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Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt nach abgelehnte Widerspruch - Chance vertan?  (Gelesen 12168 mal)

K
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Person A hat eine Bescheid mit Rechtsfolgebelehrung erhalten und innerhalb der 4 Wochen Frist Widerspruch eingelegt, welche abgelehnt worden ist.

Person A überlegt sich nun entweder
1) zu Klagen
2) abwarten, nix tun, es darauf ankommen zu lassen und warten wann/ob die Gerichtsvollzieher kommen (zahlen kann man dann ja zur Not ja immer noch) Hochstwarscheinlich kommt noch eine Gerichtsvollzieher-Besuchs-Gebühr dazu??!
3) Zahlung unter Vorbehalt

Frage.

Ist Punkt  3) denn überhaupt noch möglich. Laut Infos hier im Forum anscheinend nicht mehr, da durch den Bescheid mit Rechhtsfolgebelehrung, gegen den Person A ja auch noch Widerspruch eingelegt hat, das ganze nicht mehr zivilrechtlich machbar ist, sonder eine eben "höher", verwaltungrechtlich, und somit die Chance auf Zahlung unter Vorbehalt endgültig vertan.?! korrekt?

Unter akademie.de ist Person A auf folgendes gestoßen und versteht nun nicht, ob eine Zahlung unter Vorbehalt trotz Widerspruchs doch möglich ist:
Zitat
6. Kann ich nach Zahlungsaufforderung wegen Rundfunkbeitrag neben Zahlung unter Vorbehalt auch zusätzlich oder alternativ Widerspruch einlegen bzw. klagen?   

"...Wenn die Rechtsprofis vom Beitragsservice (GEZ) den Bürger per Zahlungsaufforderung statt einen echten Beitragsbescheid in die Wüste schicken wollen, darf diese Verwaltungstaktik der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht zulasten des Bürgers gehen. Der so verwirrte Bürger weiß deshalb nicht, was nun eigentlich rechtlich gilt und was zu unternehmen ist. Der Bürger darf daher zivilrechtlich seine Zahlungen unter Vorbehalt stellen. Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben..."

Ist dies so zu verstehen, daß man "unaufgefordert" einen Widerspruch hätte einlegen sollen, in der Zeit als lediglich Zahlungsaufforderungen ohne Rechtsfolgebelehrung ins Haus geflattert sind?

Danke.


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P
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Steht auf dem Bescheid "Bescheid" drauf und es gibt eine Rechtsbelehrung so ist das Ganze im Verwaltungsverfahren angelangt.

Das was da bei akademie.de steht unter Punkt 6 bezieht sich auf die "Zahlungsaufforderungen" wo deutlich das Wort "Bescheid" fehlt und auch keine Rechtsbelehrung dabei ist. -> Dann kann der Bürger bei dieser unter Vorbehalt zahlen -> oder gegen diese einfache Forderung ebenso Widerspruch erheben/klagen. -> normal müsste dass dann ja nicht vor einem VG landen.

Person A spricht laut Aussage aber von einen Bescheid? -> kein Vorbehalt mehr möglich

Zitat
welche abgelehnt worden ist.

PersonX hat dazu noch eine Frage, welche Form der Ablehnung wurde bei der Person A benutzt?
Falls möglich bitte den Betreff angeben, das sollte ausreichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2015, 13:08 von PersonX«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Der Bürger darf daher zivilrechtlich seine Zahlungen unter Vorbehalt stellen.
Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen [...]

Ich verstand und verstehe es so:
Solange nur "uneindeutige" Schreiben ohne ersichtlichen Verwaltungscharakter ergehen, kann sich Bürger entscheiden, ob er dies
a) nicht als Verwaltungsakt erkennt, sondern als zivilrechtliche Forderung
    und damit die Zahlung ggf. unter Vorbehalt stellen
oder ob er dies
b) als Verwaltungsakt erkennt und entsprechend Widerspruch einlegt
   (in diesem Falle dann aber theoretisch die Zahlung nicht unter Vorbehalt stellen könnte).


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  • Beiträge: 3.232
Bei Zahlung unter Vorbehalt wird lediglich gezahlt in der Hoffnung, dass irgendwann das Geld vom Beitragsservice oder örR zurückgezahlt wird. Die haben aber kein Geld zum Zurückzahlen,  die verpulvern das Geld, sobald es auf deren Konto ist. Klagen muss man dann trotzdem irgendwann, ein abgelehnter Widerspruch berechtigt nicht, die Beiträge von denen zurückerstattet zu bekommen. Also kann man das Geld auch direkt einbehalten und den einzig richtigen Weg einschlagen:
Zahlung einstellen
Festsetzungsbescheid abwarten
Widerspruch einlegen
Widerspruchsbescheid abwarten
Klage einreichen
Warten und das Geld selbst verpulvern  ;D (oder alternativ aufs Sparbuch legen)

Wenn örR weiterhin gefüttert wird, ändert sich garantiert nichts. Nur Zahlung einstellen kann etwas bewirken, Geld bekommen die nur, wenn vernünftige Gesetze vorhanden sind und örR sich selbst an die gesetzlichen Vorgaben hält.


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K
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PersonX hat dazu noch eine Frage, welche Form der Ablehnung wurde bei der Person A benutzt?
Falls möglich bitte den Betreff angeben, das sollte ausreichen.

Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsfolgebelehrung -> Person A legte vorsorglich Widerspruch ein

-> Person A erhielt eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheids mit 2 Unterschriften.

Ist das die Antwort auf die Frage von Person X?

Vielen Dank, Person X!


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  • Moderator++
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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Wenn örR weiterhin gefüttert wird, ändert sich garantiert nichts. Nur Zahlung einstellen kann etwas bewirken, Geld bekommen die nur, wenn vernünftige Gesetze vorhanden sind und örR sich selbst an die gesetzlichen Vorgaben hält.

...genau auch meine Einstellung zu dem ganzen Thema --> Ar... zusammen kneifen, Zahlung einstellen, Rechtsmittel ausnutzen UND untereinander helfen!
Es müssen nur genug den Mut dazu haben, dann braucht es keine Demonstrationen, Runde Tische und Wir-sind-das-Volk-Rufe.
Einfach den Geldhahn zudrehen und die Bürger ausreichend informieren um mehr dazu zu bewegen Ihr Recht durchzusetzen.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

P
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Zitat
-> Person A erhielt eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheids mit 2 Unterschriften.

Irgendwas ist falsch,

A -> Es sei ein "Widerspruchsbescheid" mit 2 Unterschriften -> am Betreff erkennbar
B -> Es sei ein x-beliebiges Schreiben mit 2 Unterschriften -> es fehlt das Wort Widerspruchsbescheid

C -> eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheid? 
Das C gibt es aus Sicht von PersonX so nicht -> es bleiben A oder B
Es sei es sollte so lauten
eine Zurückweisung als Ablehnung mittels Widerspruchsbescheid mit 2 Unterschriften -> dann wäre es wie A

 

 


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K
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Zitat
-> Person A erhielt eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheids mit 2 Unterschriften.

Irgendwas ist falsch,

A -> Es sei ein "Widerspruchsbescheid" mit 2 Unterschriften -> am Betreff erkennbar
B -> Es sei ein x-beliebiges Schreiben mit 2 Unterschriften -> es fehlt das Wort Widerspruchsbescheid

C -> eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheid? 
Das C gibt es aus Sicht von PersonX so nicht -> es bleiben A oder B
Es sei es sollte so lauten
eine Zurückweisung als Ablehnung mittels Widerspruchsbescheid mit 2 Unterschriften -> dann wäre es wie A

Hallo Person X


Die Betreffzeile lautet: Widerspruchsbescheid des Rundfunk XY

Sehr geehrte Person A,
Ihren Widerspruchs gegen den Gebühren-/Beitragbescheids des Rundfunk XY vom xx.xx.xx weisen wir zurück.

Sie wenden sich gegen die Festsetzung der Rundfunkbeiträge.
Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.

usw. usf.

Dieser Schrieb umfasst 6 Seiten und ist am Ende mit 2 Unterschriften versehen.




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s
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Zitat
-> Person A erhielt eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheids mit 2 Unterschriften.

Irgendwas ist falsch,

A -> Es sei ein "Widerspruchsbescheid" mit 2 Unterschriften -> am Betreff erkennbar
B -> Es sei ein x-beliebiges Schreiben mit 2 Unterschriften -> es fehlt das Wort Widerspruchsbescheid

C -> eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheid? 
Das C gibt es aus Sicht von PersonX so nicht -> es bleiben A oder B
Es sei es sollte so lauten
eine Zurückweisung als Ablehnung mittels Widerspruchsbescheid mit 2 Unterschriften -> dann wäre es wie A

Hallo Person X


Die Betreffzeile lautet: Widerspruchsbescheid des Rundfunk XY

Sehr geehrte Person A,
Ihren Widerspruchs gegen den Gebühren-/Beitragbescheids des Rundfunk XY vom xx.xx.xx weisen wir zurück.

Sie wenden sich gegen die Festsetzung der Rundfunkbeiträge.
Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.

usw. usf.

Dieser Schrieb umfasst 6 Seiten und ist am Ende mit 2 Unterschriften versehen.

Dieser Seite mit den zwei Unterschriften müsste eine weitere Seite folgen, mit der Rechtsbehelfsbelehrung,
das gegen diesen Widerspruchsbescheid die evtl.Klage am VG xx zu richten ist.


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  • Cry for Justice
Person A überlegt sich nun entweder
1) zu Klagen
2) abwarten, nix tun, es darauf ankommen zu lassen und warten wann/ob die Gerichtsvollzieher kommen (zahlen kann man dann ja zur Not ja immer noch) Hochstwarscheinlich kommt noch eine Gerichtsvollzieher-Besuchs-Gebühr dazu??!
3) Zahlung unter Vorbehalt
1) kann man machen , man kann es aber auch sein lassen
2) die meiner Meinung nach effektivste Variante : diese gierigen Bettler gegen die Wand laufen lassen
Ist sich Person A sicher  :laugh: den Widerspruchsbescheid auch tatsächlich erhalten zu haben ?  ;D
Den Gerichtsvollzieher bitte nicht überbewerten und entsprechend selbstbewusst entgegen treten !
3) das Dümmste was man machen kann (sorry , ist aber leider so)
Im übrigen macht sich Person A viel zu viel Gedanken , das sind diese Gauner der übelsten Sorte nicht wert. Auch ist das eigene Gewissen und ein gesundes Gefühl für Gerechtigkeit immer noch stärker und mächtiger im Umgang mit deren kuriosen Ansichten von Recht.
Ein paar klare und vor allem nicht weich gespülte Worte im Widerspruchsschreiben sowie gegenüber dem Gerichtsvollzieher bewirken mehr als das unnötig aufwendige Ankämpfen mit x Paragraphen und ewig langen Gesetzestexten. Räuber verstehen nur eines : Den Entzug der Beute oder eine aufs M....mit harten unmissverständlichen Worten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2015, 15:29 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

K
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Person A überlegt sich nun entweder
1) zu Klagen
2) abwarten, nix tun, es darauf ankommen zu lassen und warten wann/ob die Gerichtsvollzieher kommen (zahlen kann man dann ja zur Not ja immer noch) Hochstwarscheinlich kommt noch eine Gerichtsvollzieher-Besuchs-Gebühr dazu??!
3) Zahlung unter Vorbehalt
1) kann man machen , man kann es aber auch sein lassen
2) die meiner Meinung nach effektivste Variante : diese gierigen Bettler gegen die Wand laufen lassen
Ist sich Person A sicher  :laugh: den Widerspruchsbescheid auch tatsächlich erhalten zu haben ?  ;D
Den Gerichtsvollzieher bitte nicht überbewerten und entsprechend selbstbewusst entgegen treten !
3) das Dümmste was man machen kann (sorry , ist aber leider so)
Im übrigen macht sich Person A viel zu viel Gedanken , das sind diese Gauner der übelsten Sorte nicht wert. Auch ist das eigene Gewissen und ein gesundes Gefühl für Gerechtigkeit immer noch stärker und mächtiger im Umgang mit deren kuriosen Ansichten von Recht.


Danke tokiomotel,

Vielleicht macht sich Person A tatsächlich zu viel Gedanken. Freunde von Person A, nämlich Person B und Person C, habe einfach ALLE Briefe ignoriert. Nichteinmal geöffnet und direkt in die Papiertonne. Bis jetzt sind beide noch auf freiem Fuße und Gerichtsvollzieher war, so wie es aussieht, auch noch nicht zu Besuch.  :laugh:

Und ja, am Briefkasten von Person A kommt ja auch jeder ran. Die Kinder erlauben sich auch gerne mal einen Jux, und fischen einfach Briefe aus den Briefkästen. Da kann auch schon mal ein Widerspruchbescheid dabei sein. :laugh:


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  • Beiträge: 3.232
Da inzwischen immer mehr Bürger keine Lust mehr auf diesen Karnevalsverein haben, kommen die Gerichtsvollzieher nicht mehr mit ihrer Arbeit hinterher. Sollte dennoch ein Gerichtsvollzieher soviel Muße haben, Person A zu belästigen, sollte Person A wissen, wie mit dieser Zwangsvollstreckung umzugehen ist. Dazu gibt es hier im Forum schon detailierte "Anleitungen". Stichworte: "Eilrechtschutz", "Eilantrag". Die Kosten für den Gerichtsvollzieher von ca. 30 Euro kämen im Falle des falschen Umgangs mit ihm oder dem Eilrechtschutz auf die Beitragssumme obendrauf.

Hier das Thema im Forum:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


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P
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Okey, ein richtiger Widerspruchsbescheid -> wenn die Rechtsbelehrung dabei ist und Person A mal von dem Nachweisgehalt der Einfachpost abgesehen weiter machen will.
 
PersonX würde in so einem Fall Klage, der Streitwert liegt wahrscheinlich noch unter 500,-€, einreichen, wobei Kosten in Höhe von wahrscheinlich 105,-€ entstehen. Die Klage ist zunächst nur zur Fristwahrung innerhalb 1 Monat nach Bekanntgabe ohne weiter führende Begründung, aber mit der entsprechenden Information dass diese nachgereicht wird und der Bitte um eine entsprechende Frist auszuführen.
In der ersten Instanz wird das dann aus aktuell offenen Verfahren ehr nicht mehr entschieden sondern wahrscheinlich ruhend gestellt. Bis es soweit sein dürfte gehen Monate ins Land. Der GV bleibt dafür außen vor.
Sollte das Verfahren verloren gehen, kommen zu den 105,-€ noch weitere Kosten dazu, insbesondere Schreibauslagen etc. etc. der Gegenseite -> dafür gibt es dann aber die Berufung mit 2., dann Bundersverfassungsgericht, sollte das auch ablehnen ;-) dann geht es zum nächsten, es kann ja sein, dass es nicht in Deutschland entschieden wird.

Oder Option 2 es wird geprüft, ob das VG überhaupt zuständig ist, weil dieses ja keine verfassungsrelevanten Sachen entscheiden können. Dazu wäre zu prüfen und zu lesen was bei
http://ich-zahle-keinen-rundfunkbeitrag.de/2014/11/18/unzustaendigkeit-amtsgerichte-zpo/

steht, und eine Person A müsste dann verstehen, wie Sie dabei dann vorgehen könnte.
PersonX ist noch dabei zu verstehen, wie das funktionieren soll, kann es aber selber noch nicht erklären und auch noch nicht, wie es dann laufen müsste.


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Zitat
-> Person A erhielt eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheids mit 2 Unterschriften.

Irgendwas ist falsch,

A -> Es sei ein "Widerspruchsbescheid" mit 2 Unterschriften -> am Betreff erkennbar
B -> Es sei ein x-beliebiges Schreiben mit 2 Unterschriften -> es fehlt das Wort Widerspruchsbescheid

C -> eine Zurückweisung des Widerspruchsbescheid? 
Das C gibt es aus Sicht von PersonX so nicht -> es bleiben A oder B
Es sei es sollte so lauten
eine Zurückweisung als Ablehnung mittels Widerspruchsbescheid mit 2 Unterschriften -> dann wäre es wie A

Hallo Person X


Die Betreffzeile lautet: Widerspruchsbescheid des Rundfunk XY

Sehr geehrte Person A,
Ihren Widerspruchs gegen den Gebühren-/Beitragbescheids des Rundfunk XY vom xx.xx.xx weisen wir zurück.

Sie wenden sich gegen die Festsetzung der Rundfunkbeiträge.
Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.

usw. usf.

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Dieser Seite mit den zwei Unterschriften müsste eine weitere Seite folgen, mit der Rechtsbehelfsbelehrung,
das gegen diesen Widerspruchsbescheid die evtl.Klage am VG xx zu richten ist.

Edith:
Korrekt! Hat Person A vergessen zu erwähnen. Sorry!  So ist es @spreefischer.  Am Ende des Schreibens folgt die Rechtsbehelfsbelehrung mit der Option gegen diesen Widerpruchsbescheid innerhalb 4 Wochen am VG zu klagen. Person A hat demnach nur noch einige Tage Zeit dies fristgerecht zu tun.


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Option gegen diesen Widerpruchsbescheid innerhalb 4 Wochen am VG zu klagen. Person A hat demnach nur noch einige Tage Zeit dies fristgerecht zu tun.
Wobei die Frist mit dem Datum der Bekanntmachung, also der Zustellung beginnt, nicht mit dem auf dem Widerpruchsbescheid angegebenem Datum (welches sogar häufig sehr vom denjenigen der Zustellung abweicht, so dass durchaus eine vorsätzliche Vertuschung des Datums und einer damit einhergehenden Verunsicherung angenommen werden darf).

Siehe dazu
Thema: Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Thema: Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html

Thema: Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg66933.html#msg66933


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