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Autor Thema: Widerspruchsbescheid erhalten - Macht es für Person A noch Sinn ??  (Gelesen 8882 mal)

H
  • Beiträge: 6
Hallo Community,

Person A hat pünktlich zum 1.Dezember eine Antwort auf seinen zweiten Widerspruchsbescheid bekommen. Das Ganze enthält wieder zig Textbausteine die den Widerspruch von Person A zurückweisen.

Wie soll es jetzt weiter gehen ? Macht denn eine Klage, mal realistisch gesehen, überhaupt Sinn (außer das Widerstand geleistet wird natürlich) ?

Der Widerspruch ist im Anhang zu finden.

Person A hat nicht die Zeit sich den halben Tag und das Tagelang mit dem Thema so auseinander zu setzen wie es wahrscheinlich sein müsste. Der Anwalt von Person A möchte alleine für ein erstes Beratungsgespräch 190€. Sehr viel billigere wird es in Person A´s Umgebung nicht geben. Prozesskostenhilfe wird Person A nicht kriegen da sie nicht unter die Niedrigverdiener fällt (was aber nicht heißt das hunderte Euro für eine wahrscheinlich negative Klage im Sinne von Person A übrig sind).
Die Versicherung von Person A würde sich, im Falle eines Abschlusses einer Rechtsversicherung, an solch einer "aussichtslosen Klage" nicht beteiligen, daher fällt der Weg auch raus.

Aktuell ist sogar ein kleiner Artikel dazu in der Bild am Sonntag.

Es gab in letzter Zeit, wenn Person A das richtig mitbekommen hat, nur negative Urteile, daher die Frage für Person A an die Community:

Würdet Ihr hier weiter machen? Würdet Ihr Klagen? Was genau hat Person A da zu erwarten, besonders kostentechnisch ? Wahrscheinlich wird noch etwas Zeit ins Land gehen, dann muss ein Anwalt eingeschaltet werden und in letzter Instanz wird Person A, vermutlich, trotzdem zahlen müssen.

Auch wenn es sicher viele Beiträge gibt wo solche Sachen behandelt werden kommt für Person A keine richtige Klarheit auf.

Person A tendiert eher dazu das erste Angebot der GEZ anzunehmen und dann zu schauen, was passiert.

Für ein paar kurze Antworten und Meinungen wäre Person A dankbar und wünscht trotzdem schon mal ein paar schöne Weihnachtstage.

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2015, 18:39 von Bürger«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Hallo Hossi,


Zitat
Wie soll es jetzt weiter gehen ? Macht denn eine Klage, mal realistisch gesehen, überhaupt Sinn (außer das Widerstand geleistet wird natürlich) ?
Ernsthaft? A hat widerstand geleistet und im Vorfeld gedacht, dass es leicht sein wird sich gegen diese Abzocke zu wehren!??? Sinn macht es insoweit, da A nicht alleine bist! Es sind viele die diese Ungerechtigkeiten nicht hinnehmen können! Wo soll das denn hinführen?

Die Zeit und die Lust haben Viele nicht! Aber würde Person A tatsächlich lieber sein Leben lang für Propaganda, etc. zahlen wollen?
Einen Anwalt ist vorerst doch gar nicht notwendig"! A sollte erst einmal eine kurze KLage aufsetzen - mit einer Fristverlängerung für eine spätere Begründung auf Grund der enormen Komplexität der Sache!
(btw: Person K würde sich schwerpunktmäßig auf  "Gewissengründen" auf Grund der unwiderruflichen und immer noch ausgestrhlten Falschmedungen, beziehen! - Da haben die Richter lange dran zu "knacken"... Ist aber nur eine Meinung!)

Bild am Sonntag.... ah ja!? Toll! ...verschon mich bitte! Ich hab genug Sorgen!
Zitat
Es gab in letzter Zeit, wenn Person A das richtig mitbekommen hat, nur negative Urteile, daher die Frage für Person A an die Community:
Was erwartet Person A? Man klagt bei Verwltungsgericht und schon ist alles okay? Verwaltungs- ist nicht Verfassungsgericht!
Die VwG KÖNNEN doch gar nicht über, bzw. für  die Verfassung urteilen !

Zitat
Würdet Ihr hier weiter machen? Würdet Ihr Klagen? Was genau hat Person A da zu erwarten, besonders kostentechnisch ?
Ja! / Ja! / ..in der ersten Instanz (VwG) ca. € 105,-

 
Zitat
...und in letzter Instanz wird Person A, vermutlich, trotzdem zahlen müssen
...vermutlich? Oder vielleicht wird es nicht so kommen?
Schon mal die Desertation von Anna Terschüren gelesen?
Oder die Berichte über die Falschmeldungen (kann man wahrhftig schon mit Kriegshetze vergleichen)?

Zitat
Auch wenn es sicher viele Beiträge gibt wo solche Sachen behandelt werden kommt für Person A keine richtige Klarheit auf.
...keine Klarheit? Für Person K ist das glasklar! Da muss ich noch nicht einmal lesen!
Oder meint A jetzt das Prozedere der Klagen ect...?

Zitat
Person A tendiert eher dazu das erste Angebot der GEZ anzunehmen und dann zu schauen, was passiert.
das wäre ein großer Verlust für die Gemeinschaft der Ehrlichen und der mühsamen Erwerbstätigen! ...ein ganz grosser Fehler!
Ein Sieg dagegen für die GEZ, ihre Pensionskassen und habgierige Intendaten, nebst Politiker!!
Schlechteste Wahl!

Person K hat auch schon Durchhänger gehabt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12332.new;topicseen#new

Gönn Dir mal ein paar Auszeit-Tage und starte dann neu durch! Du bist doch nicht Allein...   ;)
(alleine würde ich auch aufgeben - aber gemeinsam schaffen wir das!)
..schöne Wheinachten!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2014, 17:25 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Beiträge: 3.237
Viele hier im Forum beschäftigen sich schon lange intensiv mit dem Thema RBStV, was da zutage kommt lässt einen die Haare zu Berge stehen. Jeder Person wie Hossi und seinen Freunden kann man nur raten, Widerstand zu leisten. Nur weil man keine Zeit hat und in Arbeit ertrinkt, bedeutet das nicht, dass die Welt da draussen in Ordnung ist. Es gibt sicherlich bessere Möglichkeiten, sein Geld auszugeben, aber eine Klage ist eine gute Investition. Ich habe jetzt auch nicht die Zeit, dir alles zu erklären, aber so ist es wirklich.


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s
  • Beiträge: 516
Die Zeit und die Lust haben Viele nicht! Aber würde Person A tatsächlich lieber sein Leben lang für Propaganda, etc. zahlen wollen?

Das wird sich letztendlich nur für gaaaanz wenige vermeiden lassen.

Selbst wenn die aktuelle Regelung in Karlsruhe gekippt wird, kommt als Ersatz eine andere. Ich rechne am Ende mit einer Kopfpauschale.
Ob die erfolgreichen Kläger dann so glücklich damit sind, statt für eine Wohnung 17,98 für zwei Personen 2*8,99 zu zahlen, wage ich zu bezweifeln.


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A
  • Beiträge: 38

Würdet Ihr hier weiter machen? Würdet Ihr Klagen? Was genau hat Person A da zu erwarten, besonders kostentechnisch ? Wahrscheinlich wird noch etwas Zeit ins Land gehen, dann muss ein Anwalt eingeschaltet werden und in letzter Instanz wird Person A, vermutlich, trotzdem zahlen müssen.


Widerstand ist alternativlos.

Warum ?

Weil diejenigen, die sich diesen Staat zur fetten Beute machen, nicht einfach stoppen werden mit dem Abgreifen von monatlich 17 Euro, weil ihnen das Intendantengehalt von 376.000 Euro im Jahr (Tom Buhrow) nicht ausreichen wird, weil sie sich mit Volksverblödung a la Mainz bleibt Mainz wie es singt und lacht und Desinformation durch Meibritt Illner oder einen anderen ihrer Handlanger nicht zufrieden geben werden.

Jedes System ist in Entwicklung, und das heisst, es wird teurer, das Intendantengehalt wird steigen, die Desinformation und Propaganda wird zunehmen.
Die Methoden mit denen Bürger gemaßregelt werden, die auf ihrer Freiheit bestehen, die informieren oder die das Schutzgeld nicht berappen, oder die die Straftaten der Akteure, wie die Veruntreuung von Beitragsgeldern für Kurt Becks Geburtstagsfeier, beim Namen nennen, werden verschärft.

Irgendwann gehts dir dann ans nackte Überleben, deshalb verweigere lieber jetzt die Zahlung und grab den Tätern damit die Finanzierung ab, solange es noch möglich ist.

Ja, ich würde klagen und werde klagen, statt freiwillig von meinem erarbeiteten Geld Tom Buhrow, Kurt Beck und Markus Lanz durch Rundfunkbeiträge ein Luxusleben zu finanzieren und ihnen eine Bühne zu finanzieren, die sie nutzen, um zu desinformieren und um politische Gegner wie Frau Wagenknecht unverschämt und rücksichtslos zu behandeln.


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Z
  • Beiträge: 1.552
Die Frage ist eher: Kann man sich 105 Euro leisten, um die Sache aufzuhalten?
Die Hoffnung ist: Ruhendstellung des Verfahrens bis höchstrichterlichen Entscheidung bei anderen.
Dann hat es nichts gekostet, wenn man ganz doll Pech hat (und ganz Deutschland auch...) 105 Ocken zusätzlich.
Ansonsten: Zahlen und beim nächsten Bescheid das Prozedere erneut, streut Sand ins Getriebe und kostet einen dann Säumniszuschläge, weil man sich nicht auf dem Rechtsweg dagegen wehrt.
Das wäre zumindest ein bezahlbarer Aufwand, um gegen das Rundfunksystem zu opponieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2014, 14:52 von Uwe«

H
  • Beiträge: 6
Die Frage ist eher: Kann man sich 105 Euro leisten, um die Sache aufzuhalten?
Die Hoffnung ist: Ruhendstellung des Verfahrens bis höchstrichterlichen Entscheidung bei anderen.
Dann hat es nichts gekostet, wenn man ganz doll Pech hat (und ganz Deutschland auch...) 105 Ocken zusätzlich.
Ansonsten: Zahlen und beim nächsten Bescheid das Prozedere erneut, streut Sand ins Getriebe und kostet einen dann Säumniszuschläge, weil man sich nicht auf dem Rechtsweg dagegen wehrt.
Das wäre zumindest ein bezahlbarer Aufwand, um gegen das Rundfunksystem zu opponieren.

Hi,

das einem viele Mut machen finde ich schon absolut super. Kleine Frage, woher kommen diese mehrfach erwähnten 105 Euro ? Ist das so ein Standardbetrag ?
Und was ist genau gemeint mit: "Zahlen und beim nächsten Bescheid das Prozedere erneut...."

Also einmal den Beitrag zahlen  (17...Euro?) und dann wieder abwarten ? Person A hat ja durch die lange Zeit gut 400 Euronen angehäuft, soll das dann ignoriert werden ?

Person A hat ja mit dem einreichend er Klage noch bis 01.01.2015 Zeit theoretisch da der Brief am 01.12.2014 ankam.

Also würde Person A sich sicher freuen wenn noch ein paar Ratschläge gepostet werden würden.

Der Community wünscht man schon mal frohe Feiertage.

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2015, 18:38 von Bürger«

C
  • Beiträge: 173
...das einem viele Mut machen finde ich schon absolut super. Kleine Frage, woher kommen diese mehrfach erwähnten 105 Euro ? Ist das so ein Standardbetrag ? ....
Siehe dazu diesen Tröt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

  • Beiträge: 3.237
105 Euro sind die Gerichtskosten in der ersten Instanz. Da in der ersten Instanz das Verwaltungsgericht nicht über die Verfassungsmäßigkeit des RBStVs urteilen kann, wird die Klage normalerweise verloren. Es besteht aber auch die Möglichkreit, dass die Klage bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen ruhend gestellt wird. Bis dahin brauchen keine Beiträge gezahlt werden. Nur wenn die Klage verloren wird, ist der angehäufte Betrag zu bezahlen oder Berufung wird eingelegt in die nächsten Instanz. Wenn aber der angehäufte Betrag bezahlt wird, kann das ganze von vorne beginnen:
Zahlung einstellen
Beitragsbescheide widersprechen
gegen den Widerspruchsbescheid neue Klage mit neuen Argumenten einreichen.

Damit wird das System solange boykottiert, bis die Herren Politiker mal endlich vernünftige Mediengesetze verabschieden, ohne Zwang für alle. Hier wurde inzwischen sehr gut festgestellt, dass örR nicht frei ist. Mit Zwangsbeiträgen wird örR auch nicht frei, deshalb kann man auf örR in der jetzigen Form gut verzichten. Wer freie Presse will, informiert sich  wo er möchte, wer örR braucht, schließt ein Abo ab. Wenn Politiker ihre Propaganda und Meinungsmache senden wollen, sollen sie das in einem offiziellen Politikerkanal tun, aber nicht versteckt im örR, der dafür nicht geschaffen wurde. Eigentlich sollte örR über die Machenschaften der Politiker berichten, aber das tut örR nicht, weil örR nunmal nicht unabhängig ist.


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hallo.

Da ich mich selber gedanklich mit einer fiktiven Situation beschäftige, dass eine Person F damit rechnet, dass sie entweder nach ihrem Wiederspruch gegen den 1. Bescheid nix mehr von denen hört, oder sie auch irgendwann einen ähnlich oder identisch formulierten negativen Widerspruchsbescheid zu ihrem Wiederspruch zu bekommt, und dann beim VG dagegen klagen würde:

Wäre ein fiktiver negativer Wiederspruchsbescheid an Person F (so ähnlich wie dieser oben genannte) überhaupt rechtskräftig, wenn der Brief mit Briefkopf vom Beitragsservice ("Abteilung Recht und Personal") verschickt wird, im Text selbst aber vom NDR die Rede ist? Oder gilt das nur für die Beitragsbescheide? Gab's da nicht ein Urteil vom VG Tübingen, oder bringe ich da was durcheinander?

Über eine kurze Antwort dazu und ggf. einen Link zu passenden Beiträgen dazu würde ich mich freuen.

Und Klagen macht meiner Meinung nach schon aus dem Grund Sinn, weil da bei jeder Klage eine Menge "Schmodder" aus dem Dunklen ans Tageslicht befördert wird, z.B. wie einfach und häufig Rechtsbeugung in Deutschland funktioniert, solange die Lobby dafür groß und mächtig genug ist, wie viele Richter voneinander abschreiben und wie abhängig Richter in Wirklichkeit sind, dass man vor Gericht nicht Recht sondern ein Urteil bekommt, wie die Rundfunk-Beiträge m.E. unrechtmäßig für sinnloses Zeug vergeudet werden etc.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

P
  • Beiträge: 377
Es geht primär darum, anhaltend Sand in das Getriebe zu streuen. Dies verfehlt seine Wirkung nicht, dauert aber etwas. Wenn viele den Bescheiden widersprechen, den Rechtsweg einschlagen,
den Gerichtsvollzieher kommen lassen, dann schafft das System das nicht mehr. Einige Verwaltungsgerichte sind jetzt schon mehr als überlastet.

Und das Praktische ist, dass man jedem Bescheid separat widersprechen kann. Dann geht das Ganze wieder von vorne los... Es ist noch lange nicht zu Ende mit dem Widerstand.

Und genau deswegen macht es für Person A, Person A2, Person A3 .... Person A 20 Mio Sinn zu widersprechen, zu klagen, zu verzögern usw... usw....

LG Peli


Ps. Meine 83 jährige Mutter hat schon gegen drei Bescheide widersprochen und Klage beim VG eingereicht (sie soll 17,98 zahlen, obwohl sie nur Radio hört), bei mir sind es
      drei Widersprüche, die Klage wird folgen und der Gerichtsvollzieher darf dann auch gerne kommen, wenn er mag


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  • Beiträge: 3.237
@Frei:
Ich glaube nicht, dass es hilft, sich auf Formfehler zu berufen, es sie denn, man ist Experte oder kann einen Experten zu rate ziehen. Letztendlich wird rückwirkend ein formvollendeter Bescheid ausgestellt, dann ist nichts gewonnen.


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... Letztendlich wird rückwirkend ein formvollendeter Bescheid ausgestellt, dann ist nichts gewonnen.
...ausser Zeitgewinn, und dass der Vollzugsbehörde (GV + Gerichte) die Augen über die illegalen Machenschaften des BS/LRA geöffnet werden.
Meine Ansicht:
Da es sich bei formellen Fehlern um nicht heilbare Mangel handelt, können/dürften die Bescheide auch nicht rückwirkend neu erstellt werden (wg Nichtigkeit des Verwaltungsaktes). Vielmehr müsste der gesamte Verwaltungsakt mit allen dazugehörigen Bescheiden, Mahnungen und Ankündigungen von neuem gestartet werden. ->sehr viel Zeitgewinn.
Nicht nur daran werden die irgendwann in Arbeit ersticken, auch wenn es darum geht, dass diverse Schreiben nachweislich zugestellt werden müssen, werden die noch viel mehr Probleme bekommen.

Klar, irgendwann werden die es raffen, wie formvollendete Schreiben/Verwaltungsakte zu sein haben ...aber die begreifen und lernen ja nur seeeehr seeehr langsam.


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B
  • Beiträge: 95
Interessant ist, dass die Beitragsbescheide 2 Absender im Kopf tragen: Links die Sendeanstalt, rechts der BS. Die freundlichen Grüsse am Ende kommen wiederum von der Rundfunkanstalt, allerdings ohne einen konkreten Namen.
Ist das nun so i. O.?
Sorry für die Frage, wurde bestimmt schon irgendwo geschrieben, aber ich finde nichts.

Parallel dazu habe ich ebenso vor wenigen Tagen den (natürlich) ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten. Hier ist der Absender der BS, Betreff ist "Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks", unterzeichnet: MfG SWR, i. A. 2 echte Unterschriften. Also hier verstehe ich es selbst nicht: Absender ist BS, Unterzeichner 2 Vertreter des SWR? Oder sind diese vom BS und i. A. des SWR?

Für eine Antwort bin ich natürlich sehr dankbar.


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Bitte Änderung in meinem Beitrag beachten:

Interessant ist, dass die Beitragsbescheide 2 Absender im Kopf tragen: Links die Sendeanstalt, rechts der BS. Die freundlichen Grüsse am Ende kommen wiederum von der Rundfunkanstalt, allerdings ohne einen konkreten Namen.
Ist das nun so i. O.?
Sorry für die Frage, wurde bestimmt schon irgendwo geschrieben, aber ich finde nichts.

Parallel dazu habe ich vor wenigen Tagen einen (natürlich) ablehnenden Widerspruchsbescheid gesehen. Hier ist der Absender der BS, Betreff ist "Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks", unterzeichnet: MfG SWR, i. A. 2 echte Unterschriften. Also hier verstehe ich es selbst nicht: Absender ist BS, Unterzeichner 2 Vertreter des SWR? Oder sind diese vom BS und i. A. des SWR?

Für eine Antwort bin ich natürlich sehr dankbar.


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