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Autor Thema: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?  (Gelesen 16731 mal)

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Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Autor: 20. Dezember 2014, 23:00
Liebe Freunde,

Person X ist mitten im Geschehen und wartet nach nicht beantwortetem Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch den BS nun auf den gelben Brief vom GV bzw. einen Widerspruchsbescheid. Je nach Ablauf wird der nächste Schritt die Klage bzw. der Versuch das Vollstreckungsersuchen beim GV/Stadt anzuzweifeln und zur Rückgabe an den BS zu bewegen. Wenn das nicht funktioniert, wird Eilrechtsschutz beantragt. Die Klage wird am Ende unausweichlich sein. Wie man hier erfährt, wird diese sowieso in der ersten Instanz scheitern. Die Kosten dafür sind für Person X bis hierher noch verkraftbar, die sie gerne gegen dieses Lügenmonstrum aufbringt.

Was passiert dann aber weiter?

1. Wird generell bei ordentlich begründeter Klage Berufung zugelassen?
2. Muss sofort der Streitwert nach dem Verfahren in der 1. Instanz gezahlt werden?
3. Wie geht es für einen denn dann weiter? In den höheren Instanzen gilt ja dann Anwaltszwang. Also einen suchen, der das macht? Kann man sich einer Klage in höherer Instanz anschließen? Welche Kosten kommen auf einen zu?

Am Ende wird man als Einzelner eh nichts erreichen, sondern kann nur die Zahlung verzögern (der Plan von Person X), bis

A. endgültig entschieden ist, ob der Beitrag in der jetzigen Form rechtmäßig ist (und das ist er ja nicht). Das wird dann auf das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof sein
B. sich die Politik damit befasst und es gerecht gestaltet (kommt nicht von den Altparteien, eine Krähe der anderen....)
C. beachtliche Teile der Bevölkerung mit einem Generalstreik nicht mehr zahlen (wird bei den *** Deutschen nicht passieren)

Variante A wird zur Entscheidung ggf. ja noch Jahre brauchen. Wird man so lange die Zahlungen durch Ausschöpfung der Rechtsmittel und vertretbare persönliche Kosten (also im Verhältnis zu den Beiträgen) herauszögern können?

Gruß


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Person X hat zwar im Forum schon gesucht, aber leider nichts passendes gefunden.

Was ist, wenn Person X die Klage gegen die Rundfunkanstalt verliert? Nicht das es bei Person X der Fall ist, würde ihn (nur für den Fall das) interessieren, wie die weitere Vorgehensweise ist.

Bezahlt dann Person X die durch die Rundfunkanstalt festgesetzten Beträge? Und beginnt mit dem neuen Festsetzungebescheid den gleichen Widerstand (Widerspruch / Klage) von vorn?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2015, 20:16 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Was ist, wenn Person X die Klage gegen die Rundfunkanstalt verliert? Nicht das es bei Person X der Fall ist, würde ihn (nur für den Fall das) interessieren, wie die weitere Vorgehensweise ist.
Die Frage ist, ob Person X da schon "aufgeben" will, denn i.d.R. wird ja Berufung zugelassen.

Die Feststellung, das die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) verfassungswidrig ist, kann und wird ja ohnehin erst letztinstanzlich durch das BVerfG getroffen werden.

Insofern heißt es eigentlich:
Durchhalten und durch abschlägige, weitestgehend irrelevante unterinstanzliche Urteile nicht aus der Fassung bringen lassen.

Ein "Verlieren" in der 1. Instanz lässt sich mglw. auch "vermeiden"...
...und dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840


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Und hier gleich mal direkter:

VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475

Nur nicht unterkriegen lassen ;) >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2019, 13:07 von DumbTV«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

e
  • Beiträge: 52
Danke das mein Beitrag noch freigeschaltet wurde.

Person X hofft auch auf das aktuell häufig entschiedene "Ruhen des Verfahrens". In dieser Zeit kann man dann auch weitere Argumente zu einer Klage nachreichen und die anderen Prozesse beobachten.

Person X will eigentlich nicht aufgeben. Problem ist in der nächsten Instanz dann aber der Anwaltszwang. Wenn man die Rechnungen von teilweise über 1000€ sieht, die hier im Forum gepostet wurden, kann Person X sich das dann nicht mehr leisten.
Person X ist sowieso der Ansicht, dass es ab der 2. Instanz auf Grund des Anwalts sinnvoll ist Sammelklage zu erheben, um sich die Kosten zu teilen. Sowas wäre dann für jedes Bundesland zu organisieren. Ist sowas möglich?


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In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Sammelklage nicht.
Möglich ist aber das Folgende:

Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei Anwalt in Norderstedt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 09:12 von Bürger«

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Wie schaut es mit der Sprungrevision aus? Die dürfte es wohl nur geben, wenn das Verwaltungsgericht den Ausführungen von Person X zustimmt und die Rundfunkanstalt dann die Sprungrevision nach dem Urteil beantragt (wie im Tübinger Urteil). Dann würde man um die Kosten beim OVG herumkommen. Ich glaube auch die Rundfunkanstalten bauen darauf, dass sich der ein oder andere diese Kosten nicht leisten kann. Ich denke eines der Grundprobleme ist, das die Richter nicht verpflichtet sind die Gründe des Klägers komplett widerlegen zu müssen, sondern kopieren ja teilweise Urteile von anderen Gerichten. Deswegen werden so viele Urteile beim Verwaltungsgericht in der Massenabfertigung abgewiesen.

Je mehr ich mich in diese Thematik tiefgründiger eingelesen habe, umso mehr wurde mir bewusst, das man für die Rundfunkanstalten in Hinblick auf die Gesetzmäßigkeiten einen Sonderstatus erfunden hat. Es ist mir deshalb oft nicht möglich anhand von der normalen Gesetzgebung zu argumentieren, weil am Ende dann steht, mit Ausnahme der öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten.  >:(  Zudem kann absolut nicht nachvollzogen werden, dass Unterschiede zwischen öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Veranstaltern gemacht werden. Beide dienen der Meinungs- und Informationsfreiheit nach §5 GG. Der Oberwitz ist, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundrechtsträger angesehen wird, sie ANGEBLICH dem grundrechtlichen Schutzbereich der Rundfunkfreiheit dergestalt zugeordnet seien, dass sie in diesem Bereich das Grundrecht schützen und verteidigen. Normalerweise können öffentlich - rechtliche Anstalten keine Grundrechtsträger sein, da sie vom Staat ins Leben gerufen wurden und die Träger der Grundrechte (also alle Bürger) diesen als Schutz vor dem Staat nutzen können. Sprich die privaten Veranstalter sind eher Träger des Grundrechts und dienen der Meinungs- und Informationsfreiheit nach §5 GG, wie die öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten die staatlich finanziert werden. Nur eines der vielen Beispiele, wie für diese Institution alles auf den Kopf gestellt wird, nur um diese zu rechtfertigen....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 22:56 von seppl«

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Diese Entscheidungen, insbesondere des BVerfG, sind teilweise schon sehr alt. Wie das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen richtig festgestellt hat ist die Medienlandschaft heute komplett anders. Vielleicht gibt es den ein oder anderen Richter am BVerfG, der nicht nur seine Kollegen von vor vierzig Jahren zitiert, sondern selbst einen internetfähigen Rechner "zum Empfang bereit hält", obwohl das ja beitragsmäßig nicht mehr relevant ist.


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Was mir die ganze Zeit nicht in den Kopf geht, wieso die Rundfunkfreiheit besonders durch eine Institution deren Finanzierung (fast) allen Bürgern auferlegt wird, geschützt werden soll, im Gegensatz dazu die Pressefreiheit aber nicht? Beide Freiheiten werden gleichrangig im Grundgesetz genannt, sollten sie dann auch nicht gleich behandelt werden?


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Genau das sagt das Gutachten ja auch. Als die "Rundfunkprivillegierung" beschlossen wurde gab es 2 oder 3 Sender. Das ist heute komplett anders. Das müssen nur die Richter mal verstehen, die 32 Professoren die das Gutachten verfasst haben wissen es bereits.


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Ich fürchte, auch die Richter verstehen das, warum Sie das nicht in Ihren Urteilen berücksichtigen, muss andere Gründe haben.
Sicherlich verstehen dies auch nicht wenige Profiteure dieses nicht mehr zeitgemäßen ZwangsPayTV in unglaublichen Dimensionen.
Wenn Du z.B. als "Intendant" wie Tom Buhrow über 30000 (dreißigtausend) Euro (im Monat :-) kassieren würdest plus einer zu erwartenden Rente, das es einem "Beitragsschuldner" schwindlig würde, würdest Du Deinen Verstand möglicherweise auch abschalten und Du würdest verdrängen, wie die täglichen 20 Millionen erpresst werden, von denen auch Du bedient wirst. Das gilt dann auch für indirekte Profiteure...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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[...] für mehrere Hunderttausend Euro im Monat plus einer zu erwartenden Rente in unglaublicher Höhe, wäre Dein Verstand möglicherweise auch ausgeschaltet...

wahrscheinlich könnte ich das Wort abschaffen nicht mal mehr schreiben.


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Genau das sagt das Gutachten ja auch. Als die "Rundfunkprivillegierung" beschlossen wurde gab es 2 oder 3 Sender. Das ist heute komplett anders. Das müssen nur die Richter mal verstehen, die 32 Professoren die das Gutachten verfasst haben wissen es bereits.

Ich fürchte, auch die Richter verstehen das, warum Sie das nicht in Ihren Urteilen berücksichtigen, muss andere Gründe haben.

Vielleicht weil es noch andere individuell - vorteilsabschöpfende Individuen gibt, die an der Gesamtveranstaltung Rundfunk verdienen. Ist schon hart, dass (fast) alle Bürger für ein Grundrecht Geld bezahlen sollen, die einigen wenigen finanzielle Vorteile verschafft.


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Wenn Dein Bruder (Person K) für sehr viel Geld aus dem "20 Millionen Euro Täglich Topf" (ich gehe mal davon aus, das er das nicht gratis erledigen würde) ein passendes Gutachten und Gesetze konstruiert hätte, die aus Unrecht Recht machen (sollen) würde das erklären, warum Du als Richter dann Klagen gegen diese Gesetze rigoros und unter Missachtung der heutigen Realität pauschal abschmettern würdest. Würde dann auch die etwas "auffälligen" Begründungen für die beinahe pauschalen Klageabweisungen erklären... (ist natürlich nur Theorie, Ähnlichkeiten mit evtl. real existierenden Brüdern K wären rein zufällig :-)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Nachdem ich heute einen Prozess in München besucht hatte, bin ich sehr ernüchtert.
Verhandlung VG München, 21.01.2015, 11.15 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12713.0.html

Der Kläger will noch den Prozess im dem obrigen Beitrag noch kurz zusammenfassen. Eventuell stellt er auch die Urteilsbegründung mit ein.
Ich denke in Bayern wird jeder der was bewegen will durch die Instanzen gehen müssen. Das Gericht hatte sich heute einfach auf das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" berufen und an das sie gebunden sind (Rundfunkbeitrag ist mit der Bayrischen Verfassung vereinbar).  Damit war es erledigt. Und so wird es dann bei jedem laufen in der ersten Instanz. Bayern = Abweisung der Klage

Ich hatte mir Hoffnung gemacht, dass die Klage auf Grund der anderen im Forum geschilderten Fälle wenigstens ruhend gestellt wird. Aber das wird im Raum München wohl nicht der Fall werden.


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