Hallo zusammen,
ich habe momentan extrem viel um die Ohren und daher nicht den Nerv, mich durch so unglaublich viele Threads mit ähnlichem Thema zu schlagen.
Ich wäre euch um eine kurze "Gedankenmitteilung" zum Beispiel dankbar, gerne auch ein Link zu gleicher Thematik.
Angenommener Fall:
A hat vor einiger Zeit regelmäßig Post von der GEZ bekommen und wurde aufgefordert, sich anzumelden. A hat dies nicht gemacht und wurde irgedwann zwangsangemeldet.
Nach einer Beratung am Telefon bei der GEZ und den nicht zufriedenstellenden Zahlungsmöglichkeiten hat A sich dazu entschlossen, eine andere Zahlvariante als vorgeschlagen zu benutzen.
Laut GEZ-Brief hatte A ca. 350€ nachzuzahlen - dazu kommen natürlich die monatlichen 17,98€ (zu zahlen im 3-monats-intervall).
A hat das Formular der GEZ kurzerhand so ausgefüllt, dass nicht in irgendwelchen 3-monats-intervallen o.ä. gezahlt wird sondern jeden Monat 27,98€ (d.h. 17,98€ monatlicher Beitrag und 10€ abstottern der Nachzahlung).
Mehr ist nicht möglich, da sich A im Studium befindet und entsprechend nicht mehr erübrigen kann.
Der GEZ passt das nicht, da diese Zahlungsvariante "nicht unter die staatlich vereinbarten Zahlungsmöglichkeiten fällt". Dies teilt sie auch im Schreiben mit und fordert erneut, einen entsprechenden Zahlungsintervall zu wählen.
A geht darauf nicht ein und zahlt brav weiterhin monatlich 27,98€.
Nun erklärt die GEZ urplötzlich, es wäre eine Ratenzahlung über 50€pro Monat vereinbart worden, und A solle doch bitte zahlen.
A geht nicht darauf ein und zahlt brav weiterhin monatlich 27,98€.
Nun schreibt die GEZ, A wäre der vereinbarten Ratenzahlung nicht nachgekommen und die GEZ tritt daher von der (nicht existenten?) Ratenzahlungsvereinbarung zurück. Sie möchte nun die noch ausstehenden 300€ auf einmal.
Ein Bescheid oder ähnliches (Rechtsbelehrung oder dergleichen) hat A bis heute nicht erhalten.
Wie könnte A in diesem hypothetischen Fall vorgehen?
Grüße
Steve