der LRA
Autor: 19. November 2015, 14:11
Ich bin mal so frei aus dem Beitrag von Knax unter
Beschluss Hessischer Verwaltungsgerichtshof v. 01.10.2015, Az.: 10 A 1181/15.Z
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16435.msg109686.html#msg109686
ein neues Thema zu erstellen:


Aber, da das Thema "Arbeitsplätze" nunmal hier angesprochen wurde, möchte ich alle Interessierten bitten, einen Blick in den Jahresbericht 2014 des Hessischen Rundfunks zu werfen. Genauer gesagt möchte ich den Fokus auf die Bilanz des Hessischen Rundfunks auf den Seiten 88 und 89 lenken. Die Rechnungslegung des Hessischen Rundfunks erfolgt, obgleich er eine juristische Person des öffentlichen Rechts und damit eine Organisationsform des öffentlichen Rechts ist, nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, die für Kaufleute gelten, also für Organisationsformen des Zivilrechts.

Was fällt auf, wenn man sich die Bilanz des Hessischen Rundfunks ansieht? Es fällt sicherlich vieles auf, aber an dieser Stelle soll keine eingehende Bilanzanalyse erfolgen. Am auffälligsten ist meiner Ansicht nach die Position "Wertpapiere des Anlagevermögens" auf der Aktivseite der Bilanz (Seite 88). Nun muss man sich als Unbeteiligter fragen, was gerade an dieser Position so auffällig ist.

Unter die Bilanzposition "Wertpapiere des Anlagevermögens" fallen zum größten Teil festverzinsliche Staatsanleihen und Anteile an Aktien- und Rentenfonds. Und diese Position hat einen Wert in der Bilanz in Höhe von über 534 Millionen Euro. Auch jemand, der diese Bilanz recht unbefangen liest, müsste sich jetzt fragen:

"Wow! Der Hessische Rundfunk ist ziemlich reich! Ich hätte auch gerne in D-Mark gerechnet über 1 Milliarde DM an Staatsanleihen und Fondanteilen bei der Bank liegen. Aber, Moment bitte, das ist doch eine Rundfunkanstalt, richtig? Was haben über 500 Millionen Euro Staatsanleihen mit der Produktion und Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehsendungen zu tun?"

Demgegenüber beträgt das, was man betriebswirtschaftlich als Produktivvermögen bezeichnet, nur etwa 130 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um das Sachanlagevermögen (88 Mio. Euro) und das Programvermögen (41 Mio. Euro), also um das, was das Kerngeschäft eines Rundfunkunternehmens ausmacht.

Um nun obige Frage zu beantworten: Das massive Wertpapiervermögen des Hessischen Rundfunks hat natürlich nichts mit der Produktion und der Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehsendungen zu tun, denn dieses ist dafür offensichtlich vollkommen unnötig. Allerdings verwendet der Hessische Rundfunk dieses Wertpapiervermögen, um die gegenwärtigen und zukünftigen Pensionsansprüche ehemaliger Mitarbeiter bedienen zu können.

Wirft man einen Blick auf die Passivseite der Bilanz (Seite 89), so fällt einem die Position "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" auf. Sie ist die absolut größte Einzelposition in der gesamten Bilanz mit einem Wert von über 834 Millionen Euro. Hierin spiegelt sich der Wert von Pensionsanwartschaften wider. Sie macht über 81 Prozent der Bilanzsumme aus.

Nun möchte ich in die Runde fragen: Urteilt man anhand der Zahlen der Bilanz, handelt es sich hierbei um ein Rundfunkunternehmen oder um eine Versorgungsanstalt für einen kleinen privilegierten Personenkreis?

Und noch eine Frage möchte ich abschließend stellen: Urteilt man anhand der Zahlen der Bilanz, meint jemand noch, dass die künftigen Erhöhungen des Rundfunkbeitrags eher der Programmqualität dienen oder eher der Versorgungsqualität für (ehemalige) Rundfunker?

Wohlgemerkt - diese Pensionsanwartschaften und Pensionsansprüche bestehen neben den Rentenansprüchen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Allein anhand der Zahlen der Bilanz zu urteilen, handelt es sich meiner Ansicht nach hier um einen massiven legalisierten Betrug zugunsten eines kleinen privilegierten Personenkreises und zu Lasten der Allgemeinheit.



RBB: https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/zahlenundfakten/finanzen.html
Ich blicke bei "Ertrags- und Aufwandsrechnung" nicht wirklich durch, finde es aber bemerkenswert, dass die (teilweise)  größten Beträge als "Übrige" oder "Sonstige" verborgen gelistet werden. Der RBB hat gar keine "Wertpapieranlagen"? Die "Pensionsrückstellungen" scheinen durchaus deutlich geringer als beim HR...


ähnliches älteres Thema: Hessischer Rundfunk Jahresbericht 2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10857.msg74371.html#msg74371


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2015, 04:24 von Bürger«

K
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Re: Jahresberichte der LRA
#1: 19. November 2015, 16:21
Ich blicke bei "Ertrags- und Aufwandsrechnung" nicht wirklich durch,

Die "Ertrags- und Aufwandsrechnung" ist ein Rechenwerk, welches sich nach Aufbau und Inhalt an der sog. "Gewinn- und Verlustrechnung" orientiert. Die "Gewinn- und Verlustrechnung" ist Bestandteil der kaufmännischen Rechnungslegung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Ich verwende ganz bewusst den Begriff "sich orientieren", weil der RBB als Anstalt des öffentlichen Rechts eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die zu einer handelsrechtlichen Rechnungslegung gesetzlich nicht verpflichtet ist. Die "Gewinn- und Verlustrechnung", an der sich die "Ertrags- und Aufwandsrechnung" orientiert, soll ihrem Sinn nach dazu dienen, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens innerhalb eines Abrechnungszeitraums (in der Regel beträgt dieser ein Kalenderjahr) abbilden. Man darf das Ergebnis dieses Rechenwerks jedoch nicht in dem Sinne verstehen, als habe der RBB ein Guthaben auf seinem Bankkonto, wenn es sich um einen Jahresüberschuss handelt oder ein Negativguthaben auf seinem Bankkonto, wenn es sich um einen Jahresfehlbetrag handelt.

Der RBB hat gar keine "Wertpapieranlagen"?

Die wird er mit Sicherheit haben. Er verschweigt sie jedoch gegenüber der Öffentlichkeit. Hierzu sei aus den Internetseiten von "Medienreform21" zitiert:

Zitat
"Wegen eines fehlenden Jahres-/Geschäftsbericht nach dem Vorbild anderer Rundfunkanstalten können lediglich die sogenannten "aussagefähigen" Zahlen aufgeführt werden. Bei zwei stelligen Millionenbeträgen sieht es der RBB wohl als ausreichend an, nur die ersten drei Stellen nach dem Komma anzugeben. Es ist augenscheinlich für den RBB dasselbe, ob er 17,9€ Millionen Beitragsmehrerträge schreibt oder ob es sich um 17.999.000,00€ handelt. Transparente Darlegung geht anders, zumal es die anderen Rundfunkanstalten, sogar die kleinen, schaffen."

[...]

Vorwort zur Transparenz:

Stellt sich die Frage warum es keine einheitliche Regelung, verbindlich für alle Rundfunkanstalten gibt. Die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge zeigt ja, dass es geht. Zumindest muss es kritisch hinterfragt werden, warum in diesen Punkten keine Einigkeit herrscht, die auch gesetzlich so verankert wurde/wird. Das es geht zeigt der WDR, dort ist das offen legen der Bezüge von Intendanz und Direktion per WDR Gesetz in §41 Abs. 4 geregelt."

Quelle: Medienreform21

Und genau an dieser Stelle befinden wir uns im Zentrum der Transparenzkritik.

Die "Pensionsrückstellungen" scheinen durchaus deutlich geringer als beim HR...

Das sehe ich anders. Die neuesten Zahlenwerte auf der Internetseite des RBB beziehen sich auf das Jahr 2013. (Heute ist der 19.11.2015) Um einen Vergleich ziehen zu können, muss man die entsprechende Position aus dem Jahresbericht 2013 des Hessischen Rundfunks (Seite 86) gegenüberstellen:


Aufwendungen für Altersversorgung RBB 2013: 48.085 TEUR
Aufwendungen für Altersversorgung HR 2013: 46.834 TEUR


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