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  • Verhandlung VG München, 21.01.2015, 11.15 Uhr: 21. Januar 2015

Autor Thema: Verhandlung VG München, 21.01.2015, 11.15 Uhr  (Gelesen 4224 mal)

s
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Verhandlung VG München, 21.01.2015, 11.15 Uhr
Autor: 15. Januar 2015, 13:41

Verhandlung VG München, Mittwoch, 21.01.2015, 11.15 Uhr

80335 München
Bayerstraße 30
Erdgeschoss, Sitzungssaal 6



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Wie lief es?


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Ich war als Zuschauen dabei und habe unter
Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12427.0.html

schon etwas dazu geschrieben. Natürlich Klage abgewiesen.
Kläger meinte zu mir, dass er nicht mehr weitermacht und unter Vorbehalt zahlen wird.

Eventuell meldet sich der Kläger hier nochmal mit Details.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2015, 15:18 von Bürger«

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  • Beiträge: 16
Kurzbericht der Verhandlung

Hallo zusammen,

ich war zeitig dort und hatte so kurz Gelegenheit, noch mit meiner "Vorklägerin" zu sprechen. Diese hatte das Gutachten des Finanzministeriums vorgelgt und trotzdem verloren.

In meiner Verhandlung waren 2 Zuschauer (davon 1 Praktikantin), 5 Richter und 1 Protkollführerin  anwesend. Die Gegenseite war wegen der "Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage" nicht erschienen. Ich habe ebenfalls das Gutachten nachgereicht und meinen Prozess verloren.

Hauptargumente:
Man könne nicht vom Urteil der Popularklage abweichen (und übrigens die nächste Instanz könne dies auch nicht).
Das Gutachten stelle nicht die Rechtslage dar, sondern eine mögliche Zukunft und man müsse sich an die derzeitige Rechtslage halten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 03:32 von Bürger«

S
  • Beiträge: 2.177
Das Gutachten stelle nicht die Rechtslage dar, sondern eine mögliche Zukunft und man müsse sich an die derzeitige Rechtslage halten.

Ja, aber beweist auch, dass die neue Regelung unverhältnismäßig in unsere Grundrechte eingreift.

Das habe ich schon hier gesagt: das allein Gutachten ist keine Begründung für eine Klage, aber eine sehr gute Unterstützung.


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H2O

  • Beiträge: 137
Zitat
Man könne nicht vom Urteil der Popularklage abweichen (und übrigens die nächste Instanz könne dies auch nicht).
Das Gutachten stelle nicht die Rechtslage dar, sondern eine mögliche Zukunft und man müsse sich an die derzeitige Rechtslage halten.

Mal eine einigermaßen ehrliche Antwort und die Bestätigung was schon immer vermutet wurde. Und es knirscht schon im Gebälk ..  >:D

1. Man ist offensichtlich weisungsgebunden
2. Gutachten ja, aber nicht jetzt

Fehlt eigentlich nur noch Aussage, dass die Vorwürfe im Gutachten doch nicht ganz von der Hand zu weisen sind.


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