In "normal" wirtschaftenden Unternehmen werden Pensionsansprüche gekürzt, wenn die "Not" dazu da ist, etwa Geld fehlt oder der Umsatz einbricht. In der Regel läßt sich die bestehende Altersversorgung kündigen und eine neue, schlankere vereinbaren. Wurde schon oft so gemacht.
Hier, beim ö.-r.R. geht es ja vielleicht darum, die bestehenden AV-Regeln auf ein vernünftiges Maß zurückzufahren. Müsste beim ö.-r.R. doch auch gehen. Oder sind die Regeln beim ö.-r.R. in Beton gegossen?
Aber beim ö.-r.R. ist ja alles anders.
Zahle ich meine Stromrechnung nicht, bekomme ich den Strom abgestellt.
Zahle ich meine GEZ-Rechnung nicht, bekomme ich den angeblich möglichen Nutzen-Vorteil nicht abgestellt. Schade. Wäre so einfach. Für Alle.
VG rave