Der wissenschaftliche Beirat beim BMF hat ein Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ erarbeitet. Aufgrund der technischen Entwicklung sieht der Beirat geänderte Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk. Für ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks empfiehlt er, dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht zu geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.
Zitat von Seite 34 des Gutachtens:
„Bei der Finanzierung durch die Nutzer hat sich der Gesetzgeber auf eine unglückliche Mischform festgelegt.
Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiräge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt.
Anstelle dieser Mischform sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.“
Zur Erhebung von Steuern ist der sogenannte »Beitragsservice« von ARD, ZDF und Deutschlandradio aber nicht berechtigt.